B4.1 Rechtsverordnungen und Regelungen des Bundes für die berufliche Fortbildung und Umschulung
„Berufliche Fortbildung dient der Erhaltung und Erweiterung der beruflichen Fähigkeiten und bereitet darauf vor, den sich verändernden beruflichen Anforderungen gerecht werden zu können oder beruflich aufzusteigen. Sie setzt eine angemessene Berufspraxis sowie in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung oder stattdessen eine entsprechende einschlägige Berufspraxis voraus. Fortbildungsordnungen kommen in erster Linie für Maßnahmen der beruflichen Fortbildung in Betracht, die auf einen qualifizierten Abschluss vorbereiten“ (Bundesinstitut für Berufsbildung 2010).
Rechtsgrundlagen für Fortbildungs- und Umschulungsverordnungen sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG), die Handwerksordnung (HwO), das Seemannsgesetz266 und das Bundesbeamtengesetz. Durch die Absolvierung der darin geregelten Prüfungen werden staatlich anerkannte Fortbildungs- und Umschulungsabschlüsse erworben.
E Fortbildungsordnungen
Im Gegensatz zu Ausbildungsordnungen, in denen u. a. die zu vermittelnden beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sachlich und zeitlich gegliedert festgeschrieben werden, definieren die als Rechtsverordnungen erlassenen Fortbildungsregelungen im Wesentlichen die Prüfungsanforderungen. Nach den Regelungen des BBiG und der HwO sind darüber hinaus in den Fortbildungsordnungen festzulegen (§ 53 Abs. 2 BBiG bzw. § 42 Abs. 2 HwO):
- die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses,
- das Ziel, der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung,
- die Zulassungsvoraussetzungen sowie
- das Prüfungsverfahren.
Umschulungsordnungen
Bei den Umschulungsordnungen (§ 58 BBiG bzw. § 42e HwO) wird eine geordnete und einheitliche Regelung festgelegt. Bestandteil der Rechtsverordnungen sind folgende Sachverhalte:
- die Bezeichnung des Umschulungsabschlusses,
- das Ziel, der Inhalt, die Art und Dauer der Umschulung,
- die Anforderungen der Umschulungsprüfung und die Zulassungsvoraussetzungen sowie
- das Prüfungsverfahren der Umschulung.
Insgesamt gibt es 213 Rechtsverordnungen und Regelungen des Bundes für die berufliche Fortbildung und Umschulung. Es sind folgende bundesweit geltende Rechtsverordnungen bzw. Regelungen zu unterscheiden (Bundesinstitut für Berufsbildung 2010):
In den Jahren 2009 und 2010 wurden insgesamt 19 Rechtsverordnungen des Bundes für die berufliche Fortbildung erlassen. 2 Rechtsverordnungen über die Anforderungen in der Meisterprüfung (Handwerksordnung) wurden modernisiert, eine weitere Rechtsverordnung wurde neu geschaffen. 3 Rechtsverordnungen über die Anforderungen in Meisterprüfungen (nach BBiG) wurden erlassen. 1 Rechtsverordnung über die Meisterprüfung zu einem anerkannten Fortbildungsabschluss (Landwirtschaft) wurde erlassen. 3 Verordnungen über die Prüfung zu einem anerkannten Fortbildungsabschluss wurden modernisiert. Von 8 weiteren Rechtsverordnungen zur beruflichen Fortbildung, bei denen es sich nicht um Meisterprüfungen handelt, sind 5 neu, und 3 wurden modernisiert. Darüber hinaus ist eine Rechtsverordnung über die Eignung der Ausbilder modernisiert worden.
Regelungen der zuständigen Stellen für die berufliche Fortbildung und Umschulung
Rechtsvorschriften für Fortbildungsprüfungsregelungen (§ 54 BBiG bzw. § 42a HwO) und Umschulungsprüfungsregelungen (§ 59 BBiG bzw. § 42f HwO) können von zuständigen Stellen erlassen werden. Dabei sind dieselben Sachverhalte zu regeln wie in den entsprechenden Rechtsverordnungen des Bundes. Gegenwärtig gibt es 3.125 Rechtsvorschriften zu 728 Fortbildungsberufen und 37 Rechtsvorschriften von zuständigen Stellen zu 23 Umschulungsregelungen (Bundesinstitut für Berufsbildung 2010).
Die landesrechtlichen Weiterbildungsregelungen für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen können Tabelle B4.1-7 Internet entnommen werden.
(Joachim von Hagen, Andreas Stöhr)