Tabelle B3.5-1 dokumentiert die Ausgaben aus öffentlichen Haushalten für Weiterbildung in den Jahren 2006 bis 2009. Der größte Teil der Aufwendungen steht in Zusammenhang mit der beruflichen Weiterbildung, aber auch die Ausgaben für Maßnahmen der allgemeinen, politischen, kulturellen und wissenschaftlichen Weiterbildung sind erfasst. Dies geschieht in erster Linie, weil sie nicht immer eindeutig von den Aufwendungen für die berufliche Weiterbildung getrennt werden können. Mit Blick auf den hohen Stellwert, den das Konzept des „lebensbegleitenden Lernens“ in der politischen Diskussion einnimmt, scheint diese weite Abgrenzung der öffentlichen Weiterbildungsausgaben aber auch auf den Informationsbedarf besser zugeschnitten zu sein.
Der Bund beteiligt sich an der Weiterbildungsfinanzierung durch die Förderprogramme verschiedener Ministerien. Diese werden prinzipiell in der Jahresrechnungsstatistik des Statistischen Bundesamtes zusammengefasst. Die Funktionskennziffer gemäß Funktionenplan nach § 14 BHO kennzeichnet in den Haushalten der Ministerien diejenigen Titel, welche dort dem Bereich der Weiterbildungsförderung zugerechnet werden. Allerdings stehen einige dieser Titel schwerpunktmäßig in Zusammenhang mit dem allgemeinen oder tertiären Bildungswesen bzw. enthalten auch Ausgaben für Programme, die einen stärkeren Bezug zur Förderung der beruflichen Ausbildung aufweisen vgl. Kapitel A9.2.302 Umgekehrt können Haushaltspositionen, die laut Funktionskennziffer eigentlich nicht den Weiterbildungsausgaben zugeordnet werden, dennoch der Weiterbildung zuzurechnen sein. Dies betrifft etwa den Haushaltstitel „Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und die Leistungen für Menschen mit Behinderung sowie die speziellen Maßnahmen für Jüngere des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) im Bereich des SGB II. Daher greift Tabelle B3.5-1 nicht auf die Jahresrechnungsstatistik zurück, sondern weist die eindeutig der Weiterbildung zuzurechnenden Förderprogramme bzw. Haushaltstitel aus.
Ähnlich wie der Bund sind auch die Länder durch Programme verschiedener Ministerien an der Weiterbildungsförderung beteiligt. Da eine Erhebung aller entsprechenden Programme bei den Ministerien der Länder sehr aufwendig wäre und wenig Gewinn an Genauigkeit verspricht, wird in diesem Punkt für Tabelle B3.5-1 die Jahresrechnungsstatistik des Statistischen Bundesamtes herangezogen. Allerdings sind dort – wie zuvor beschrieben – die Länderprogramme nur dann enthalten, wenn sie per Funktionskennziffer explizit dem Bereich Weiterbildung des Funktionenplans zugeordnet sind. Viele Programme mit Weiterbildungsbezug zählen jedoch in der Jahresrechnungsstatistik zum Bereich Arbeitsmarktpolitik, weswegen der tatsächliche Beitrag der Länder zur Weiterbildungsförderung vermutlich unterschätzt wird.
Weiterhin finanzieren die Länder Volkshochschulen, Einrichtungen der Lehrerfortbildung und andere Einrichtungen der Weiterbildung. Die entsprechenden Ausgaben können ebenfalls der Jahresrechnungsstatistik entnommen werden. Da die Belastung der öffentlichen Haushalte dargestellt werden soll, ist bei der Nutzung der Jahresrechnungsstatistik das Konzept der Grundmittel dem der Nettoausgaben vorzuziehen. Hier werden die Nettoausgaben mit den unmittelbaren Einnahmen der öffentlichen Hand – wie etwa Teilnehmergebühren bei Volkshochschulkursen – verrechnet.
Die Ausgaben der Volkshochschulen (VHS) können nur schwer nach beruflicher und nicht beruflicher Weiterbildung differenziert werden. Näherungsweise wurde der Anteil des VHS-Programmbereichs „Arbeit – Beruf“ aus den Gesamtausgaben der Länder und Gemeinden für Volkshochschulen sowie dem Anteil des Programmbereichs am Gesamtvolumen der unterrichteten Stunden geschätzt. Weitere Programmbereiche sind „Politik – Gesellschaft – Umwelt“, „Kultur – Gestalten“, „Gesundheit“, „Sprachen“ und „Grundbildung – Schulabschlüsse“. Auch hier werden aber teilweise berufsrelevante Qualifikationen vermittelt.
Darüber hinaus sind die Länder an der AFBGFörderung beteiligt. Ihr Anteil ist gesetzlich auf 22 % festgelegt und kann aus den Angaben im Haushalt des BMBF berechnet werden, welches den gesamten Bundesanteil von 78 % trägt.
Die gesammelten Ausgaben der Hochschulen für Weiterbildung sind bei den Länderausgaben nicht berücksichtigt. Eine vom BMBF geförderte Studie zur Struktur und Organisation der Weiterbildung an Hochschulen kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass ein großer Teil der Kosten durch Teilnahmeentgelte gedeckt wird (siehe Hanft / Knust 2007).
Die Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist aufgrund einer Verschlechterung ihrer arbeitsmarktpolitischen Handlungsspielräume seit 2001 stark rückläufig. Zur Förderung der berufl ichen Weiterbildung (FbW) im Rechtskreis des SGB III zählen die Kosten der Weiterbildung, Unterhaltsgeld sowie Teilunterhaltsgeld, Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei beruflicher Weiterbildung sowie Einstellungszuschüsse bei Vertretung. Auch das Sonderprogramm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen“ (WeGebAU) sowie weiterbildungsbezogene Teile des Integrationsfortschrittsprogramms für Betreuungskunden sind in den Angaben erfasst. Hinzuzurechnen sind teilweise die Leistungen für Menschen mit Behinderung. Die genaue Zuordnung ist jedoch laut Angaben der BA lediglich bei einem kleinen Volumen möglich. Der größte Teil der Leistungen für Menschen mit Behinderung kann nicht auf Erstausbildung oder Weiterbildung aufgeteilt werden. Neben der Aus- und Weiterbildungsförderung im Rechtskreis des SGB III ist die BA auch für die Durchführung der durch das BMAS finanzierten Maßnahmen im Rechtskreis des SGB II zuständig. Das Kriterium für die Förderung nach SGB II ist eine Phase der Arbeitslosigkeit, die länger als ein Jahr andauert, deshalb finden sich im Rechtskreis SGB III ähnliche berufsfördernde Bildungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung und Jüngere wie im Rechtskreis SGB II.
Die von Bundesministerien, Bundesagentur für Arbeit und Ländern bereitgestellten Mittel werden in einigen Fällen durch EU-Mittel ergänzt. Die entsprechenden Programme werden durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Je nach Zielgebiet liegt der Kofinanzierungssatz bei bis zu 50 % oder 75 %. In der Förderperiode 2007 bis 2013 stehen insgesamt ca. 9,4 Mrd. € für Bund und Länder zur Verfügung. Allerdings ist laut ESF derzeit keine Auskunft darüber möglich, in welcher Höhe in den einzelnen Jahren tatsächlich Ausgaben für die berufliche Aus- und Weiterbildung aus ESF-Mitteln getätigt wurden. Die unter Prioritätsachse B der Programmstruktur zu subsumierenden Ausgaben dienen fast vollständig der Weiterbildung.303 Über die gesamte Förderperiode stehen Bund und Ländern hierfür insgesamt 2,84 Mrd. € zur Verfügung. Aber auch die übrigen Prioritätsachsen können Ausgaben mit Bezug zur beruflichen Aus- und Weiterbildung enthalten, sodass sich die jährlich der Ausund Weiterbildung zugutekommenden ESF-Mittel größenordnungsmäßig zwischen 0,5 und 1 Mrd. € bewegen dürften. Die ESF-Mittel für Weiterbildung dürfen den in Tabelle B3.5-1 aufgeführten aber nicht in voller Höhe zugeschlagen werden, da sie in den Haushaltstiteln der Ministerien bereits berücksichtigt sein können. Nicht alle Ministerien weisen die verwendeten ESF-Mittel separat aus. Eine Aussage darüber, wie stark sich der Finanzierungsbeitrag der öffentlichen Hand durch ESF-Zuschüsse im Vergleich zur Tabelle B3.5-1 noch erhöht, ist daher nicht ohne Weiteres möglich.
(Normann Müller)