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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2010

B3.2 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG)

Das seit 1996 existierende, von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)296 – sog. „Meister-BAföG“ – begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Das AFBG unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierungen. Für die berufliche Fortbildung ist das AFBG ein umfassendes Förderinstrument in grundsätzlich allen Berufsbereichen – unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird (Vollzeit / Teilzeit / schulisch / außerschulisch / mediengestützt / Fernunterricht). Bereits zum 1. Januar 2002 wurden mit dem 1. AFBG-Änderungsgesetz die Leistungen deutlich verbessert.

Die Anforderungen an die Eignung der Träger wurden – auch zur Sicherheit für Fortbildungsinteressierte – erhöht, indem auch im AFBG von den Trägern der Maßnahme die Anwendung eines Qualitätssicherungssystems verlangt wird (für Maßnahmen ab dem 1. Juli 2010).

Nach der im Juli 2009 erschienenen AFBG-Bundesstatistik (Statistisches Bundesamt 2009) wurden im Jahr 2008 139.520 Personen gefördert. Gegenüber dem Vorjahr ist eine Steigerung um 4,4 % festzustellen. 49.553 Geförderte (39,5 %) absolvierten eine Vollzeit- und 89.967 (64,5 %) eine Teilzeitmaßnahme Schaubild B3.2-1. Bei den Vollzeitmaßnahmen lag der Frauenanteil bei 25,7 %, in Teilzeit bei 34,1 %. Der Frauenanteil an den insgesamt geförderten Personen (139.520) lag bei 31,1 % (43.391) Schaubild B3.2-2. Knapp 82 % der Geförderten waren 20 bis unter 35 Jahre alt. Den größten Anteil stellten mit 35 % Teilnehmende von 25 bis unter 30 Jahre, danach folgten die 20- bis unter 25-Jährigen (22,7 %). An dritter Stelle findet sich die Gruppe der 30- bis unter 35-Jährigen (15 %). Förderungen im Bereich Industrie und Handel nahmen mit 69.462 (48 %) die Spitzenposition ein, gefolgt vom Handwerksbereich mit 43.377 Förderbewilligungen (32,1 %).

An Förderleistungen wurden im Jahr 2008 insgesamt 381.658 Mio. € bewilligt (Statistisches Bundesamt 2009)297. Darin enthalten sind Zuschüsse in Höhe von 114.257 Mio. € und Darlehen mit 267.401 Mio. €. In Anspruch genommen wurden von 135.159 Förderungswilligen insgesamt 293.655 Mio. € (Zuschüsse 109.900 Mio. €, Darlehensanteil 183.755 Mio. €). Die Veränderungsrate beim finanziellen Aufwand gegenüber dem Vorjahr wird mit -7,2 % angegeben. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bewilligte in 2009 im Rahmen des AFBG Darlehen in Höhe von 242.309.249 €. Die Ausgaben nach § 28 AFBG, einschließlich der Erstattung an die Kreditanstalt für Wiederaufbau nach § 14 Abs. 2, übernehmen der Bund zu 78 % und die Länder zu 22 %. Der Bundesanteil am AFBG wird vollständig vom Bundesministerium für Bildung und Forschung getragen. In den nächsten vier Jahren sollen ca. 272 Mio. € zusätzlich in die Aufstiegsfortbildung investiert werden. Hiervon trägt der Bund ca. 212 Mio. €, die Länder rund 60 Mio. €.298

(Brigitte Seyfried)

E 2. Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsgesetzes

Durch das „Zweite Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsgesetzes (2. AFBGÄndG) zum 1. Juli 2009 hat das AFBG für Fortbildungswillige eine Vielzahl von weiteren Verbesserungen gebracht. Künftig werden Fortbildungen in der Altenpflege und die Aufstiegsfortbildung zum / zur Erzieher / -in finanziell vom Staat unterstützt. Fortbildungen im Bereich der ambulanten und stationären Altenpflege mit Aufstiegscharakter werden auch in dem Land gefördert, in dem keine landesrechtlichen Regelungen vorliegen, sofern bestätigt wird, dass die Fortbildung inhaltlich im Wesentlichen einer Fortbildungsregelung eines anderen Landes in diesem Bereich entspricht. Des Weiteren wird nunmehr eine und nicht mehr nur die erste Aufstiegsfortbildung gefördert. Eine selbst oder anderweitig finanzierte vorher absolvierte Aufstiegsfortbildung ist nicht mehr förderschädlich. Das Bestehen der Prüfung wird mit einer Senkung des Darlehensanteils an Lehrgangs- und Prüfungskosten von 25 % belohnt. Auch die unmittelbare Prüfungsvorbereitungsphase kann gefördert werden. Angehörige aus Nicht-EU-Staaten werden bei einer dauerhaften Bleibeperspektive gefördert. Bei der Einstellung einer neuen Mitarbeiterin bzw. eines neuen Mitarbeiters oder einer / eines Auszubildenden erhalten Existenzgründer einen Darlehenserlass in Höhe von 33 %. Bisher mussten mindestens zwei Personen eingestellt werden, um einen Teilerlass zu erhalten. Der Unterhaltsbetrag und der Betreuungszuschuss für Kinder werden erhöht.

Schaubild B3.2-1: Bewilligungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) insgesamt, Vollzeit und Teilzeit von 2001 bis 2008

Schaubild B3.2-1

Schaubild B3.2-2: Geförderte Personen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) insgesamt, Frauen und Männer von 2001 bis 2008

Schaubild B3.2-2

Fußnoten

296 www.bmbf.de/pub/afbg.pdf und www.meister-bafoeg.info/de/36.php.

297 Siehe auch www.bmbf.de/de/851.php.

298 Frankfurter Rundschau (FR) vom 29. / 30.08.2008, S. 8.

Bibliographischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2010 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2010).

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