Sie befinden sich hier:

 

DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2010

B3.1 SGB-III- und SGB-II-geförderte Weiterbildungsmaßnahmen

Die Förderung von Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung nach SGB III – Arbeitsförderung – und seit 2005 auch nach SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende – ist eines der wesentlichen Elemente der aktiven Arbeitsförderung. Es soll die individuellen Chancen von Menschen am Arbeitsmarkt und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verbessern.

Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)

Mit insgesamt 438.682 Eintritten in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung im Jahr 2008 ist eine Steigerung von 28,5 % gegenüber dem Vorjahr (2007: 341.262) zu verzeichnen (Bundesagentur für Arbeit 2009b).292 Der Frauenanteil lag bei 200.698 – ein Anstieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 26,9 %. Getrennt nach neuen und alten Ländern betrug der Zuwachs der Eintritte insgesamt im Vergleich zum Vorjahr in den neuen Ländern 25,9 %, in den alten Ländern 29,8 % Tabelle B3.1-1. Im Jahr 2009 war eine Steigerung bei den Eintritten im Vergleich zum Vorjahr um 34,1 % (2009: 588.130) auszumachen.293 In den neuen Ländern steigerten sich die Eintritte gegenüber dem Vorjahr um 31,8 % (2009: 179.081), in den alten Ländern um 35,1 % (2009: 409.049)294 (Bundesagentur für Arbeit 2010) Schaubilder B3.1-1 und B3.1-2.

Zu Beginn der 1990er-Jahre sanken die Eintritte und durchschnittlichen Jahresbestände. Nach Informationen der Bundesagentur für Arbeit wurde 1991 und 1992 die Förderung der beruflichen Weiterbildung intensiv eingesetzt, um die Folgen des Strukturwandels in den neuen Ländern abzufedern. 1993 erfolgte eine drastische Rückführung der Förderung insbesondere in den neuen Ländern im Vergleich zu 1992, was einen starken Rückgang zur Folge hatte (davon 600.000 Eintrittsrückgänge in den neuen Ländern). Geringere Haushaltsansätze und erhebliche Mittelbindungen aus dem Vorjahr für Neueintritte führten auch 1997 zu einem Rückgang im Vergleich zum Vorjahr. Durch Umsteuerung des Mitteleinsatzes im Rahmen der regionalen Arbeitsmarktprogramme bis hin zu Leistungen, die begleitend im Rahmen einer Beschäftigung gewährt werden, wurden in 2003 Leistungen reduziert. Hinzu kam, dass innerhalb der Leistungen zur Verbesserung der Qualifikation verstärkt Trainingsmaßnahmen nach § 48 SGB III eingesetzt wurden. Dieser Rückgang setzte sich abgeschwächt noch bis zum Jahr 2005 fort. Ab 2006 erfolgt wieder eine verstärkte Förderung beruflicher Weiterbildung.

2008 gab es insgesamt 26.685 Eintritte in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung mit Abschluss eines anerkannten Ausbildungsberufes (davon Frauen: 12.236). Bei den genannten Eintritten entfallen auf die alten Länder 18.060 (Frauen: 8.218), auf die neuen Länder 8.625 (Frauen: 4.018). Überwiegend sind die Teilnehmenden zwischen 25 und 40 Jahre alt. Vor Maßnahmeeintritt waren 19.610 Teilnehmer / -innen arbeitslos, darunter langzeitarbeitslos: 4.325. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine geringe Steigerung bei den aus vorheriger Arbeitslosigkeit Kommenden um 1,2 %, der Anteil der Langzeitarbeitslosen an den vorher arbeitslosen Teilnehmenden vor Eintritt ging gegenüber dem Vorjahr um 1,5 % leicht zurück Tabelle B3.1-2.

Insgesamt wurden im Jahr 2008 1,53 Mrd. € (2007: 1,37 Mrd. €) für die Förderung der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung an Gesamtausgabemitteln im Rechtskreis SGB III ausgegeben (Bundesagentur für Arbeit 2009a, S. 42). Die Ausgaben für die berufliche Weiterbildung im Rahmen der Eingliederungsleistungen nach SGB II lagen 2008 bei 670 Mio. € (Bundesagentur für Arbeit 2009d, S. 32).

Von den Austritten (kumuliert) im Zeitraum von März 2007 bis Januar 2008 waren 57,1 % der Teilnehmer / -innen im Rechtskreis SGB III sechs Monate nach Ende der Maßnahme sozialversicherungspflichtig beschäftigt, von März 2008 bis Februar 2009 waren es 54 %.295

Tabelle B3.1-1: Eintritte und Jahresdurchschnittsbestände an Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem SGB II (ab 2005) und SGB III in den Jahren 2004 bis 20091

Tabelle B3.1-1

Schaubild B3.1-1: Eintritte in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach SGB II¹ und SGB III von 1992 bis 20092

Schaubild B3.1-1

Schaubild B3.1-2: Durchschnittlicher Jahresbestand in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach SGB II (ab 2005) und SGB III von 1993 bis 20091

Schaubild B3.1-2:

Tabelle B3.1-2: Eintritte in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem SGB III und SGB II mit Abschluß eines anerkannten Ausbildungsberufes im Jahr 2008 nach ausgewählten Merkmalen1

Tabelle B3.1-2

BA-Sonderprogramm WeGebAU (Förderung der Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer / -innen in Unternehmen)

Das Sonderprogramm, mit 200 Mio. € erstmals 2006 aufgelegt, erfährt in 2008 seinen Durchbruch. Im Fokus des Programms steht eine Anschubfinanzie rung für die Weiterbildung von Geringqualifizierten und beschäftigten Älteren (ab dem 45. Lebensjahr) insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen (mit weniger als 250 Beschäftigten), um ihnen zusätzlich Qualifikationen für den Arbeitsmarkt zu verschaffen und ihre Beschäftigungschancen und Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten bzw. zu erweitern. Das Programm richtet sich an Beschäftigte sowie an Arbeitslose bzw. Arbeitssuchende, die entweder gering qualifiziert oder älter sind.

Im Jahr 2008 waren im Sonderprogramm WeGebAU 61.982 Zugänge zu verzeichnen (2007: 29.100), eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 112 % (Bundesagentur für Arbeit 2009c). Von Januar bis September 2009 erfolgten insgesamt 71.370 Zugänge. Im Jahresdurchschnittsbestand 2008 (16.333) beträgt die Steigerung gegenüber dem Vorjahr 294,7 % (2007: 4.138). 33.411 der Zugänge in 2008 sind der Förderung beruflicher Weiterbildung zuzurechnen, darunter Weiterbildungskosten nach § 417 Abs. 1 SGB III für 10.390 und Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Ungelernter nach § 235c SGB III für 28.571 Zugänge Tabelle B3.1-3.

Im Jahr 2008 betrug das Ausgabevolumen 167 Mio. €. Im ersten Halbjahr 2009 wurden bereits 148 Mio. € abgerufen (Bundesagentur für Arbeit 2009a).

Das Sonderprogramm bietet zwei Möglichkeiten der finanzellen Unterstützung:

Förderung mit Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ)

Für die Qualifizierung ungelernter oder gering qualifizierter Arbeitnehmer / -innen erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Die Zuschüsse können bis zur Höhe des Betrages erbracht werden, der sich als anteiliges Arbeitsentgelt einschließlich des darauf entfallenden pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung errechnet. Die Höhe des AEZ kann für Zeiten ohne Arbeitsleistung bis zu 100 % betragen (Rechtsgrundlage: § 235c SGB III).

Zuschüsse zu Weiterbildungskosten (WK)

Gering qualifizierten oder älteren Beschäftigten erstatten die Agenturen für Arbeit bzw. die JobCenter die Lehrgangskosten und geben einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten. Voraussetzung ist, dass

  • sie in einem Betrieb mit weniger als 250 Beschäftigten arbeiten,
  • sie bei Beginn das 45. Lebensjahr vollendet haben,
  • die Maßnahme außerhalb des Betriebes durchgeführt wird,
  • Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen, und
  • der Arbeitgeber während der Weiterbildung Arbeitsentgelt zahlt.

Die Arbeitnehmer/-innen erhalten von den Agenturen für Arbeit bzw. den JobCentern einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter Weiterbildungsangeboten wählen, die für die Förderung zugelassen sind und die die vereinbarten Qualifizierungsziele einlösen können (Rechtsgrundlage: §§ 77 Abs. 2 SGB III, § 417 Abs. 1 SGB III).

Die Förderung nach §§ 235c und 77 Abs. 2 SGB III ist nicht begrenzt auf zum anerkannten Berufsabschluss führende Weiterbildungen; es können auch Personen gefördert werden, die lediglich eine Teilqualifikation erwerben.

Die von der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen von WeGebAU bundesweit akquirierten Weiterbildungsberater / -innen informieren über die Fördermöglichkeiten des Sonderprogramms, klären die Fördervoraussetzungen, stellen den Weiterbildungsbedarf fest und unterstützen Unternehmen bei der Organisation der Weiterbildung für die betroffenen Beschäftigten.

Im Rahmen des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Konjunkturpaket II) wurden die Förderungsmöglichkeiten zum 01.02.2009 um die Personengruppe der Arbeitnehmer / -innen erweitert, deren Berufsabschluss mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren mindestens 4 Jahre zurückliegt und die in den letzten 4 Jahren nicht an einer mit öffentlichen Mitteln geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben (Rechtsgrundlage: § 421t Abs. 4 SGB III).

Tabelle B3.1-3: Sonderprogramm „WeGebAU“– Zugang und Bestand 2007–20081

Tabelle B3.1-3

Förderung beruflicher Weiterbildung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld (KuG)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 18.12.2008 eine neue ESF-Förderrichtlinie erlassen (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2009). Der Personenkreis der förderungsfähigen Teilnehmer / -innen an Qualifizierungsmaßnahmen, die Kurzarbeitergeld (KuG) beziehen, soll ausgeweitet werden. Neben den Transferkurzarbeitergeldbeziehern und -bezieherinnen sollen auch Bezieher / -innen von konjunkturellem und saisonalem Kurzarbeitergeld eine Förderung erhalten. Die Förderrichtlinie ist befristet bis 31. 12. 2010; bis dahin begonnene Maßnahmen können bis 30.06.2011 gefördert werden. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Qualifizierung, der Betriebsgröße und dem förderungsfähigen Personenkreis.

Während einer Qualifizierung in der Kurzarbeit gibt es folgende Fördermöglichkeiten:

  • FbW-Förderung für gering qualifizierte KuGBezieher / -innen: Gefördert werden Weiterbildungskosten nach §§ 77 ff. SGB III ab 01.01.2009 für Bezieher / -innen ohne Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss, aber mehr als vierjähriger an- / ungelernter Tätigkeit. Die Antragstellung erfolgt durch den / die Arbeitnehmer / -in. Eine Förderung erfolgt grundsätzlich im KuG-Zeitraum, bei längerer Maßnahmedauer ist eventuell eine Förderung nach WeGebAU möglich.
  • Nach WeGebAU für beschäftigte Arbeitnehmer / -innen: Sollte während der Maßnahme Kurzarbeit beginnen, ist ggf. eine Förderung über ESF oder FbW möglich. Die Maßnahmen müssen für das Bildungsgutscheinverfahren zertifiziert sein. Die Förderung erfolgt durch die Übernahme der Weiterbildungskosten nach §§ 77 ff. / § 417t evtl. i. V. m. § 235c SGB III.
  • ESF-BA-Programm für qualifizierte KuG-Bezieher / -innen: Gefördert werden Weiterbildungskosten ab 01.01.2009 nach der ESF-Förderrichtlinie in der Fassung vom 10.03.2009. Die Antragstellung erfolgt durch den Arbeitgeber, die Maßnahmen müssen für das Bildungsgutscheinverfahren zertifiziert sein. Eine Förderung ist nur im KuG-Zeitraum möglich.

(Brigitte Seyfried)

Fußnoten

292 Ohne Daten von zugelassenen kommunalen Trägern (zkT); einschließlich RehaaMW; allgemeine Maßnahmen zur Weiterbildung Reha derzeit nicht trennscharf berichtsfähig.

293 Ohne Förderinformationen der zugelassenen kommunalen Träger (zkT); Datenstand Januar 2010.

294 Vorläufige Angaben (Stand Januar 2010); gültige und weiter differenzierbare Daten liegen erst nach Redaktionsschluss vor.

295 Einschließlich Reha-aMW; allgemeine Maßnahmen zur Weiterbildung Reha derzeit nicht trennscharf berichtsfähig.

Bibliographischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2010 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2010).

Diese Information weitergeben

Diese Informationen weitergeben bei: Facebook Diese Informationen weitergeben bei: Twitter Diese Informationen weitergeben bei: MeinVZ

Social Bookmarks

Lesezeichen setzen bei Google Lesezeichen setzen bei Yahoo Lesezeichen setzen bei Mr. Wong Lesezeichen setzen bei Del.icio.us Lesezeichen setzen bei Linkarena Lesezeichen setzen bei Folkd Lesezeichen setzen bei Yigg

Tools: