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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2013

D3 Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren

In den 1970er-Jahren begann mit der Förderung des Bundes eine systematische Entwicklung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) in Deutschland. Bereits seit dieser Zeit bemüht sich die Bundesregierung durch die Zurverfügungstellung öffentlicher Mittel um die kontinuierliche Unterstützung und qualitative Verbesserung dieses Lernortes, dem insbesondere im Handwerk traditionell eine große Bedeutung zukommt. ÜBS übernehmen u. a. die Aufgabe, die Ausbildungsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu sichern, die vielfach aufgrund ihrer Spezialisierung nicht alle in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Lerninhalte vermitteln können. Diese Aufgabe, die Ursprung der Bundesförderung ist, übernimmt die ergänzende überbetriebliche Berufsausbildung in ÜBS.

Mit der vom Bundesinstitut für Berufsbildung verantworteten Förderung der ÜBS verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Ziel, die berufliche Bildung in ganz Deutschland auf gleich hohem Niveau und dem jeweilig neuesten Stand der Technik entsprechend zu ermöglichen. Neben dem Bund beteiligen sich an der Finanzierung von Gebäuden und Ausstattung der überbetrieblichen Berufsbildung auch das jeweilige Bundesland sowie die Träger der Bildungsstätte selbst. Gemeinsam schaffen sie damit die Voraussetzungen für eine qualifizierte Ausbildung auf höchstem Niveau und tragen somit unter anderem zur Fachkräftesicherung in Deutschland bei. Hierzu dient auch die Förderung von Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung in ÜBS, die ebenfalls ein wichtiges Aufgabenfeld dieser Bildungsstätten darstellen und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft durchgeführt wird.

ÜBS mussten und müssen sich immer wieder auf neue Entwicklungen im Bereich der Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildung einstellen und geben selbst Impulse hierzu. Durch die Gestaltung der Bildungsangebote in ÜBS wurde sichergestellt, dass neben der Qualitätssicherung auch die wichtige Funktion der ÜBS als Wegbereiter und Vorreiter bei der Einführung neuer Lehr-/Lernkonzepte wahrgenommen werden kann. Hierzu trägt u. a. die Tatsache bei, dass ÜBS über Bildungspersonal verfügen, das entsprechend der Anforderung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung qualifiziert ist und somit auch dem Anspruch gerecht wird, der sich durch heterogene Gruppen der Aus- und Weiterzubildenden ergibt.

Einen wichtigen Betrag zu neuen Qualifizierungsansätzen in der Aus- und Fortbildung leisten dabei gerade ÜBS, die sich zu Kompetenzzentren weiterentwickeln. Seit Anfang der 2000er-Jahre fördert der Bund diese qualitative Weiterentwicklung. Ziel ist es, geeignete Bildungsstätten zu modernen, kundenorientierten Berufsbildungsdienstleistern zu machen und ihnen eine Leuchtturmfunktion für andere ÜBS zu geben. Die von den Kompetenzzentren erarbeiteten berufspädagogischen Konzepte, die vor allem aus Forschungserkenntnissen resultieren und im Hinblick auf ihre Verwertung für klein- und mittständische Unternehmen überprüft werden, ermöglichen somit einen Transfer in die Bildungspraxis und aus ihr heraus.

Die Förderung eines Kompetenzzentrums setzt die Qualifizierung der ÜBS in einem fachlichen Schwerpunkt voraus und verlangt die Vorlage eines tragfähigen Geschäftsmodells. Im Laufe der Entwicklungsphase sind zahlreiche Anforderungen zu erfüllen, die in „9 Handlungsfeldern“ definiert sind, die das Kompetenzzentrum zu einer „lernenden Organisation“ machen und auch künftige dynamische Entwicklungen ohne staatliche Förderung ermöglichen sollen. Es können Leit- und Folgeprojekte angeschlossen werden.

Kompetenzzentren leisten somit nicht nur einen wichtigen Beitrag für die Verbesserung der Ausbildungsqualität durch die von ihnen im Rahmen ihres Kompetenzschwerpunktes realisierten Projekte, sondern sie können auch im Rahmen ihrer eigenen Neuausrichtung anderen ÜBS als Beispiel dienen. Um dies zu ermöglichen stellt der Bund im Rahmen der Förderung von Kompetenzzentren nicht nur Mittel für investive Maßnahmen zur Verfügung, sondern auch für das erforderliche Personal. Das BIBB begleitet die ÜBS auf diesem Weg eng. Augenblicklich haben 28 ÜBS die Weiterentwicklung zum Kompetenzzentrum nach diesen Vorgaben abgeschlossen und zum Teil schon Leitprojekte durchgeführt. Insgesamt wurden die ÜBS und die Kompetenzzentren seit 2008 allein vom BIBB mit fast 200 Mio. E gefördert Tabelle D3-1.

Vor dem Hintergrund des derzeit prognostizierten Fachkräftebedarfes, der sich durch die demografische Entwicklung ergibt, gilt es zukünftig durch entsprechend qualitative Angebote eine überbetriebliche Ausbildung weiter zu sichern. Wird dies mit den generellen Entwicklungen auf dem Ausbildungsmarkt verglichen, zeigt sich, dass vor allem aktuelle regionale Entwicklungen unterschiedliche Herausforderungen verursachen, ebenso wie die berufs- bzw. branchenbezogene Nachfrage nach Ausbildungsplätzen. Hierauf müssen und werden ÜBS reagieren.

(Christiane Köhlmann-Eckel, Alexandra Kurz)

Tabelle D3-1: Verteilung der verausgabten Mittel im Rahmen der ÜBS-Förderung 

Tabelle D3-1

Bibliografischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2013 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2013).

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