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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2013

E2 Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Am 1. April 2012 ist das sogenannte Anerkennungsgesetz des Bundes in Kraft getreten, ein Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen. Das Gesetz weitet die Ansprüche auf Bewertung beruflicher Auslandsqualifikationen im Zuständigkeitsbereich des Bundes aus und trägt dazu bei, dass die Verfahren einfacher und transparenter gestaltet werden. Die Nachfrage nach Informationen zu den Verfahren der beruflichen Anerkennung ist sehr hoch. Deshalb wurde das Portal „Anerkennung in Deutschland“ als Teil der gesetzesbegleitenden Maßnahmen der Bundesregierung zum 1. April 2012 online geschaltet.

In Schaubild E2-1 wird die Entwicklung der Zugriffszahlen (Seitenansichten) auf das Internetangebot im Verlauf des Jahres 2012 dargestellt. Nach einer sehr großen Resonanz im April pendelte sich die Nutzung des Portals auf hohem Niveau ein. Bis Ende des Jahres nutzten insgesamt 257.016 Besucherinnen und Besucher das Portal; hierbei wurden 2.015.500 Seitenansichten getätigt. 

E Anerkennung in Deutschland

Das Internetportal „Anerkennung in Deutschland“ bietet seit April 2012 Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse an. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit der Herausgabe dieses offiziellen Informationsportals zum Anerkennungsgesetz des Bundes betraut. Das Projekt wird im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung – IQ“ finanziert.

Schaubild E2-1: Nutzung des Internetportals „Anerkennung in Deutschland“

Schaubild E2-1

Der Anerkennungs-Finder

Ohne Vorwissen über das deutsche Berufsbildungssystem konnten Personen, die an einer Anerkennung ihrer Auslandsqualifikationen interessiert waren, in der Vergangenheit nur mühsam die notwendigen Informationen zu den Verfahren und zuständigen Stellen recherchieren. Für diese Zielgruppe wurde das Online-Tool „Anerkennungs-Finder“ entwickelt, das die Recherche des deutschen Referenzberufes erleichtert, berufsspezifische Informationen zum Anerkennungsverfahren bietet und die gesetzlichen Grundlagen nennt sowie – abhängig vom gewünschten Arbeitsort – die nächstgelegene für die Anerkennung zuständige Stelle anzeigt. Diese komplexe Dienstleistung ist das Alleinstellungsmerkmal des Anerkennungs-Finders, dessen Datenbank zurzeit über 500 Berufsprofile (davon 151 reglementierte Berufe ) und über 1.400 Adressdatensätze der zuständigen Stellen umfasst.

Der Anerkennungs-Finder entstand in Kooperation des BIBB mit der Bundesagentur für Arbeit (viele Berufsprofile im Finder stammen aus der BA-Datenbank „berufenet“) und wird kontinuierlich erweitert und verbessert. 201.337 Personen nutzten die Startseite des Anerkennungs-Finders. Davon riefen fast die Hälfte, 99.026 Besucherinnen und Besucher, die Ergebnisseite mit der Adresse der zuständigen Stelle auf. Dies lässt auf ein sehr konkretes Verfahrensinteresse schließen.

Da bei akademischen Abschlüssen, die nicht zu einem reglementierten Beruf hinführen, keine Ergebnisseite angeboten, sondern auf das Internetangebot der für die Bewertungen von Hochschulabschlüssen zuständigen Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) verwiesen wird, ist davon auszugehen, dass zusätzliche 4.484 Besucher/-innen mit solchen Abschlüssen die für sie notwendigen Informationen über das Portal erhalten haben.

Insgesamt wurden vom Anerkennungs-Finder somit gut 100.000 Besucherinnen und Besucher mit den für den jeweiligen Einzelfall relevanten Informationen zur zuständigen Stelle und zum konkreten Verfahren versorgt. Die im Anerkennungs-Finder 2012 am häufigsten aufgerufenen deutschen Berufsprofile sind in Tabelle E2-1 aufgeführt.

Bei den Aufrufen der auch in Englisch verfügbaren Berufsprofile Tabelle E2-2 dominieren stärker technische Berufe: Unter den 10 am häufigsten aufgerufenen Berufen finden sich Ingenieur/-in, Beratende/-r Ingenieur/-in, Fachinformatiker/-in, Informatiker/-in und Architekt/-in. Sowohl in der deutschen als auch in der englischen Portalversion werden Informationen zu den Verfahren am häufigsten zu reglementierten Berufe abgerufen. Dies dürfte darauf zurückzuführen sein, dass eine Anerkennung der ausländischen Qualifikation in den reglementierten Berufen Voraussetzung für die Berufsausübung bzw. Titelführung in Deutschland ist. 

Der Anerkennungs-Finder ist mit einer berufsbezogenen Suchfunktion unterlegt. Top-Suchbegriffe sind engineer (1.989), krankenschwester (1.376), ingenieur (1.094), arzt (1.065), doctor (983) und lehrer (974). Durch Verschlagwortung der Berufsprofile werden die Nutzer auch bei Eingabe von populären bzw. untechnischen Berufsbezeichnungen zu den richtigen Berufsprofilen geleitet: So verweist der Anerkennungs-Finder bei Eingabe der umgangssprachlichen Bezeichnung „Krankenschwester“ auf das Berufsprofil der „Gesundheits- und Krankenpflegerin“. 

Viele der stark nachgefragten Berufe fallen nicht unter das Bundesgesetz, sondern liegen in der Zuständigkeit der Länder, die zurzeit eigene Anerkennungsgesetze erlassen. Das Portal informiert interessierte Besucher jedoch nicht nur zu Fragen der Anerkennung in bundesrechtlich geregelten Berufen, sondern vermittelt auch bei Berufen, für die die Länder zuständig sind, an die richtige zuständige Stelle. 

E Reglementierte und nicht reglementierte Berufe

Neu am Anerkennungs-Finder ist die für Laien verständliche Zuordnung, ob es sich um einen reglementierten oder einen nicht reglementierten Beruf handelt. Will man in Deutschland in einem reglementierten Beruf arbeiten, wird eine bescheinigte Gleichwertigkeit der ausländischen mit der deutschen Referenzqualifikation vorausgesetzt. Reglementiert sind z. B. Gesundheitsberufe, wie Arzt/Ärztin, Apotheker/-in und Altenpfleger/-in, und einige Meisterberufe, wie Bäckermeister/-in. Nicht reglementiert sind die dualen Ausbildungsberufe, also z. B. Industriemechaniker/ -in oder Maurer/-in. Hier ist die Gleichwertigkeitsprüfung keine zwingende Voraussetzung für eine Arbeitsaufnahme, sondern dient der Transparenz.

Tabelle E2-1: Nutzung der deutschen Berufsprofile
Tabelle E2-1 (barrierefrei)


Tabelle E2-1

Tabelle E2-2: Aufrufe der englischen Berufsprofile
Tabelle E2-2 (barrierefrei)


Tabelle E2-2

Nutzung im Ausland

Seit 1. Juli 2012 ist das Portal in Englisch verfügbar. Sämtliche Berufsprofile wurden ins Englische übersetzt. Dieses Angebot ist einzigartig, da selbst in der BA-Datenbank „berufenet“ nur deutsche Texte zur Verfügung stehen. Die Nutzungszahlen von Besucherinnen und Besuchern aus dem Ausland steigen seitdem kontinuierlich an. Kamen im April lediglich 38 % der Besucher aus dem Ausland, waren es im Dezember 2012 bereits 45 %. Die häufigsten Herkunftsländer der Portalbesucher sind in Tabelle E2-3 angeführt.

78 % der Auslandsbesucher/-innen kommen aus einem Land der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), und nur 22 % sind aus einem sog. Drittstaat. Dieses bisher eher geringe Interesse bei Personen in Drittstaaten dürfte u. a. darauf zurückzuführen sein, dass die Zuwanderungsmöglichkeiten nach Deutschland für Drittstaatsangehörige beschränkt sind.

(Sabine Breiderhoff)

Tabelle E2-3: Anzahl der Besucher/-innen nach den 10 wichtigsten Herkunftsländern

Tabelle E2-3

Bibliografischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2013 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2013).

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