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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2009

B5.2 Entwicklung der Ausbildereignungs- und Meisterprüfungen

Ausbildereignungsprüfungen

Für die betriebliche Ausbildung ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgelegt, dass nur ausbilden darf, wer die persönliche und fachliche Eignung dafür besitzt.   Die fachliche Eignung umfasst vor allem die für den jeweiligen Beruf erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (in der Regel durch eine Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung nachgewiesen). Zur fachlichen Eignung gehören außerdem die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Diese waren bis 2003 in der Regel durch eine Prüfung nach der Ausbilder- Eignungsverordnung (AEVO) nachzuweisen.  

Die Aussetzung der AEVO wurde 2007 durch das BIBB evaluiert. Den Ergebnissen zufolge hat die Rechtsänderung einen gewissen Zuwachs an Ausbildungsplätzen gebracht. Es ließen sich jedoch auch negative Auswirkungen in Bezug auf die Qualität, vor allem hinsichtlich des Ausbildungserfolgs feststellen:
Betriebe mit AEVO-qualifiziertem Personal wichen hier spürbar von Betrieben ohne solche Fachkräfte ab. Die Bundesregierung hat nunmehr beschlossen, dass die AEVO am 1. August 2009 in modifizierter Form wieder in Kraft tritt. Es wird ergänzend geregelt, dass die noch geltende Aussetzung auch für Ausbildungsverhältnisse gilt, die nach dem 31. Juli 2008 geschlossen werden, aber vor dem 1. August 2009 beginnen.

E § 28 (BBiG) Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen

(1) Auszubildende darf nur einstellen, wer persönlich geeignet ist. Auszubildende darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist.

Aussetzung der AEVO

Angesichts der kritischen Ausbildungssituation bestimmte die Bundesregierung im Mai 2003, dass die AEVO befristet ausgesetzt wird. Die Rechtsänderung bestimmte, dass für Ausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2008 bestehen oder begründet werden, ein Nachweis nach der AEVO nicht mehr vorgelegt werden musste. Die Bestimmungen nach Berufsbildungsgesetz, wonach Ausbilder fachlich und persönlich geeignet sein müssen, galten jedoch unverändert weiter.

Im Jahr 2006 nahmen, unabhängig von der befristeten Aussetzung der AEVO, insgesamt 49.426 Personen (66,6 % Männer; 33,4 % Frauen) in den Ausbildungsbereichen Industrie und Handel, Handwerk, öffentlicher Dienst, Landwirtschaft und Hauswirtschaft (städtischer Bereich) an Ausbildereignungsprüfungen teil. Davon legten 45.214 Personen mit Erfolg die Prüfung ab, was einer Erfolgsquote von 91,5 % entspricht. Damit stieg die Zahl der bestandenen Prüfungen seit 2003, dem Jahr der Aussetzung der AEVO, zum ersten Mal wieder an (+2,6 % im Vergleich zu 2005) Übersicht B5.2-1. Auf die neuen Länder entfielen 8.086 bestandene Ausbildereignungsprüfungen; damit ist ihr Anteil im Vergleich zu 2005 von 18,6 % auf 17,9 % gesunken. Wie im Jahr zuvor stellten die Frauen 2006 ein Drittel (33,9 %) aller erfolgreichen Prüfungsteilnehmer; dabei lag in den neuen Ländern dieser Anteil mit 36,1 % weiterhin über dem entsprechenden Wert in den alten Ländern (33,4 %).

Die Verteilung der bestandenen Ausbildereignungsprüfungen auf die verschiedenen Ausbildungsbereiche zeigt Übersicht B5.2-2. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil in den Bereichen Industrie und Handel sowie Handwerk zurückgegangen, während sich der Anteil der bestandenen Ausbildereignungsprüfungen im Bereich des öffentlichen Dienstes nahezu verdreifacht hat.

Die Zahl der Befreiungen von der Ausbildereignungsprüfung lag 2006 im Ausbildungsbereich Industrie und Handel bei 20.596. Dies bedeutet im Vergleich zum Jahr 2005 einen Anstieg von 42,6 % Übersicht B5.2-3.

Übersicht B5.2-1: Bestandene Ausbildereignungsprüfungen in allen Ausbildungsbereichen

Übersicht B5.2-1
Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Bildung und Kultur, Reihe 3, Berufliche Bildung, Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung

Übersicht B5.2-2: Bestandene Ausbildereignungsprüfungen nach Ausbildungsbereichen 2000 bis 2006 (in %)

Übersicht B5.2-2
Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Bildung und Kultur, Reihe 3, Berufliche Bildung, Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung

Übersicht B5.2-3: Befreiungen von der Ausbildereignungsprüfung im Ausbildungsbereich „Industrie und Handel“

Übersicht B5.2-3
Quelle: DIHK, Statistische Auswertungen

Meisterprüfungen

Die Zahl der bestandenen Meisterprüfungen in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk, öffentlicher Dienst, Landwirtschaft und Hauswirtschaft ist auch im Jahr 2006 weiter zurückgegangen und lag mit 32.125 um 4,0 % niedriger als 2005 Übersicht B5.2-4. Von 2004 auf 2005 hatte es hier eine Abnahme um 3,9 % gegeben. Der Anteil der Frauen an allen erfolgreich absolvierten Meisterprüfungen lag – abgesehen von dem Bereich Hauswirtschaft (98,6 %) – in der Landwirtschaft mit 22,1 % sowie im Handwerk mit 19,1 % am höchsten. Der öffentliche Dienst stellte 2006 11,2 %, Industrie und Handel 5,4 % aller neuen Meisterinnen.

(Philipp Ulmer, Franziska Kupfer)

Übersicht B5.2-4: Bestandene Meisterprüfungen nach Ausbildungsbereichen im Bundesgebiet 1999 bis 2006

Übersicht B5.2-4
* Bis 2005 wurden hier nur die Meister in der städtischen Hauswirtschaft erfasst, seit 2006 gibt es nur noch die einheitliche Bezeichnung „Meister in der Hauswirtschaft“, in der die „Meister in der ländlichen Hauswirtschaft“ und „Meister in der städtischen Hauswirtschaft“ zusammengefasst sind.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Bildung und Kultur, Reihe 3, Berufliche Bildung, Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung

Bibliographischer Hinweis

Internetversion des BIBB Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2009 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2009).

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