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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2012

E1.3.2 Frankreich

339 Grundzüge des Bildungs-/Berufsbildungssystems

Im Anschluss an die 10-jährige Pflichtschule stehen 2 Wege offen: (1) ein allgemeiner oder technologischer Zweig, der auf die Hochschule hinführt – nach einem gemeinsamen Jahr erfolgt eine Aufteilung in die (1a) allgemeine oder (1b) technologische Richtung (baccalauréat général bzw. baccalauréat technologique); (2) ein beruflicher Zweig, der den Zugang zum Arbeitsmarkt oder zur Weiterbildung eröffnet – hier erfolgt ebenfalls nach einem gemeinsamen Jahr eine Aufteilung, in (2a) Richtung „berufliches Abitur“ (baccalauréat professionnel [Bac Pro]) bzw. (2b) Berufsbefähigung (certificat d’aptitude professionelle [CAP]). Das ebenfalls im beruflichen Zweig zu erwerbende eher „allgemein-beruflich“ angelegte brevet d’études professionnelles (BEP) wird seit einigen Jahren zugunsten der anderen Zweige „zurückgefahren“. Die Berufsbefähigung kann entweder schulisch oder „alternierend“, in einer Kombination von Ausbildungszentrum und Betrieb, erworben werden, d. h. in Form einer Lehrlingsausbildung oder eines Qualifizierungsvertrages.

Die Lehrlingsausbildung („contrat d’apprentissage“) dauert zwischen 1 und 3 Jahren; je nach Vorbildung kann die Ausbildung verkürzt werden. Eine andere, weniger standardisierte Form der Qualifizierung im Anschluss an die Schule ist der 2004 eingeführte „contrat de professionalisation“ (eine Art „Qualifizierungsvertrag“) zwischen Arbeitgebern und Jugendlichen mit Laufzeiten zwischen 6 und 24 Monaten. Er soll begleitend zur Berufstätigkeit den Jugendlichen helfen, eine anerkannte berufliche Qualifikation zu erwerben, wobei zwischen 15 % und 25 % der Arbeitszeit der formalen Qualifizierung dienen.

2010 besuchten ca. 2,6 Millionen Jugendliche den Sekundarbereich II. Davon befanden sich 56 % im allgemeinbildenden/technologischen und 44 % im berufsbildenden Zweig, davon wiederum ca. 70 % in schulischer und ca. 30 % in „alternierender“ Ausbildung – zwei Drittel in Lehrlingsausbildung, ein Drittel in „Qualifizierungsverträgen“. Die Zahl der Personen in einer Lehrlingsausbildung ist seit Beginn der Krise zurückgegangen; gleichzeitig gab es mehr Verträge für eine alternierende Ausbildung auf Tertiärniveau (DARES 2011a, 2011c).

Berufsorientierung/Berufsvorbereitung

Berufsvorbereitende Angebote sind in der Sekundarstufe I nur marginal verankert. Das Curriculum der letzten Klasse der Sekundarstufe I enthält ein Modul „Berufliche Erkundung“, das zwischen 3 und 6 Wochenstunden umfasst. Ein Gesetz aus dem Jahr 2009 („Orientation pour tous“) statuiert ein Recht auf Information und Orientierung; mit dem Gesetz wurde ein Beauftragter für die Entwicklung und Koordination der entsprechenden Politiken und Maßnahmen eingesetzt.

Übergänge

Die Jugendarbeitslosigkeit (15- bis 24-Jährige) hat 2012 nahezu 23,8 % erreicht und liegt weit über der allgemeinen Arbeitslosigkeit (9,8 %). Das hat seine Gründe im unzureichenden „Matching“ von Bildung und Arbeitsmarkt, in unzureichender Kooperation zwischen Bildungssystem und Unternehmen (mit Ausnahme der Lehrlingsausbildung) sowie in der wachsenden Zahl von Abgängern aus dem Bildungssystem mit geringen oder gar keinen Qualifikationen.

Um die Jugendlichen mit Schwierigkeiten, einen Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz zu finden, kümmern sich die Missions Locales mit ihren Netzwerken für Beratung und Integration (DARES 2011b). Im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die den Übergang von der Schule in Beschäftigung betreffen. Zu den nationalen politischen Initiativen für die Integration von Jugendlichen außerhalb formaler Bildung gehören:

  • „Schulen der zweiten Chance“ (Ecoles de la Deuxième Chance),
  • Ausbildungsbegleitende Verträge (CAF – Contrats d’Accompagnement Formation).

Sie sollen den frühen Schulabgängern durch maßgeschneiderte Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten beim Übergang in Arbeit oder weiterführende (berufliche) Bildung helfen. „Schulen der zweiten Chance“ wurden bereits in den 90er-Jahren eingerichtet. Die Schulen bieten individualisierte Wege des Erwerbs von Kenntnissen und Fertigkeiten; diese schließen ein Praxisprojekt mit einem Betrieb ein.

Mit einem – staatlich finanzierten – Contrat d’Accompagnement Formation CAF wird Jugendlichen (meist „frühe Schulabgänger“) eine Möglichkeit zum berufsbegleitenden Qualifikations- und Kompetenzerwerb gegeben (DARES 2011b).

Darüber hinaus gibt es von Beratung und Unterstützung begleitete Praktika im Rahmen eines „Vertrags für die Integration ins soziale Leben“ oder in einem „Autonomievertrag“, der auf eine selbstständige Tätigkeit vorbereiten soll.

Innerhalb des regulären Systems wurden mit einer 2009 in Kraft getretenen Reform Übergänge zwischen der Lehrlingsausbildung und der schulischen Berufsbildung sowie zwischen dem CAP und dem Bac Pro ermöglicht. Die Reform zielt zugleich darauf, die beruflichen Inhalte in den Programmen stärker auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts auszurichten. Nicht zuletzt wurde das Bac-Pro-Programm von 4 auf 3 Jahre verkürzt und auf das allgemeine bzw. technologische baccalauréat abgestimmt.

Bereits in den 90er-Jahren wurden mit der Modularisierung aller beruflichen Programme hierfür Voraussetzungen geschaffen. Eine Akkumulation von Credits (für ein- bis dreijährige Programme) ist in einem Zeitraum von 5 Jahren möglich. Allgemeine Module sind von einem Abschluss auf den anderen (auf dem gleichen Niveau) übertragbar. Nicht bestandene Module können nachgeholt und so die Gesamtqualifikation erworben werden.

Der nationale Rat für Beratung und Beschäftigung (Conseil d’orientation et d’emploi, COE) stellt in seinem Bericht zur Lage der Jugendlichen für 2011 fest, dass die alternierende Ausbildung (in ihren beiden Ausprägungen) gegenüber den schulischen Programmen die effektivere Form des Übergangs in Beschäftigung darstellt (66 % vs. 43 % gehen direkt in Beschäftigung) und plädiert dafür, diese auszuweiten (COE 2011). Außerdem sollten die bestehenden Integrationsprogramme zusammengeführt oder besser voneinander abgegrenzt und die Information besser auf die Zielgruppen ausgerichtet werden.

Mit 2 Gesetzen zur alternierenden Ausbildung wurden 2011 Anreize für Unternehmen geschaffen, mehr Jugendlichen einen Lehrlings- bzw. Qualifizierungsvertrag anzubieten. Ziel ist, bis 2015 die Zahl der Jugendlichen mit einem solchen Vertrag von ca. 500.000 auf 800.000 anzuheben, mit klarem Akzent (75 %) auf der Lehrlingsausbildung.

Verteilung der Übergangstypen in Frankreich barrierefreie Tabelle

Tabelle: Verteilung der Übergangstypen in Frankreich

Bibliografischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2012 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2012).

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