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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2009

B2.1 SGB-III- und SGB-II-geförderte Weiterbildungsmaßnahmen

Die Förderung von Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung nach SGB III – Arbeitsförderung – und seit 2005 auch nach SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende – soll die individuellen Chancen der zu Fördernden am Arbeitsmarkt verbessern und gleichzeitig zur besseren Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beitragen.

Förderung der beruflichen Weiterbildung (FdW)

Mit insgesamt 341.262 Eintritten in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung im Jahr 2007 ist eine Steigerung von 38,3 % gegenüber dem Vorjahr (insgesamt 246.789 Maßnahmeeintritte) zu verzeichnen. 239 Der Frauenanteil lag bei 158.206 – ein Anstieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum von 47,1 %. Getrennt betrachtet nach alten und neuen Ländern betrug der Zuwachs der Eintritte insgesamt im Vergleich zum Vorjahr in den neuen Ländern 46,3 %, in den alten Ländern 34,9 % Übersicht B2.1-1.

Die Eintritte und durchschnittlichen Jahresbestände sind seit Beginn der 90er-Jahre gesunken Schaubild B2.1-1 und Schaubild B2.1-2. Nach Informationen der Bundesagentur für Arbeit wurde 1991 und 1992 die berufliche Weiterbildung besonders intensiv gefördert, um den Strukturwandel in den neuen Ländern abzufedern. 1993 erfolgte ein drastischer Rückgang der Förderung, insbesondere in den neuen Ländern im Vergleich zu 1992, sodass insgesamt ein starker Rückgang zu verzeichnen war (davon 600.000 Eintrittsrückgänge in den neuen Ländern). Geringere Haushaltsansätze und erhebliche Mittelbindungen aus dem Vorjahr für Neueintritte führten 1997 zu einem Rückgang im Vergleich zum Vorjahr. Durch Umsteuerung des Mitteleinsatzes im Rahmen der regionalen Arbeitsmarktprogramme bis hin zu Leistungen, die begleitend im Rahmen einer Beschäftigung gewährt werden, erfolgte eine Reduzierung der Leistungen in 2003. Hinzu kam, dass innerhalb der Leistungen zur Verbesserung der Qualifikation verstärkt Trainingsmaßnahmen nach § 48 SGB III eingesetzt wurden. Dieser Rückgang setzte sich abgeschwächt noch bis zum Jahr 2005 fort. Ab 2006 wurden die Fördermittel wieder erhöht. 2007 gab es insgesamt 23.904 Eintritte in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung mit Abschluss eines anerkannten Ausbildungsberufes (davon Frauen: 10.802). Bei den genannten Eintritten entfallen auf die alten Länder 16.209 (Frauen: 8.867), auf die neuen Länder 7.695 (Frauen 3.460). Überwiegend sind die Teilnehmenden zwischen 25 bis 40 Jahre alt. Vor Maßnahmeeintritt waren insgesamt 17.506 Teilnehmer/-innen arbeitslos, darunter 5.120 langzeitarbeitslose Personen. Im Vergleich zum Vorjahr ist eine geringe Steigerung bei der Arbeitslosigkeit um knapp 1 % zu verzeichnen; der Anteil der Langzeitarbeitslosen an der Arbeitslosigkeit vor Eintritt weist gegenüber dem Vorjahr ebenfalls eine leichte Steigerung um 1,1 % auf Übersicht B2.1-2.

Insgesamt wurden im Jahr 2007 1,38 Mrd. € für die Förderung der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung ausgegeben (Bundesagentur für Arbeit 2008, S. 52).

Übersicht B2.1-1: Eintritte und Jahresdurchschnittsbestände an Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem SGB II (ab 2005) und SGB III in den Jahren 2004 bis 2007

Übersicht B2.1-1
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger

Schaubild B2.1-1: Eintritte in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach SGB II¹ und SGB III von 1992 bis 2007²

Schaubild B2.1-1
1 SGB II ab 2005
2 Ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger (zkT)
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, aus IT-Systemen, Datenstand 02.12.2008

Schaubild B2.1-2: Durchschnittlicher Jahresbestand in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach SGB II1 und SGB III von 1993 bis 2007 ²

Schaubild B2.1-2:
1 SGB II ab 2005
2 Ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger (zkT)
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, aus IT-Systemen, Datenstand 02.12.2008

Übersicht B2.1-2: Eintritte in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem SGB III und SGB II mit Abschluss eines anerkannten Ausbildungsberufes im Jahr 2007 nach ausgewählten Merkmalen

Übersicht B2.1-2
1Aus IT-Systemen der Bundesagentur für Arbeit, ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger
Erstellungsdatum: 18.12.2008, Datenzentrum Statistik
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, aus IT-Systemen, Datenstand: 18.12.2008

BA-Sonderprogramm WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen)

Seit 2006 stellt die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Sonderprogramms WeGebAU für die Weiterbildung beschäftigter Älterer (ab dem 45. Lebensjahr in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten) und Geringqualifizierter 200 Mio. € an zusätzlichen Mitteln im Haushalt zur Verfügung. Im Jahr 2007 wurden 61 Mio. € gezielt für die WeGebAU eingesetzt. Im Rahmen des Sonderprogramms erfolgten insgesamt 21.088 Förderungen (Bundesagentur für Arbeit 2008, S. 62).240

Durch die Herabsetzung des Förderalters von 50 auf 45 Jahre und die Anhebung der Beschäftigtenzahl bei Betrieben von 100 auf 250 Beschäftigte erhöhte sich die Zahl der potenziell förderungsberechtigten Personen um rund 3,3 Mio. Neu ist seit 2008 auch eine finanzielle Unterstützung bei Neueinstellungen, wenn der Personenkreis die weiteren Fördervoraussetzungen des Programms erfüllt.

Das Sonderprogramm bietet zwei Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung:

  • Förderung mit Arbeitsentgeltzuschuss: Für die Qualifizierung ungelernter oder gering qualifizierter Arbeitnehmer/-innen erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Bei extern stattfindenden Weiterbildungen sind Zuschüsse bis zu 100 % möglich. Bei innerbetrieblichen Weiterbildungen liegt die Zuschusshöhe bei bis zu 50 %. Der Arbeitsentgeltzuschuss war mit einem Anteil von 63,8 % das am stärksten genutzte Instrument (Bundesagentur für Arbeit 2008, S. 62).241 Rechtsgrundlage: § 235c SGB III
  • Förderung der Weiterbildungskosten: Geringqualifizierten oder beschäftigten Älteren erstatten die Agenturen für Arbeit bzw. die JobCenter die Lehrgangskosten und geben einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten. Voraussetzung ist, dass sie in einem Betrieb mit weniger als 250 Beschäftigten arbeiten und der Arbeitgeber während der Weiterbildung Arbeitsentgelt zahlt. Die Förderberechtigten erhalten von den Agenturen für Arbeit bzw. den JobCentern einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter Weiterbildungsangeboten wählen, die für die Förderung zugelassen sind und die die vereinbarten Qualifizierungsziele einlösen können. Rechtsgrundlage: § 77 Abs. 2 SGB III, § 417 Abs. 1 SGB III

Die von der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen von WeGebAU bundesweit akquirierten Weiterbildungsberater/- innen informieren über die Fördermöglichkeiten des Sonderprogramms, klären die Fördervoraussetzungen, stellen den Weiterbildungsbedarf fest und unterstützen Unternehmen bei der Organisation der Weiterbildung für die betroffenen Beschäftigten.

(Brigitte Seyfried)

Fußnoten

239 Bundesagentur für Arbeit (BA): Förderstatistik der BA, Eintritte in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung SGB II und SGB III (ohne Daten von zugelassenen kommunalen Trägern zur Förderung nach SGB II); Datenstand 31.03.2008 unter: Veröffentlichungen – Statistik – detaillierte Übersichten ab 01/2005 SGB II/III – Förderung – ausgewählte Maßnahmen und Förderleistungen nach differenzierten Merkmalen – FdW, http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/detail/f.html
240 Ermittelt auf Basis vorläufiger, nicht hochgerechneter Werte
241 Ermittelt auf Basis vorläufiger, nicht hochgerechneter Werte

Bibliographischer Hinweis

Internetversion des BIBB Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2009 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2009).

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