Rechtsgrundlagen für Fortbildungs- und Umschulungsregelungen sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG), die Handwerksordnung (HwO), das Seemannsgesetz und das Bundesbeamtengesetz267.
Insgesamt gibt es (Stand:1.10.2007) 201 Regelungen des Bundes für die berufliche Fortbildung und Umschulung. Es sind folgende bundesweit geltende Regelungen zu unterscheiden (Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung 2008):
- 90 Rechtsverordnungen bei handwerklichen Meisterprüfungen Tabelle B6-1 Internet
- 15 fortgeltende Regelungen bei handwerklichen Meisterprüfungen Tabelle B6-2 Internet
- 43 Rechtsverordnungen über die Anforderungen in Meisterprüfungen Tabelle B6-3 Internet
- 51 Regelungen zur beruflichen Fortbildung Tabelle B6-4 Internet
- 2 Rechtsverordnungen zur Regelung der beruflichen Umschulung Tabelle B6-5 Internet
Die Tabellen sind zugänglich unter www.bibb.de/datenreport.
In den Jahren 2005 bis 2007 wurden insgesamt 37 Regelungen des Bundes für die berufliche Fortbildung erlassen. 18 Rechtsverordnungen über die Anforderungen in der Meisterprüfung (HwO) wurden modernisiert, jeweils 4 weitere Rechtsverordnungen über die Anforderungen in der Meisterprüfung wurden neu geschaffen bzw. modernisiert. Von 11 weiteren Regelungen zur beruflichen Fortbildung, bei denen es sich nicht um Meisterprüfungen handelt, waren 9 neu, und 2 wurden modernisiert.
E Fortbildungsordnungen
In Fortbildungsordnungen werden das Berufsbild und die Prüfungsanforderungen definiert. Dazu werden Rechtsverordnungen erlassen, in denen die Anforderungen festgelegt werden, die durch die Absolvierung von Prüfungen zu einem staatlich anerkannten Fortbildungsberuf führen. BBiG und HwO bestimmen außerdem, was in Fortbildungsordnungen festzulegen ist (§ 53 Abs. 2 BBiG bzw. § 42 Abs. 2 HwO):
- die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses,
- das Ziel, den Inhalt und die Anforderungen der Prüfung,
- die Zulassungsvoraussetzungen sowie
- das Prüfungsverfahren.
Regelungen der zuständigen Stellen für die berufliche Fortbildung
Falls das zuständige Bundesministerium berufliche Fortbildungsmaßnahmen durch Rechtsverordnungen nicht regelt, haben die zuständigen Stellen nach § 54 BBiG bzw. § 42a HwO die Möglichkeit, Rechtsvorschriften für Fortbildungsprüfungen zu erlassen. Rechtsvorschriften für Umschulungsprüfungen können die zuständigen Stellen nach § 59 BBiG bzw. § 42f HwO erlassen, falls das zuständige Bundesministerium berufliche Umschulungsmaßnahmen durch Rechtsverordnungen nach § 58 BBiG bzw. § 42e HwO nicht regelt.
Insgesamt gibt es 2.989 Rechtsvorschriften von zuständigen Stellen zu 676 Fortbildungsberufen. 37 Rechtsvorschriften von zuständigen Stellen zu 23 Umschulungsregelungen wurden erlassen.
Landesrechtliche Weiterbildungsregelungen für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen
Wie die Ausbildung in den Berufen im Gesundheitswesen wird auch die Weiterbildung überwiegend in berufsbildenden Schulen durchgeführt, die den Schulgesetzen der Bundesländer unterstehen (§ 3 Abs. 1 BBiG), oder unterliegt bundesgesetzlichen Regelungen, die nach § 105 BBiG unberührt bleiben. Es gibt 210 landesrechtliche Regelungen für 152 Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen.
(Joachim von Hagen, Anna Maria Kuppe)