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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2009

D1.1 EU-Arbeitsprogramm

Die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bei Informationsmaßnahmen im Rahmen des gemeinsamen Arbeitsprogramms 2010 der europäischen Bildungsminister und der EU-Kommission. Schwerpunktthemen in den Jahren 2007 und 2008 waren u. a. Trends in der Finanzierung beruflicher Weiterbildung in Europa, Stand und Perspektive des EU-Arbeitsprogramms 2010 sowie das von der EU-Kommission veröffentlichte Grünbuch „Migration und Mobilität: Chancen und Herausforderungen für die EU-Bildungssysteme“.

Im Auftrag des BMBF veranstaltete die NA beim BIBB eine international besetzte Fachtagung zur nachfrageorientierten Bildungsfinanzierung (Frankfurt, September 2007). Anlass für die Tagung war die Initiative der Bundesregierung zur Einführung des sogenannten Weiterbildungssparens. Über 100 Teilnehmende aus Bildungspraxis, Bildungsadministration und Wissenschaft widmeten sich den aktuellen Themen zur Umsetzung und den realen Effekten von nachfrageorientierten Finanzierungsinstrumenten in Europa. Thematisiert und diskutiert wurden dabei verschiedene Formen der Bildungsfinanzierung wie Gutscheine, Ansparkonten oder Kredite sowie die jeweiligen Rahmenbedingungen und Zielgruppen. Der Entwurf des Zwischenberichtes zum Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ der EU-Bildungsminister und der EU-Kommission bot Anlass, im Rahmen einer Fachtagung Stand und Perspektiven zum EU-Arbeitsprogramm 2010 und seine Umsetzung zu diskutieren (Berlin, Dezember 2007).

Am 3. Juli 2008 hat die Europäische Kommission das Grünbuch „Migration und Mobilität: Chancen und Herausforderungen für die EU-Bildungssysteme“ vorgelegt und bildungspolitisch interessierte Kreise in den Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, im Rahmen eines Konsultationsprozesses ihren Standpunkt zu dieser Thematik zu äußern. Unter Einbindung von Bildungsforscherinnen und Bildungsforschern trug eine Fachveranstaltung des BMBF und der Kultusministerkonferenz mit Unterstützung der NA beim BIBB dazu bei, den Diskussionsprozess zum Thema Migration, Bildungsförderung und Chancengleichheit zu fördern und Vorstellungen zu entwickeln, wie die Europäische Union ihre Mitgliedstaaten in diesem Bereich unterstützen kann. Dabei ging es um die Frage, wie Bildungssysteme den Herausforderungen, die durch Migration, gesellschaftlichen Wandel und Segregation in Ballungszentren entstehen, begegnen können.

(Gabriele Schneider, Nationale Agentur beim BIBB)

Beschluss zur Einführung eines Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR)

Mit der Unterzeichnung durch Parlament und Rat am 23. April 2008 trat die Empfehlung zur Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen in Kraft.270

Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, nationale Koordinierungsstellen für die Implementierung/Nutzung des EQR einzurichten, transparente Methoden bei der Zuordnung anzuwenden und allen potenziellen Nutzern und Nutzerinnen Information und Beratung anzubieten. Für die Zuordnung nationaler Qualifikationen wurde eine Frist bis 2010 eingeräumt. Bis 2012 sollen alle Zeugnisse/Diplome einen Hinweis auf die Verortung der jeweiligen Qualifikation im EQR enthalten. In 5 Jahren soll der EQR in Kooperation mit den Mitgliedstaaten evaluiert und ggf. revidiert werden.

Nationale Qualifikationsrahmen in anderen Ländern

Übersicht D1.1-1

Übersicht D1.1-1 Abbildung vergrößern Abbildung Teil 2 vergrößern
Entwicklung von Nationalen Qualifikationsrahmen in 30 Ländern (EU-Mitgliedstaaten, Island, Norwegen und Türkei) in alphabetischer Reihenfolge (Teil 1)

    Der Beschluss zur Etablierung des EQR stellt den Mitgliedstaaten anheim, ob und wie sie einen Nationalen Qualifikationsrahmen entwickeln. Ein von Bund und Ländern beschlossener Zeitplan sieht vor, bis Frühjahr 2009 den Entwurf für einen Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zu erarbeiten, diesen bis Frühjahr 2010 zu testen, ggf. zu modifizieren und zu beschließen und dann bis 2012 zu implementieren.

    Eine Reihe von Ländern hat bereits seit Jahren Qualifikationsrahmen etabliert, deren Prinzipien und Konstruktionselemente z. T. auch der Konstruktion des EQR zugrunde lagen Übersicht D1.1-1. Im BIBB-Projekt „Nationale Qualifikationsrahmen in England, Irland, Schottland – Konstruktion, Nutzung, Wirkung“ wurden diese Rahmen näher betrachtet, um daraus Erfahrungen für die Entwicklung des deutschen Rahmens abzuleiten. Das Projekt sollte klären, in welchen politisch-historischen Kontext in den genannten Ländern deren Entstehung eingebettet war, wie diese Rahmen konstruiert wurden, welche Auswirkungen ihre Implementierung auf das System von Bildung und Ausbildung hatte und hat sowie welches die Perspektiven ihrer Weiterentwicklung sind.

    England, Schottland und Irland haben – bei großen Gemeinsamkeiten hinsichtlich ihrer traditionellen kulturellen und sozialen Grundlagen – deutlich verschiedene Qualifikationsrahmen entwickelt. Als „Leitmotive“ lassen sich erkennen: flexible Erfüllung von Arbeitsmarkterfordernissen (England); Schaffung von individuellen Lernwegen durch Anerkennung und Anrechnung (Schottland); Kohärenz im Qualifikationssystem (Irland).

    Nach Raffe/Howieson/Tinklin (2005) lassen sich Qualifikationssysteme nach dem Grad ihrer Integration als tracked, linked, unified unterscheiden, womit die Wirkung eines Nationalen Qualifikationsrahmens bezeichnet wird. Die stärkste Aufspaltung zeigt der englische Rahmen (akademisch/ nicht akademisch). Der irische Rahmen erscheint als integriert; allerdings enden die Qualifikationen der Further Education unterhalb der akademischen Abschlüsse. Der schottische Rahmen ist am stärksten integriert, auch wegen eines einheitlichen Credit Transfer Systems.

    Eine weitere Unterscheidung von Rahmenwerken ist die hinsichtlich ihres regulativen bzw. offenen Charakters (Young 2005 und Tuck 2007). Der englische Rahmen gehört zu den Ersteren: zentral dekretiert, nicht konsensuell, ohne Verankerung in Institutionen. Den breitesten Gestaltungsspielraum und die tiefste Verankerung weist der schottische Rahmen auf – in langem Konsensprozess gewachsen und Subsysteme lose verkoppelnd. Als regulativ- konsensuell kann der irische Rahmen gelten: Er beruht auf einem Gesetz, mit dem Zuständigkeiten für und Gestaltung von Qualifikationen geregelt wurden.

    Für alle Länder gilt: Die Wirkung der Qualifikationsrahmen ist zunächst eine symbolische. Es wurde eine gemeinsame Sprache über alle Bildungssektoren hinweg gefunden, und diese wurden dadurch miteinander verbunden. Der allgemein anerkannte Nutzen liegt in der Transparenz von Qualifikationen und Bildungswegen. Der Rahmen findet in allen Ländern vor allem in der Bildungsberatung Verwendung. Positive Effekte sind bei der konsistenteren Gestaltung der Curricula erkennbar.

    Als kritischer Punkt erweist sich die Verknüpfung von Qualifikationsrahmen mit Finanzierungsarrangements in England und Irland: Gefördert wird vorrangig das Weiterlernen zum nächsthöheren Niveau; horizontale Lernwege (Weiterbildung in die Breite) fallen aus der Förderung heraus. Dies hat negative Effekte auf Angebot und Anbieter.

    Bislang liegen nur spärliche Daten über die tatsächlichen „Leistungen“ der Nationalen Qualifikationsrahmen im Sinne erleichterter/besserer Weiterqualifizierung und Durchlässigkeit vor.

    (Georg Hanf)

    Trans-European Qualifications Framework Development (TransEQFrame)

    Begleitend zur Implementierung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) fördert die EU-Kommission eine Reihe von transnationalen Kooperationsprojekten. Das vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) als Koordinator durchgeführte Projekt Trans EQFrame (2007/2008) testete die Validität des EQR im Kontext bestehender oder sich entwickelnder Nationaler Qualifikationsrahmen. Der Schwerpunkt lag auf der Analyse und Entwicklung von Methoden der Zuordnung von nationalen Qualifikationen zum europäischen Rahmen. An dem Projekt nahmen Partner aus 7 Ländern (Deutschland, Österreich, Finnland, Dänemark, Bulgarien, die Niederlande und Schweiz) teil.271 In der Testphase haben die Projektpartner in unterschiedlichen Partnerschaften Qualifikationen aus 4 Beschäftigungsbereichen dem EQR zugeordnet und ihre Erkenntnisse dokumentiert Übersicht D1.1-2.

    Vor der eigentlichen Testung von Zuordnungen nationaler Qualifikationen zum europäischen Rahmen wurden zunächst die nationalen Positionen zum EQR und die politischen Zielsetzungen hinsichtlich der Einführung nationaler Qualifikationsrahmen untersucht. Hierbei wurde analysiert, inwieweit die jeweils nationalen bildungspolitischen Umgebungen die Realisierung von Prinzipien des EQR erlauben. In einem zweiten Schritt wurden theoretische Konzepte und methodologische Ansätze für die Adaption des EQR an nationale Bildungskontexte untersucht. Zuletzt – bevor die Zuordnung von Qualifikationen erfolgte – wurde analysiert, welche Bedeutung verschiedene Interessengruppen dem EQR bzw. Nationalen Qualifikationsrahmen für die Strukturen und Verfahren der nationalen Qualifikationssysteme beimessen. Dabei wurde deutlich, dass die beteiligten Länder im Hinblick auf die Orientierung an Lernergebnissen, einem Kernbegriff des EQR, unterschiedlich weit fortgeschritten sind. So ist die Lernergebnisorientierung in den Niederlanden, Dänemark und Finnland weiter fortgeschritten als in Österreich, Deutschland oder Bulgarien. Insbesondere in diesen Fällen wurden teilweise auch inputbezogene Kriterien bei der Zuordnung hinzugezogen. In Österreich wurde berücksichtigt, in welchen betrieblichen Positionen Absolventen und Absolventinnen normalerweise nach Abschluss der Ausbildung arbeiten.

    Als besonders hilfreich bei der Zuordnung von Qualifikationen haben sich für einige Projektpartner die Certificate Supplements (Zeugniserläuterungen) erwiesen, die aber nicht in allen Ländern für alle ausgewählten Qualifikationen vorlagen. Neben Entwicklungsbedarfen auf der Seite der Mitgliedstaaten stellten sich aber auch einige Punkte heraus, in denen die Validität des Europäischen Qualifikationsrahmens verbessert werden könnte. So ergaben sich z. B. in Bezug auf die Kategorie „Kompetenz“ Probleme bei der Zuordnung nationaler Qualifikationen. Die Definition dieses Deskriptors ist sehr umfassend angelegt (ähnlich wie der deutsche Begriff der Handlungskompetenz). Die Deskriptoren beziehen sich allerdings nur auf die Dimension der Entscheidungsautonomie am Arbeitsplatz. Auch die Graduierung der Deskriptoren bedarf nach den Erfahrungen aus dem Projekt noch einer weiteren Schärfung.

    (Marion Beyer, Philipp Grollmann)

    Übersicht D1.1-2 Beschäftigungsbereiche und Testpartnerschaften von TransEQFrame

    Übersicht D1.1-2
    Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung

    Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET)

    Mit der Erklärung von Kopenhagen 2002 wurde eine Vielzahl von Aktivitäten initiiert, die zur Förderung der Mobilität von Einzelpersonen und zur Erhöhung der Transparenz von Qualifikationen beitragen sollen. Eine dieser Initiativen beinhaltet die Entwicklung eines europäischen Leistungspunktesystems für die berufliche Bildung (European Credit System for Vocational Training, ECVET). Mit ECVET soll ein Verfahren etabliert werden, das es erlaubt, Lernleistungen, die in verschiedenen Bildungssystemen und in unterschiedlichen Kontexten der beruflichen Ausund Weiterbildung erbracht wurden, zu übertragen, zu akkumulieren und wechselseitig anzuerkennen. Voraussetzung hierfür ist die Definition anrechenbarer, d. h. prüfbarer, bewertbarer, zertifizierbarer und mit Leistungspunkten belegter Lerneinheiten.

    Eine wesentliche Entwicklungsetappe wird durch den „Vorschlag zur Einrichtung des europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET)“ markiert, den die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat am 09.04.2008272 vorgelegt hat und der im Dezember 2008 in erster Lesung im Europäischen Parlament verabschiedet wurde. Anknüpfend an die von den Mitgliedstaaten mehrheitlich angeregte Testphase veröffentlichte die Europäische Kommission im Mai 2008 eine Ausschreibung zur „Erprobung und Entwicklung des europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET)“ (EACEA/14/2008). Europaweit wurden 11 Projekte ausgewählt, die ab Januar 2009 ihre Arbeit aufnehmen. Unter der Federführung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), des Instituts für Technik und Bildung in Bremen (ITB) und des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) werden in Deutschland 3 europäische Projektpartnerschaften an der Entwicklung von sektorbezogenen Leistungspunktesystemen arbeiten und diese im Rahmen von Mobilitätsmaßnahmen in der Praxis erproben. Während sich ZDH und ITB auf das Handwerk und die Luftfahrtindustrie konzentrieren, ist das vom BIBB verantwortete Projekt CREDCHEM auf die chemische Industrie ausgerichtet. Gemeinsam mit den nationalen Berufsbildungsinstituten Tschechiens, Bulgariens und der Slowakei soll ein Leistungspunktemodell entwickelt werden, das auf alle potenziellen Nutzer (Jugendliche, Unternehmen, Bildungseinrichtungen, zuständige Stellen) anwendbar ist und zur Förderung der Mobilität im Chemiebereich beitragen soll. Die Projektentwicklung und -erprobung wird in jedem Partnerland von Beiräten flankiert, die den Projektverlauf kritisch begleiten und die Ergebnisse in die nationalen Diskussionen einspeisen werden.

    (Christiane Eberhardt)

    Europäischer Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung

    Am 9. April 2008 hat die Europäische Kommission den „Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung“ vorgelegt (vgl. Kuratorium der deutschen Wirtschaft 2008). Das englische Kürzel lautet EQARF (European Quality Assurance Reference Framework).

    Bereits in der Erklärung von Kopenhagen im Jahr 2002 wurde die grenzüberschreitende europäische Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung für die Berufsbildung festgeschrieben: Austausch von Modellen und Methoden, Entwicklung von allgemeinen Kriterien und Prinzipien. Im Mai 2004 hat dann der Rat der Berufsbildungsminister ein Konzept für einen Gemeinsamen Bezugsrahmen zur Qualitäts sicherung (Common Quality Assurance Framework – CQAF) verabschiedet, der zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung der Systeme auf nationaler Ebene sowie auf der Ebene der Bildungsanbieter dienen soll. Die Mitgliedstaaten haben im Helsinki Communiqué von 2006 bekräftigt, dieses Modell auf freiwilliger Grundlage zu fördern. Mit der vorgeschlagenen Empfehlung soll nun das CQAF zu einem Europäischen Referenzrahmen (EQARF) werden, der von den Mitgliedstaaten bis 2010 national implementiert werden soll. Anhand von Indikatoren sollen Fortschritte in der Qualitätssicherung und -entwicklung dokumentiert werden, welche die Mitgliedstaaten gemäß dem Vorschlag freiwillig erreichen wollen.

    Zu diesem Vorschlag hat der Bundesrat in seinem Beschluss (vgl. Bundesrat 2008) kritisch Stellung genommen. Er sieht darin eine unakzeptable Tendenz zur Kontrolle und letztlich Steuerung der nationalen Systeme. Grundsätzlich wird bezweifelt, dass Qualität mit den vorgeschlagenen quantitativen Indikatoren gemessen werden könne. Für einige Indikatoren lägen keine verwertbaren Daten vor. Das vorgesehene System der indikatorgestützten Berichterstattung sei umfangreich und kostenintensiv; es würde insbesondere die Unternehmen überfordern. Die Spitzenorganisationen der deutschen Wirtschaft haben in einer Stellungnahme des Kuratoriums der deutschen Wirtschaft für Berufsbildung vom 26.09.2008 im Wesentlichen die Kritik des Bundesrates wiederholt (vgl. Kuratorium der deutschen Wirtschaft 2008). Sie haben ferner Beschwerde darüber geführt, dass der EQARF-Entwurf von der EU-Kommission dem Europäischen Rat vorgelegt worden sei, ohne zuvor Konsultationen mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern auf EU-Ebene zu führen.

    Das Europäische Parlament hat am 18.12.2008 den EQARF-Entwurf in geänderter Form gebilligt. Die Zustimmung des Ministerrats wird für das Frühjahr 2009 erwartet.

    Die vom Europäischen Parlament nach Konsultation mit der EG-Kommission beschlossenen Änderungen gegenüber dem Kommissionsentwurf betonen insbesondere, dass die in den Anhängen genannten Qualitätskriterien, Deskriptoren und Referenzindikatoren nur ein „Werkzeugkasten“ seien, dessen Benutzung den Mitgliedstaaten vollkommen freigestellt sei. Sie seien weder als „Benchmarks“ zu betrachten, noch dienten sie dem Vergleich der nationalen Berufsbildungssysteme hinsichtlich Qualität und Effizienz. Die Anhänge zum Entwurf des EQUARF, einschließlich der Qualitätskriterien, Deskriptoren und Referenzindikatoren, sind im Wesentlichen unverändert geblieben.

    (Horst Mirbach)

    Fußnoten

    270 http://ec.europa.eu/education/policies/educ/eqf/eqf08_de.pdf.

    271 Die Schweiz hat sich während der Projektlaufzeit auf einen Beobachterstatus zurückgezogen und sich nicht an der Testphase des Projektes beteiligt.

    272 KOM(2008)180 endgültig, 2008/0070 (COD), 09.04.2008, Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET).

    Bibliographischer Hinweis

    Internetversion des BIBB Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2009 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2009).

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