Sie befinden sich hier:

 

DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2009

A9.2 Bildungsausgaben der öffentlichen Hand

Aufwendungen für die berufliche Ausbildung

Übersicht A9.2-1 dokumentiert die unmittelbaren Aufwendungen der Betriebe und die Nettoausgaben der öffentlichen Haushalte für die berufliche Erstausbildung in den Jahren 2006 bis 2008. Hierbei finden alle Kosten Berücksichtigung, welche verursachungsgerecht in Zusammenhang mit der Entwicklung, Verbesserung, Durchführung und Förderung von Ausbildungsgängen nach § 1 Abs. 1 und 2 BBiG stehen. Dies betrifft prinzipiell die anerkannten Berufsausbildungen des dualen Systems und die Maßnahmen des Übergangssystems. Durch entsprechende Markierung in den letzten 3 Spalten der Übersicht wird angedeutet, welchem Bereich die entsprechende Kostenposition tendenziell am ehesten zuzuordnen ist. Eine exakte Zurechnung ist allerdings nicht möglich, zum einen, weil Kosten beider Bereiche in einer Position enthalten sein können, und zum anderen, weil eine exakte definitorische Abgrenzung des Übergangssystems bislang nicht existiert. Eine Summenbildung für die beiden Bereiche kann daher zu Fehlschlüssen führen. Soweit eine Position weder dem dualen System noch dem Übergangssystem zuzuordnen ist, wird sie unter sonstige Berufsbildungsmaßnahmen subsumiert. Die Kosten der beruflichen Fortbildung und Umschulung gehen zunächst nicht in diesen ersten Datenreport ein. Folgende Hinweise sind bei der Interpretation der Übersicht sowie bei Vergleichen mit Vorjahren zu berücksichtigen:

  • Die angegebenen Kosten der ausbildenden Betriebe in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst basieren auf einer repräsentativen Erhebung, welche das Bundesinstitut für Berufsbildung zuletzt für die Jahre 2000 und 2007 durchgeführt hat (Beicht/Walden 2002). Nach den neuesten Berechnungen für das Jahr 2007 betrugen die Nettokosten der Betriebe für die Ausbildung im dualen System rd. 5,6 Mrd. €. Die Bruttokosten, d. h. die Ausbildungskosten, ohne Berücksichtigung der Ausbildungserträge lagen bei 23,8 Mrd. €.
  • Die Ausgaben der Bundesministerien sind nur erfasst, soweit eigene Haushaltstitel für berufsbildungsbezogene Programme existieren. Unberücksichtigt bleiben berufsbildungsbezogene Ausgaben, wenn sie unter Haushaltstiteln subsumiert sind, welche nicht eindeutig der beruflichen Bildung zuzuordnen sind, wie etwa die Titel im Kapitel „Allgemeine Forschungsförderung und Bildungsplanung“ des BMBF-Haushalts. Außen vor bleiben auch die Kosten der Kinder- und Jugendhilfe, da sie zwar teilweise den Übergang in den Beruf erleichtern sollen, aber nach dem Verursacherprinzip nicht dem Berufsbildungssystem zuzurechnen sind. Darüber hinaus besitzt die zeitliche Entwicklung der gesamten Bundesausgaben wenig Aussagekraft, weil Abgrenzungsänderungen in den Haushaltstiteln vorliegen können und die Ausgabenstruktur stark durch vorübergehende Maßnahmen wie z. B. Sonderprogramme geprägt ist.
  • Die vorläufigen Ist-Ausgaben der Länder für berufliche Schulen (Teilzeit- und Vollzeitberufsschulen, Berufsaufbauschulen, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen, berufliche Gymnasien) betrugen laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2006 7,3 Mrd. €.228 Die vorläufigen Ist-Ausgaben für das Jahr 2007 werden mit 7,4 Mrd. € beziffert. Für das Jahr 2008 wurden in den öffentlichen Haushalten rund 7,5 Mrd. € veranschlagt. Zwischen 2001 und 2007 nahmen die öffentlichen Ausgaben damit nominal um 6,7 % zu. Der Anstieg pro Kopf kann ermittelt werden, indem die Ausgaben der Haushaltjahre anteilig auf die jeweiligen Schuljahre aufgeteilt und anschließend durch die entsprechenden Schülerzahlen (ohne Fachschulen) geteilt werden. Er beträgt 2,2 %. Bezogen auf die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex sind die Ausgaben allerdings rückläufig. Insgesamt gingen sie seit 2001 um 2,7 % zurück, pro Kopf sogar um 6,8 %. Von den für das Jahr 2008 einge stellten Haushaltsmitteln entfallen geschätzte 3,2 Mrd. € auf die Teilzeitberufsschulen. Dies folgt aus der Verwendung von Schülertagen des Ausbildungsjahres 2007/2008 (insgesamt 7.930.141) als Verteilungsschlüssel. Mit den verbleibenden 4,3 Mrd. € werden weitere Schularten im beruflichen Bildungswesen finanziert, wie z. B. Berufsfachschulen (ca. 2.578.937 Schülertage), Fachgymnasien ca. 759.270 Schülertage), Fachoberschulen (ca. 536.777 Schülertage), das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) (ca. 274.259 Schülertage) und das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) (ca. 230.215 Schülertage).
  • Die landeseigenen Ausbildungsförderungsprogramme können nur für das Haushaltsjahr 2006 quantifiziert werden, da für spätere Jahre die Angaben der Länder hierzu unvollständig sind. Zudem beinhalten sie lediglich die veranschlagten Finanzmittel für die neu aufgelegten Länderprogramme. Eine Studie des BIBB zu den Ausgaben der Länder für die außerschulische Ausbildungsförderung in den Jahren 1997–2001 zeigte, dass der tatsächliche Länderbeitrag deutlich höher als das hier ausgewiesene Mittelvolumen ist (Berger 2003).
  • Die berufsbildungsbezogenen Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit betreffen vor allem die Bereiche Berufsausbildung und Berufsvorbereitung. Die Förderung der Integration an der zweiten Schwelle stellt eine beschäftigungspolitische Maßnahme dar und ist in Übersicht A9.2-1 nicht berücksichtigt. Ein Großteil der BA-Mittel fließt der Unterstützung besonders benachteiligter Auszubildender und Behinderter zu. Allerdings ist zu beachten, dass es – je nach Aussagezweck – eventuell nicht sinnvoll ist, die in der Übersicht ausgewiesenen Kosten der berufsfördernden Maßnahmen für Behinderte in voller Höhe dem Berufsausbildungssystem zuzurechnen, da sie nicht notwendigerweise ursächlich mit ihm in Zusammenhang stehen.

(Normann Müller)

Übersicht A9.2-1: Aufwendungen für die berufliche Ausbildung

Übersicht A9.2-1
1 Die Angaben zu den betrieblichen Ausbildungskosten in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst basieren auf zwei Kostenerhebungen, die das BIBB für die Jahre 2000 und 2007 (vgl. Kapitel A9.3) für alle Ausbildungsbereiche im gesamten Bundesgebiet durchgeführt hat. Die Ergebnisse von 2000 wurden auf die Folgejahre bis 2006 übertragen, die Ergebnisse von 2007 auf das Jahr 2008. Aufgrund methodischer Änderungen bei der Berechnung der Bruttokosten sind die Ergebnisse der beiden Erhebungen nicht unmittelbar vergleichbar.
2 Ist-Werte für 2001, 2006 und 2007. Haushaltsansätze für 2008. Quelle: BMF, Bundeshaushaltsplan 2008, Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes 2007. 3 Die Angaben enthalten die Ausgaben für Investitionen und laufende Zwecke.
4 Ist-Ausgaben des Bundes (d. h. 50% der Gesamtförderung von Bund und Ländern).
5 Förderung für Schüler an Berufsfachschulen, Berufsaufbauschule und in Fachoberschulklassen, die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen. Quelle: Statistisches Bundesamt, November 2008.
6 Ausgaben des BMWi zur Förderung der überbetrieblichen Ausbildung des Handwerks in der Fachstufe. Die Landesmittel zur Förderung der überbetrieblichen Ausbildung in der Grundstufe sind hierin nicht enthalten.
7 Seit 1. Oktober 2008 als Regelleistung im Rahmen des SGB III.
8 Ist-Werte für 2001 und 2006. Vorläufige Ist-Werte für 2007. Haushaltsansätze für 2008.
9 Quelle: Statistisches Bundesamt, Oktober 2008. Für die Darstellung der öffentlichen Kosten nach Finanzierungsträger erscheint es sinnvoller, Grundmittel anstelle von Nettoausgaben auszuweisen. Da dem Statistischen Bundesamt jedoch auf kommunaler Ebene keine Grundmittel vorliegen, beziehen sich die gemachten Angaben auf die Nettoausgaben. Abweichungen ergeben sich aber ohnehin erst in der zweiten Nachkommastelle.
10 Berechnungsgrundlage für die Kalenderjahre 2001, 2006 und 2007: gewichtete Schülerzahlen der im jeweiligen Kalenderjahr endenden und beginnenden Schuljahre sowie vorläufige Ist-Ausgaben für die beruflichen Schulen außer Fachschulen (Quelle: Statistisches Bundesamt, Oktober 2009). Berechnungsgrundlage für das Jahr 2008: Schülerzahlen des Schuljahres 2007/08 sowie Soll-Ausgaben für die beruflichen Schulen ohne Fachschulen (Quelle: Statistisches Bundesamt, Oktober 2009).
11 Veranschlagtes Mittelvolumen nach Angaben der Länder (einschließlich ESF-Mittel) für das im jeweiligen Kalenderjahr beginnende Ausbildungsjahr. Ab 2007 liegen nur von wenigen Ländern Informationen vor, sodass keine Angaben über den Gesamtumfang gemacht werden können.
12 Die Angabe für das Jahr 2006 enthält nicht die Programme des Landes Rheinland-Pfalz, da das zuständige Ministerium hierzu keine Daten geliefert hat.
13 Ist-Ausgaben für das jeweilige Haushaltsjahr. Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Quartalsberichte.
14 Voraussetzung für die Förderung ist gemäß § 33 SGB III die Beteiligung Dritter in Höhe von mindestens zu 50%. Zum Anteil öffentlicher und privater Mittel im Rahmen dieser Kofinanzierung liegen jedoch keine Zahlen vor.
15 Nur Ausgaben für Leistungen nach Artikel 2, 3, 4, 6, 7 und Qualifizierungsanteil nach Artikel 9 (bei Quali-ABM nur Zuschüsse zur Qualifizierung) des Sofortprogramms, teilweise mitfinanziert aus ESF-Mitteln.

Fußnoten

228 Zum Vergleich: die im Bildungsfinanzbericht des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2006 ausgewiesenen Grundmittel für das gesamte Bildungswesen lagen bei ca. 88 Mrd. €, wobei es sich hierbei aber noch um vorläufige Ist-Angaben handelt.

Bibliographischer Hinweis

Internetversion des BIBB Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2009 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2009).

Diese Information weitergeben

Diese Information teilen bei Facebook Diese Information teilen bei Twitter Diese Information teilen bei MeinVZ

Social Bookmarks

Lesezeichen setzen bei Google Lesezeichen setzen bei Yahoo Lesezeichen setzen bei Mr. Wong Lesezeichen setzen bei Del.icio.us Lesezeichen setzen bei Linkarena Lesezeichen setzen bei Folkd Lesezeichen setzen bei Yigg

Tools: