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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2010

B4.3 Expertisen im Vorfeld der Gestaltung von Fortbildungsordnungen

Expertise zur Fortbildung im nichttechnischen öffentlichen Dienst

Im Rahmen eines Entwicklungsprojektes des BIBB wurden die Strukturen im Fortbildungsbereich des öffentlichen Dienstes untersucht und Fortbildungsbedarfe im nichttechnischen Dienst erfasst. Es zeigte sich, dass die klassische allgemeine Verwaltung seit Anfang der 90er-Jahre eine nachhaltige Entwicklung zur Sicherstellung einer Aufstiegsfortbildung (Fachwirt) ihrer Beschäftigten unternommen hat – mit Ausnahme des Saarlandes und von Rheinland-Pfalz. In Bayern und Schleswig-Holstein sowie in der Wehrverwaltung des Bundes gibt es keine bundeseinheitlichen Fortbildungsregelungen (§ 54 BBiG); es werden vielmehr interne Fortbildungslehrgänge angeboten.

Im Bereich der Medien- und Informationsdienste der allgemeinen Verwaltung wurde 2006 eine Empfehlung zum Erlass einer Aufstiegsfortbildung Fachwirt / -in für Informationsdienste vorgelegt. Allerdings wurde bisher in Hessen und künftig im Bereich des Bundesverwaltungsamtes eine entsprechende Fortbildungsregelung umgesetzt. In der Justiz, der Bundesagentur für Arbeit sowie z. T. im Landesbereich der Renten- und Krankenversicherungen gibt es gegenwärtig keine qualifizierenden Weiterbildungsmöglichkeiten nach einer Berufsausbildung. Im Sozialversicherungsbereich gibt es gegenwärtig nur vier bundeseinheitliche Fortbildungsordnungen.

Unter bildungspolitischen Gesichtspunkten ist eine Ausweitung bundeseinheitlicher Fortbildungsordnungen für den öffentlichen Dienst anzustreben. Mit der Untersuchung werden vielfältige Ansatzpunkte und Modelle für die zukünftige Gestaltung der Fortbildungsordnungen im öffentlichen Dienst zur Diskus sion gestellt.314

(Martin Elsner)

Expertise zum Geprüften Fachwirt/zur Geprüften Fachwirtin im Sozial und Gesundheitswesen

Die Umbrüche im Gesundheits- und Sozialwesen verändern auch die bestehenden Qualifikations- und Berufsstrukturen. Dieser Strukturwandel hat Auswirkungen auf die Weiterbildung von – für die Umsetzung der veränderten Rahmenbedingungen verantwortlichen – Fach- und Führungskräften in mittleren Positionen. Gegenwärtig existiert eine Vielzahl von unterschiedlichen315 Qualifizierungsmöglichkeiten im mittleren Managementbereich des Gesundheits- und Sozialwesens. Die erheblich steigende Absolventenzahl (75 im Jahr 2002 und 938 im Jahr 2006)316 zeigt die hohe Akzeptanz dieser Qualifizierungen. Dabei wird deutlich, dass sich die Absolventen aus unterschiedlichen Ausbildungsberufen rekrutieren; sie reichen von nicht ärztlichen Gesundheitsberufen bis zu kaufmännisch-verwaltenden Berufen Tabelle B4.3-1.

In einer Expertise hat das BIBB die bestehenden Weiterbildungsangebote bzw. -verordnungen sowie die Verwertbarkeit der erworbenen Kompetenzen im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens untersucht. Darüber hinaus wurden Tätigkeitsbereiche, Aufgabenfelder sowie Qualifikationsanforderungen für eine berufliche Fortbildung nicht ärztlicher Gesundheitsberufe ermittelt. Die Untersuchung ergab, dass es einen beträchtlichen Bedarf an qualifiziertem Personal mit Führungs- und Managementkompetenzen gibt. Haupteinsatzbereiche sind stationäre, teilstationäre und ambulante Einrichtungen der Kranken- und Altenpflege, größere ambulante medizinische Versorgungseinrichtungen sowie Jugendhilfe und Behindertenbetreuung. Schwerpunkte des neuen Tätigkeits- und Qualifikationsprofils können im Personalmanagement, in der Arbeits- und Organisationsentwicklung, im Kooperations-, Qualitäts- und Kostenmanagement sowie in der Planung / Verwaltung und im Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie liegen Tabelle B4.3-2.

Mit den Ergebnissen liegen entscheidende Grundlagen für die Gestaltung innovativer und nachhaltiger Fortbildungsordnungen im Sozial- und Gesundheitswesen vor.

(Gisela Mettin, Thomas Borowiec)

Tabelle B4.3-1: Erlernter Ausbildungsberuf

Tabelle B4.3-1

Tabelle B4.3-2: Handlungs- und Kompetenzfelder, die für eine Fortbildung im Bereich des mittleren Managements im Gesundheits- und Sozialwesen in Betracht kommen

Tabelle B4.3-2

Fußnoten

314 Siehe: www.bibb.de/de/wlk29958.htm.

315 Fortbildungsregelungen auf Kammerebene gemäß § 54 BBiG, landes-, themen-, träger- und einrichtungsspezifische Weiterbildungsangebote und Bachelorstudiengängen. Seit 2001 haben sukzessive einzelne Industrie- und Handelskammern, Ärztekammern sowie eine Zahnärztekammer Rechtsverordnungen nach § 54 BBiG im Bereich des mittleren Managements im Gesundheits- und Sozialwesen in Kraft gesetzt. Zurzeit bestehen in ca. 50 Kammern in Deutschland vergleichbare Regelungen. Sie weisen unterschiedliche Berufsbezeichnungen auf, und auch die inhaltliche Schwerpunktsetzung ist nicht in allen Regelungen identisch.

316 Vgl. Datenblatt zu Fortbildungsprüfungen auf dem BIBB-Internetportal Aus- und Weiterbildungsstatistik (AUSWEITSTAT) auf Basis der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. 12.): http://berufe.bibb-service.de/z/w/30/86103510.pdf (Stand 22.02.2010).

Bibliographischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2010 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2010).

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