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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2013

B2.1.2 Barrierefreie Weiterbildung – Standards und Defizite

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, Menschen mit Behinderung den gleichberechtigten Zugang auch zu „Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen“ zu ermöglichen und dafür „angemessene Vorkehrungen“ zu treffen (UN-BRK Artikel 24 Abs. 5; vgl. Kapitel A4.10). Demzufolge müssen Weiterbildungsgesetze, Anerkennungs- und Förderrichtlinien so gestaltet werden, dass qualitativ wertvolle und den individuellen Bedürfnissen entsprechende Bildung für Menschen mit Behinderung auch außerhalb des Systems der Behindertenhilfe verfügbar und zugänglich ist. Noch lassen die vorliegenden Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK den Bereich der Bildung im Erwachsenenalter weitgehend unberücksichtigt (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2011).264 Es steht jedoch außer Frage, dass im Verlauf der weiteren Umsetzung der UN-BRK auch die sogenannte vierte Säule des Bildungssystems unter dem Aspekt der Inklusion in den Blick genommen werden muss. Die Ergebnisse der Umfrage des wbmonitor 2012 geben Aufschluss darüber, wie die Anbieter bereits auf Menschen mit Behinderung eingestellt sind und wie sie Menschen mit Behinderung in ihren Kursen und Seminaren vertreten sehen.

E Menschen mit Behinderung

Die Umfrage des wbmonitor 2012 enthielt Fragen zum Thema Weiterbildung und Behinderung und verwendete in Anlehnung an die UN-BRK folgende Definition: Unter Menschen mit Behinderung werden alle Personen verstanden, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren am vollen und gleichberechtigten Gebrauch ihrer fundamentalen Rechte hindern.

In Deutschland gab es im Jahr 2009 ca. 7 Mio. Menschen im Alter von mehr als 15 Jahren mit einer amtlich anerkannten schweren Behinderung (vgl. Statistisches Bundesamt 2012, S. 7 und 16). Das ist bei insgesamt weniger als 71 Mio. Menschen in Deutschland im Alter von mehr als 15 Jahren ein Anteil von knapp 10 %.

Die UN-BRK fordert von den Vertragsstaaten, auf allen Ebenen „ein integratives Bildungssystem“ (in neueren Übersetzungen: „ein inklusives Bildungssystem“) zu verwirklichen. Im Schulbereich hat diese Forderung zu heftigen Strukturdebatten und in Teilen bereits zu Strukturveränderungen, d. h. zur Integration der sonderpädagogischen Förderung in das Regelschulsystem, geführt. In der disparaten Weiterbildungslandschaft stehen vor allem die kommunalen und die mit öffentlichen Mitteln geförderten Bildungsträger in der Verantwortung, an der Etablierung eines inklusiven Bildungssystems mitzuwirken.

Es ist davon auszugehen, dass kein Anbieter Menschen mit Behinderung von der Teilnahme an Bildungsangeboten explizit ausschließt. Menschen mit Behinderung sind somit selbstverständlich inkludiert, also formal in das System der Weiterbildung eingeschlossen. Doch gerade in unserer modernen Gesellschaft hat die Soziologie die „Gleichzeitigkeit des ‚Drinnen‘ und ‚Draußen‘“ ausgemacht. „Inklusion bemisst sich somit nicht allein an der formalen Einbeziehung in Institutionen, sondern auch und vor allem an der sozial-materiellen Qualität möglicher Teilhabe, die durch die Institutionen vermittelt wird“ (Kronauer 2010, S. 44).

80 % der Weiterbildungseinrichtungen barrierefrei?

Das sichtbarste Zeichen dafür, dass Menschen mit Behinderung in einer Einrichtung willkommen sind, ist räumliche Barrierefreiheit. Fast 80 % der Weiterbildungseinrichtungen geben an, dass ihre Räume (Veranstaltungsräume und sanitäre Einrichtungen) zumindest teilweise barrierefrei zugänglich sind. Immerhin 35 % aller Bildungsträger sehen die räumliche Zugänglichkeit voll und ganz gewährleistet. Das erscheint auf den ersten Blick als eine in weiten Teilen behindertengerechte Ausstattungssituation und als gute Basis für weitere inklusive Maßnahmen. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich ein differenzierteres Bild, das nicht mehr ganz so positiv wirkt.

Schaubild B2.1.2-1 macht deutlich, dass fehlende Barrierefreiheit bei kleinen Weiterbildungseinrichtungen prozentual öfter anzutreffen ist als bei Einrichtungen mit mehr als 1.000 Dozentenstunden. Das Schaubild gibt aber auch einen Hinweis darauf, dass die großen Bildungseinrichtungen Schwierigkeiten haben, alle Veranstaltungen in Räumen stattfinden zu lassen, die barrierefrei zugänglich sind. Das hat oft auch damit zu tun, dass nicht alle Angebote in einem eigenen (Haupt-)Gebäude realisiert werden können.

Schaut man sich die räumliche Barrierefreiheit bei einzelnen Einrichtungstypen an, fällt auf, dass bei den Volkshochschulen die Diskrepanz zwischen vollständiger und teilweiser räumlicher Barrierefreiheit besonders ausgeprägt ist. Nahezu 95 % der Volkshochschulen sehen ihr Angebot als ganz oder teilweise barrierefrei zugänglich, aber nur 20 % dieser Einrichtungen können sich als „vollständig räumlich barrierefrei“ bezeichnen. Als Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag die Grundversorgung mit Weiterbildung garantieren, haben die Volkshochschulen das Inklusionsgebot der UN-BRK bereits in ihre Programmatik aufgenommen.265 Doch scheinen weitere Anstrengungen und finanzielle Investitionen notwendig, um das Versprechen, Bildung für alle anzubieten, wirklich einzulösen und Menschen mit Behinderung in alle Kurse explizit einladen zu können.

Berufliche Weiterbildung räumlich besser ausgestattet

Im wbmonitor wird auch zwischen beruflicher und allgemeiner Weiterbildung als Hauptaufgabe der Anbieter unterschieden.266 Betrachtet man die räumliche Barrierefreiheit anhand dieser beiden Kategorien, so stellt man fest, dass sich Anbieter mit der Hauptaufgabe berufliche Weiterbildung fast doppelt so häufig als „vollständig räumlich barrierefrei“ bezeichnen wie Anbieter mit der Hauptaufgabe allgemeine Weiterbildung (40 % zu 22 %).

Im Hinblick auf die mediale Barrierefreiheit, die behindertengerechte Gestaltung sowohl von Programminformation und Internetauftritt, ist der Unterschied zwischen Anbietern mit Hauptaufgabe berufliche und solchen mit Hauptaufgabe allgemeine Weiterbildung deutlich geringer (37 % zu 31 %). Den Angaben zufolge haben 44 % aller Weiterbildungsanbieter einen barrierefreien Internetauftritt. Allerdings geht aus den Antworten zum wbmonitor nicht hervor, ob bei der Frage nach der medialen Barrierefreiheit alle Befragten die entsprechenden Anforderungen, wie sie in der UN-BRK formuliert sind (vgl. UN-BRK Artikel 2), vor Augen hatten. Die Möglichkeit zur Auswahl größerer Schrift, zur Übersetzung in leichte Sprache und das Angebot, sich Texte vorlesen zu lassen, als Standardanforderungen barrierefreien Kommunizierens (vgl. Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung [BITV 2.0] 2011) sind aller Wahrscheinlichkeit nach nicht bei allen Internetauftritten dieser Weiterbildungsanbieter umgesetzt.

Mit den Fragen nach Unterstützungsangeboten für Menschen mit Behinderung und nach der spezifischen Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden (auch der Dozentinnen und Dozenten) für die Bildungsarbeit mit Menschen mit Behinderung wurden vom wbmonitor 2 weitere Ausstattungsmerkmale angesprochen, die als Voraussetzung erfolgreicher Bildungsaktivitäten mit Menschen mit Behinderung anzusehen sind. In beiden Kategorien ist die Ausstattung insgesamt wesentlich schlechter Schaubild B2.1.2-2. Außerdem können wir feststellen, dass die Anbieter mit der Hauptaufgabe berufliche Weiterbildung personell nicht besser ausgestattet sind als die mit der Hauptaufgabe allgemeine Weiterbildung und dass Letztere bei den Unterstützungsangeboten sogar etwas besser dastehen.

Die Anbieter mit der Hauptaufgabe berufliche Weiterbildung haben also vor allem in die Qualität ihrer Räume investiert. Im Rahmen der Qualitätsdiskussion fanden die Standards barrierefreien Bauens seit Mitte der 1990er-Jahre in der Weiterbildung insgesamt immer mehr Beachtung. Im Bereich der beruflichen Bildung sahen sich die Anbieter zudem mit den Qualitätsanforderungen der Bundesagentur für Arbeit konfrontiert, die nach der Jahrhundertwende verschärfte Zulassungsregelungen für Weiterbildungsträger und Weiterbildungsmaßnahmen entwickelte. Die „Eignung (der) von den Teilnehmenden zu nutzenden Räumlichkeiten“ gehört seither zu den in der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung der Bundesagentur für Arbeit genannten Trägeranforderungen (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung [AZAV] 2012, S. 504).

Eine gute behindertengerechte Raumausstattung ist zweifellos eine wichtige, aber sicherlich keine hinreichende Bedingung für die Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Weiterbildung. Das verdeutlicht ein Blick auf die zielgruppenspezifischen Marketingaktivitäten der Weiterbildungsanbieter. Nur ca. 12 % aller Weiterbildungsanbieter geben an, dass sie Zielgruppenwerbung bei Menschen mit Behinderungen machen. Unter den Einrichtungen mit der Hauptaufgabe berufliche Weiterbildung ist dieser Prozentsatz noch niedriger (9 %). Das wirft die Frage auf, warum Menschen mit Behinderung (immerhin fast 10 % der deutschen Bevölkerung) trotz der teilweise guten bis sehr guten behindertengerechten Raumausstattung von den Weiterbildungsanbietern nicht stärker als potenzielle Teilnehmende umworben werden. Gemäß einer Arbeitsmarktanalyse des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) (Deutscher Gewerkschaftsbund 2012) war die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderung 2011 nahezu doppelt so hoch wie die allgemeine Arbeitslosenquote (14,8 % zu 7,9 %). Neben den Arbeitgebern, die – wie die erwähnte Arbeitsmarktanalyse ebenfalls aufzeigt – weniger Menschen mit Behinderung beschäftigen als gesetzlich vorgesehen, könnte gerade die berufliche Weiterbildung dazu beitragen, diesen Abstand zu verringern.

Die UN-Behindertenrechtskonvention versteht Behinderung nicht in erster Linie als körperliches oder mentales Defizit und individuelles Schicksal, sondern als „Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren“ (UN-BRK, Präambel, Abs. e). Daraus ergibt sich, dass alle gesellschaftlichen Institutionen, also auch die Einrichtungen der Weiterbildung, nicht nur bereit sein müssen, Menschen mit Behinderung aufzunehmen, sondern dass sie dazu aufgefordert sind, die Weiterbildungsteilnahme von Menschen mit Behinderung aktiv zu fördern. Dieser Aspekt von Inklusion, der Hinwendung (Empathie), Motivierung und Willkommenskultur einschließt (Ditschek 2011, S. 165), scheint bei den meisten Weiterbildungsanbietern noch wenig Beachtung zu finden. Darauf deuten auch die Zahlen hin, die der wbmonitor auf die Frage nach der Weiterbildungsbeteiligung von Menschen mit Behinderung zutage gefördert hat.

Schaubild B2.1.2-1: Räumliche Barrierefreiheit nach Einrichtungsgröße

Schaubild B2.1.2-1

Schaubild B2.1.2-2: Behindertengerechte Ausstattung (Räume, Medien, Personal und Unterstützungsangebote) in der beruflichen und in der allgemeinen Weiterbildung

Schaubild B2.1.2-2

Gemeinsames Lernen von Menschen mit und ohne Behinderung

Auf die Frage, ob Menschen mit Behinderung an ihren Weiterbildungsangeboten teilnehmen, antwortete fast die Hälfte der Anbieter, dass sie dazu keine Angaben machen können.267 Mehr als 37 % aller Anbieter geben an, dass Menschen mit Behinderung an ihrem allgemeinen (d. h. nicht speziell auf Menschen mit Behinderung ausgerichteten) Weiterbildungsangebot teilnehmen. Allerdings schätzen diese Anbieter den Anteil von Menschen mit Behinderung an der Gesamtheit der Weiterbildungsteilnehmenden mehrheitlich auf weniger als 5 %. Auch ist die Anzahl der Veranstaltungen, die explizit für Menschen mit und ohne Behinderung angeboten werden, in den meisten Weiterbildungseinrichtungen eher gering (keine Veranstaltungen: 22 %; 1 bis 9 Veranstaltungen: 49 %).268

Was den erwähnten relativ hohen Wert (37 %) von Weiterbildungseinrichtungen angeht, die angeben, dass Menschen mit Behinderung am allgemeinen Weiterbildungsangebot teilnehmen, ist davon auszugehen, dass die Anbieter bei ihren Schätzungen darauf vertrauen, dass von Zeit zu Zeit ohne weiteres Zutun der Weiterbildungseinrichtung ein Mensch mit Behinderung an einer der Veranstaltungen teilnimmt. Diese Interpretation legen auch die Antworten auf die Frage nach der Art der angebotenen Hilfen für Menschen mit Behinderungen nahe. Die Unterstützungsangebote, von denen 11 % der Anbieter berichten, beziehen sich überwiegend auf allgemeine Hilfen wie spezielle Beratungsangebote oder Lernhilfen. Konkrete Hilfestellungen bei Bedarf nach Assistenz, Gebärdendolmetscher und Fahrdienst sind eine Ausnahme. Auch Ermäßigungsregelungen bzw. die entgeltfreie Teilnahme einer Assistenzperson werden sehr selten angeboten.

Behinderung – ein wichtiges Thema für Angebote und Personalentwicklung in der Weiterbildung

Gerade Veranstaltungen zum Thema Behinderung sind dazu geeignet, dass Menschen mit Behinderung als Expertinnen und Experten in eigener Sache teilnehmen und ihre Erfahrungen und Vorschläge einbringen können. Aber nur etwa ein Drittel der Weiterbildungsanbieter hat Veranstaltungen zum Thema Behinderung im Programm.269 Dabei rangieren Weiterbildungsangebote für Angehörige von Menschen mit Behinderung und Angebote für Beschäftigte (auch ehrenamtlich Tätige) im Arbeitsfeld Menschen mit Behinderung weit vor den Angeboten für andere Zielgruppen und auch vor zielgruppenoffenen Angeboten.

An den räumlichen Gegebenheiten kann es nicht liegen, dass die Themen Behinderung und Inklusion im Sinne der UN-BRK anscheinend noch zu selten Menschen mit und ohne Behinderung in Weiterbildungsveranstaltungen zusammenführen. Eher schon ist es eine Frage der Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dort, wo für die Arbeit mit Menschen mit Behinderung speziell qualifiziertes Personal vorhanden ist, gewinnt das Thema „Weiterbildung und Behinderung“ erheblich an Gewicht. Die Chance270, dass es Veranstaltungen zum Thema Behinderung gibt, ist bei Anbietern mit speziell für die Arbeit mit Menschen mit Behinderung qualifiziertem Personal mehr als siebenmal größer als bei Anbietern, deren Personal nicht entsprechend geschult ist. Gleiches gilt für besondere Angebote für Menschen mit Behinderung. Auch hier ist die Chance, dass es solche Angebote gibt, bei Anbietern mit entsprechend qualifiziertem Personal fast siebenmal so groß wie bei anderen Anbietern. Ebenso steht die gezielte Ansprache von Menschen mit Behinderung in positiver Korrelation zur speziellen Qualifikation des Personals. Die Chance für ein zielgruppenspezifisches Marketing ist bei Anbietern mit speziell qualifiziertem Personal dreimal höher als bei Anbietern ohne speziell qualifiziertes Personal Schaubild B2.1.2-3. Nicht zuletzt machen die Antworten auf die Fragen des wbmonitors deutlich, dass sich für die Arbeit mit Menschen mit Behinderung qualifiziertes Personal auch auf die Teilnahme von Menschen mit Behinderung sowohl an speziell für sie eingerichteten als auch an allgemeinen Weiterbildungsangeboten positiv auswirkt.

Die Qualifikation des Personals erscheint somit als wichtiger Schlüssel zu mehr Inklusion in der Weiterbildung. Nach den Investitionen in Räume und Medien steht also die „Investition in die Köpfe“ auf der Tagesordnung. Mehr berufsbegleitende Fortbildungsangebote für Weiterbildner/-innen und eine pädagogische Ausbildung, die der Bildungsarbeit mit Menschen mit Behinderung in der Weiterbildung den gebührenden Stellenwert einräumt, scheinen dringend erforderlich. Wie die Ergebnisse des wbmonitors zeigen, sind sicher auch zusätzliche Investitionen in Gebäude und Medien unerlässlich, aber vor allem gilt es, die Weiterbildungsanbieter dafür zu gewinnen, sich noch stärker mit den Herausforderungen auseinanderzusetzen, die sich aus der Ratifizierung der UN-BRK durch die deutsche Bundesregierung auch für die Weiterbildung ergeben.

(Eduard Jan Ditschek, Berliner Aktionsbündnis Erwachsenenbildung inklusiv e. V., Berlin; Meike Weiland, Deutsches Institut für Erwachsenbildung)

Schaubild B2.1.2-3: Chancen von Weiterbildungsanbietern mit speziell qualifiziertem Personal im Vergleich zu anderen Anbietern

Schaubild B2.1.2-3

Fußnoten

264 Aufgrund des Nationalen Aktionsplans haben sich verschiedene Länder, Kommunen, Institutionen und Verbände dazu entschlossen, für ihren Zuständigkeitsbereich ebenfalls Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK zu erstellen.

265 Auf dem XIII. Deutschen Volkshochschultag verabschiedeten die Volkshochschulen im Mai 2011 ein neues Grundsatzprogramm, in dem neben Emanzipation, Partizipation und Integration auch Inklusion als „Leitwert“ der Bildungsarbeit bezeichnet wird (vgl. Deutscher Volkshochschul-Verband e. V. 2011, S. 11).

266 Unter den Weiterbildungsanbietern mit der Hauptaufgabe allgemeine Weiterbildung sind 42 % Volkshochschulen und 33 % Einrichtungen einer Kirche, Partei, Gewerkschaft, Stiftung, eines Verbandes oder Vereins. Unter den Weiterbildungsanbietern mit der Hauptaufgabe berufliche Weiterbildung sind 38 % private Einrichtungen, die kommerziell tätig sind, 20 % private Einrichtungen, die gemeinnützig tätig sind, und 14 % wirtschaftsnahe Einrichtungen (Kammern, Innungen, Berufsverbände oder Ableger davon). Darüber hinaus gibt es auch Weiterbildungsanbieter, die sowohl allgemeine als auch berufliche Weiterbildung als ihre Hauptaufgabe betrachten, sowie solche, die sich keiner der 3 Gruppen zuordnen.

267 Dabei ist zu berücksichtigen, dass Menschen mit Behinderungen aus guten Gründen statistisch nicht erfasst werden.

268 Zwischen Anbietern mit der Hauptaufgabe berufliche Weiterbildung und Anbietern mit der Hauptaufgabe allgemeine Weiterbildung lassen sich nach den Ergebnissen des wbmonitor keine Unterschiede hinsichtlich der Teilnahme von Menschen mit Behinderung an allgemeinen Angeboten sowie ihres Anteils an allen Teilnehmenden feststellen.

269 Veranstaltungen zum Thema Behinderung sind bei Anbietern mit der Hauptaufgabe allgemeine Weiterbildung wesentlich häufiger anzutreffen als bei Anbietern mit der Hauptaufgabe berufliche Weiterbildung (43 % zu 29 %).

270 Die Chancen beruhen auf der Berechnung von Odds Ratios.

Bibliografischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2013 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2013).

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