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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2010

B4.2 Neuere strukturelle Entwicklungen

Die Schaffung neuer Fortbildungsordnungen gehört zu den wichtigen Aufgaben der Berufsbildungspolitik. Mit den Fortbildungsordnungen sollen nachhaltige Beschäftigungsmöglichkeiten auf den unterschiedlichsten Ebenen erschlossen werden. Abschlüsse als Meister, Fachwirte und Fachkaufleute befähigen dazu, in den Betrieben gehobene Sachund Führungsaufgaben wahrzunehmen (2. Ebene). Die Ab schlüsse der sogenannten 3. Fortbildungsebene sollen auch eine Alternative zu einem Hochschulstudium darstellen.

Bundeseinheitliche Fortbildungsordnungen sind darüber hinaus ein wichtiges Indiz für die Durchlässigkeit und Transparenz im berufsbildenden Bereich. Nachfolgend werden ausgewählte Verordnungen vorgestellt.

Meister / Meisterin für Veranstaltungstechnik

Nach Inkrafttreten der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik / Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik306 gilt auch noch die im Juli 2002307 novellierte Verordnung Meister/Meisterin für Veranstaltungstechnik308 mit fachrichtungsspezifischer Ausrichtung in Bühne / Studio, Beleuchtung und Halle weiter. Die neue Fortbildungsordnung verzichtet auf diese Ausrichtungen, da nach herr schender Meinung die bisherige Trennung in Fachrichtungen nicht mehr den Anforderungen der Veranstaltungsbetriebe entspricht. So soll ermöglicht werden, dass bei den Industrie- und Handelskammern die Fortbildungsprüfung alternativ nach neuer oder alter Verordnung abgelegt werden kann.

Eine Evaluation beider Fortbildungsordnungen soll stattfinden. Damit sollen Erkenntnisse über die Akzeptanz beider Regelungen in der Praxis gewonnen werden als Grundlage für eine mögliche Überarbeitung der vorliegenden Verordnungen bzw. deren Zusammenlegung. Nach den gegenwärtigen Vorstellungen sollen beide Verordnungen am 31. Dezember 2015 außer Kraft gesetzt werden.

(Gert Zinke)

Elektrotechnik-Weiterbildungssystem

Mit der Verordnung über die Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik309 wurde 2002 ein neues Konzept der Verknüpfung von Aus- und Weiterbildung in die Praxis eingebracht. Die Fortbildungsordnungen bauen auf den jeweiligen bestehenden Ausbildungsberufen310 auf.

Für die Elektrobranche besteht seit August 2009 ein gestuftes Weiterbildungssystem Schaubild B4.2-1, das sich im Aufbau am IT-Weiterbildungssystem orientiert. Es beginnt mit der Ebene der Spezialisten und setzt sich fort mit 2 Profilen auf der Professional-Ebene. Die in der Verordnung enthaltenen Profile sind arbeits- und geschäftsprozessorientiert angelegt und stellen eine Alternative zum Meister / zur Meisterin dar.

Der Einstieg in die Fortbildung setzt im Regelfall außer einer Berufsausbildung auch unterschiedlich lange einschlägige Berufspraxis voraus. Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Prozessmanagers Elektrotechnik / einer Geprüften Prozessmanagerin Elektrotechnik Process manager electric / electronics)311 haben. Die Spezialistenprofile (Systemspezialist Elektrotechnik / Systemspezialistin Elektrotechnik, Fertigungsspezialist Elektrotechnik / Fertigungsspezialistin Elektrotechnik, Montagespezialist Elektrotechnik / Montagespezialistin Elektrotechnik und Servicespezialist Elektrotechnik / Servicespezialistin Elektrotechnik) beschreiben die inhaltlichen Standards, die für eine Zulassung zur Prüfung zum Geprüften Prozessmanager Elektrotechnik / zur Geprüften Prozessmanagerin Elektrotechnik erforderlich sind. Sie bilden im Bereich der beruflichen Fortbildung das Verbindungsglied zwischen der Ebene der Erstausbildung und der Ebene der operativen Professionals. Mit den bundeseinheitlichen IT- und Elektrotechnik- Weiterbildungssystemen wurden entscheidende Ansätze zur Verzahnung von Aus- und Fortbildung vorgelegt.

(Harald Schenk)

Schaubild B4.2-1: Fortbildungsabschlüsse im Elektrotechnik-Weiterbildungssystem

Schaubild B4.2-1

Professionalisierung des Bildungspersonals

Die gewachsenen pädagogischen Herausforderungen in der Gestaltung von Aus- und Fortbildung erfordern eine entsprechende Professionalisierung des Ausbildungspersonals. Mit den 2009 erlassenen Rechtsverordnungen Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge / Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin312 und Geprüfter Berufspädagoge / Geprüfte Berufspädagogin313 wird dem Ausbildungspersonal eine Möglichkeit zur pädagogisch-professionellen Qualifizierung geboten.

Die Fortbildung zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen / zur Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogin ist ein Qualifikationsangebot auf der Meisterebene. Schwerpunkte sind Qualifikationen zur pädagogisch-professionellen Lernbegleitung von Auszubildenden, zur Anleitung ausbildender Fachkräfte sowie zur Planung und Organisation der betrieblichen Berufsausbildung. Großen Raum nehmen Lernpsychologie sowie Jugend-, Erwachsenen- und Sozialpädagogik ein. Die Schwerpunkte des Qualifikationsangebots der Fortbildungsordnung Geprüfter Berufspädagoge / Geprüfte Berufspädagogin liegen bei Management- und Entwicklungsdienstleistungen, bei spezialisierten berufspädagogischen Funktionen sowie in der Personalentwicklung. Der Fortbildungsabschluss Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge / Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin wird auf die Prüfung zum Berufspädagogen / zur Berufspädagogin angerechnet.

(Ulrich Blötz)

Fußnoten

306 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik / Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik vom 21. August 2009 (BGBl. 56, S. 2920).

307 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik / Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik in den Fachrichtungen Bühne / Studio, Beleuchtung, Halle vom 29. Juli 2002 (BGBl. 53, S. 2905).

308 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik / Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik in den Fachrichtungen Bühne / Studio, Beleuchtung, Halle vom 26. Januar 1997 (BGBl. 7, S. 118).

309 Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik (IT-Fortbildungsverordnung) vom 3. Mai 2002 (BGBl. 30, S. 1547).

310 Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik vom 10. Juli 1997 (BGBl. 48, S. 1741).

311 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Prozessmanager Elektrotechnik / Geprüfte Prozessmanagerin Elektrotechnik (Process manager electric / electronics) vom 10. August 2009 (BGBl. 54, S. 2841).

312 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge / Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin vom 21. August 2009 (BGBl. 56, S. 2934).

313 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Berufspädagoge / Geprüfte Berufspädagogin vom 21. August 2009 (BGBl. 56, S. 2927).

Bibliographischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2010 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2010).

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