Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) 242 verfolgt die Ziele, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Das Gesetz regelt einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen.
Nach der im Juli 2008 erschienenen AFBG-Bundesstatistik243 des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2007 133.592 Personen gefördert. Gegenüber dem Vorjahr ist ein leichter Rückgang (2006: 135.915 Geförderte) um 1,7 % zu verzeichnen. 48.027 Geförderte (35,9 %) absolvierten eine Vollzeitund 85.565 (64 %) eine Teilzeitmaßnahme Schaubild B2.2-1. Der Anteil der geförderten Frauen in der Vollzeitmaßnahme betrug 25,8 %, in der Teilzeitmaßnahme 34,8 % Schaubild B2.2-2.
Knapp 81 % der Geförderten waren zwischen 20 und 35 Jahre alt. Den größten Anteil stellten mit 35,5 % hierbei Teilnehmende zwischen 25 bis unter 30 Jahren, gefolgt von den 30- bis unter 35-Jährigen (30,1 %) und der jüngsten Gruppe der 20- bis unter 25-Jährigen (ca. 15,4 %). Knapp ein Drittel der Geförderten waren Frauen (42.142). Fortbildungsabschlüsse im Bereich Industrie und Handel nahmen mit 64.235 (48 %) die Spitzenposition ein. Im Handwerksbereich waren 42.934 Geförderte (32,1 %) zu verzeichnen.
Der Finanzaufwand des AFBG betrug bei 133.592 Geförderten im Jahr 2007 153,6 Mio. €. Hiervon entfielen gemäß § 28 AFBG auf den Bund 78 % und auf die Länder 22 %. Der Bundesanteil am AFBG wird vollständig vom Bundesministerium für Bildung und Forschung getragen. An Förderleistungen wurden im Jahr 2007 insgesamt 356 Mio. € bewilligt.244 Seitens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) betrug das Darlehensvolumen im Rahmen des AFBG per 31.12.2008 965.771.573 Mio. €.245
Die Bundesregierung wird das AFBG weiterentwickeln. So soll die Förderung auf eine breitere Basis gestellt werden, z. B. durch die Einbeziehung weiterer Aufstiegsfortbildungen in der ambulanten und stationären Altenpflege und der Aufstiegsfortbildungen zum Erzieher/zur Erzieherin bzw. durch die Einbeziehung der Prüfungsphase in die Förderung. Mit der Förderung soll zukünftig der Fortbildungserfolg, also das Bestehen der Prüfung, stärker honoriert werden. Zusätzlich zum bisherigen staatlichen Zuschuss von 30,5 % zum Maßnahmebeitrag bei Beginn des Lehrgangs soll bei Bestehen der Prüfung ein Viertel des auf die Lehrgangs- und Prüfungs gebühren entfallenden Restdarlehens erlassen werden. Des Weiteren sollen Fortbildungsinteressierte nicht nur die erste Aufstiegsfortbildung gefördert bekommen. Ferner soll die soziale und bildungspolitische Situation von fortbildungswilligen Ausländerinnen und Ausländern mit dauerhafter Bleibeperspektive in Deutschland verbessert und ihre Integration durch Erleichterung der beruflichen Höherqualifizierung unterstützt werden. Ebenfalls verbessert werden soll die finanzielle Situation der Teilnehmenden mit Kindern an Vollzeitmaßnahmen während der Maßnahmedauer.246
(Brigitte Seyfried)
E Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Für die berufliche Fortbildung ist das AFBG ein umfassendes Förderinstrument in grundsätzlich allen Berufsbereichen – unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird (Vollzeit/Teilzeit/schulisch/außerschulisch/ mediengestützt/Fernunterricht). Das gemeinsam von Bund und Ländern finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) wurde zum 1. Januar 2002 reformiert. So wurde z. B. der Kreis der Geförderten und der Anwendungsbereich der Förderung ausgeweitet, die Förderkonditionen für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden verbessert, die Familienkomponente ausgebaut, ein stärkerer Anreiz zur Existenzgründung gegeben, die Förderung von Fachkräften ausländischer Herkunft verbessert und die Beantragung und Bewilligung der Förderung vereinfacht.