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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2012

B1.3 Fortbildungsprüfungen und Umschulungsprüfungen

Die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung sind Teil der Berufsbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Nach dem Berufsbildungsgesetz dient die berufliche Fortbildung dazu, die Handlungsfähigkeit im Beruf zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen (§ 1 Abs. 4 BBiG). Die berufliche Umschulung soll dagegen zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen (§ 1 Abs. 5 BBiG). Die mittels Fortbildungsordnungen „geregelte“ Fortbildung ist eine besondere Form der beruflichen Weiterbildung (Erwachsenenbildung). Berufsbildungspolitische Aufgabe ist es, sie weiter auszubauen (vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2009, S. 43). Die geregelte Fortbildung baut auf der beruflichen (Erst-) Ausbildung auf, soll vorhandene berufspraktische Kenntnisse und Fertigkeiten des Einzelnen erweitern oder neuen Entwicklungen anpassen und führt zu einem weiteren anerkannten Fortbildungsabschluss mit eigener Berufsbezeichnung.269 Die Abschlüsse qualifizieren für gehobene Sach- und Führungsaufgaben in den Betrieben und sind auch im Bildungssystem anschlussfähig, da sie den Übertritt in den hochschulischen Bereich ermöglichen.

Gemäß § 53 BBiG kann der Bund für die berufliche Aufstiegsfortbildung sogenannte Fortbildungsordnungen erlassen; sie sind einheitliche Grundlage zu Inhalten und Prüfungsregelungen für staatlich anerkannte Fortbildungsabschlüsse (vgl. Kapitel B4.1). Sofern solche bundeseinheitlichen Regelungen nicht vorliegen, können die zuständigen Stellen (Kammern) nach § 54 BBiG ihrerseits Fortbildungsprüfungsregelungen für ihren Zuständigkeitsbereich festlegen.270 Durch die jeweilige Fortbildungsprüfung ist nachzuweisen, dass die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Fortbildungsmaßnahmen fachlich geeigneter Träger (Betriebe, überbetriebliche Zusammenschlüsse, Kammern etc.) erworben worden sind.271

Nachfolgend werden Ergebnisse der Fortbildungsprüfungsstatistik für das Berichtsjahr 2010 berichtet.272 Die zugrunde liegenden Daten wurden im Rahmen der Berufsbildungsstatistik von den Statistischen Ämtern gemäß den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes erhoben. Bei den vom Statistischen Bundesamt anschließend veröffentlichten Ergebnissen handelt es sich aus Datenschutzgründen stets um gerundete Zahlen (vgl. Statistisches Bundesamt 2011b, S. 19 f.). Die Statistik erfasst sämtliche nach BBiG bzw. HwO abgelegten Prüfungen in bundeseinheitlich durch Rechtsverordnung geregelten Fortbildungsberufen sowie derjenigen nach Fortbildungsregelungen der zuständigen Stellen. Ebenfalls zu den Fortbildungsprüfungen zählen die durchgeführten Meisterprüfungen in den jeweiligen Ausbildungsbereichen.

E Fortbildungsprüfungsstatistik und Umschulungsprüfungen

Die Berufsbildungsstatistik des Statistischen Bundesamtes erhebt unter den sonstigen Prüfungsteilnehmern jährlich u. a. die Teilnahmen an Fortbildungsprüfungen und Umschulungsprüfungen eines Berichtszeitraums (Berichtsjahr ist Kalenderjahr) gegliedert nach weiteren Merkmalen (z. B. Fortbildungsberuf, Ausbildungsbereich, Prüfungserfolg, Geschlecht und Geburtsjahr der Teilnehmer, Wiederholungsprüfung, regionale Merkmale). Die Statistik ist eine Vollerhebung, für die Auskunftspflicht besteht. Gemeldet werden die während des Kalenderjahres abgelegten Fortbildungs- / Meisterprüfungen bzw. Umschulungsprüfungen durch die zuständigen Stellen.

Besteht die Fortbildungsprüfung aus mehreren Teilen (z. B. Kursen, Module), sind Prüfung und Teilnehmer / -innen nur dann statistisch zu erfassen und nachzuweisen, wenn sie sich in der letzten Stufe befinden, nach deren erfolgreichen Abschluss die neue Berufsbezeichnung geführt werden darf. Gezählt werden aber auch jene Prüfungen, die nicht erfolgreich bestanden wurden, sofern keine Wiederholungsmöglichkeit mehr besteht. Fortbildungsprüfungen sind auch dann zu melden, wenn in der Fortbildungsordnung / Fortbildungsregelung nicht auf das Berufsbildungsgesetz Bezug genommen wird. Es wird zudem stets erfasst, ob es sich bei der Prüfung um eine Wiederholungsprüfung handelt oder nicht. Der Prüfungserfolg wird danach unterschieden, ob die Prüfung bestanden oder nicht bestanden bzw. endgültig nicht bestanden worden ist.

Die Rechtsgrundlage der Statistik (§§ 4 und 5 Berufsbildungsförderungsgesetz) war zunächst für die Erhebungen der Jahre von 1993 bis 2006 unverändert geblieben; für diesen Zeitraum liegen somit vergleichbare zusammengefasste Daten (sog. Aggregatdaten) vor auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kammern. Erhoben wurden danach die Anzahl der Prüfungsfälle, nicht jedoch Prüfungspersonen. Prüflinge, die die Fortbildungsprüfung nicht bestanden haben und später an einer Wiederholungsprüfung teilnahmen (ggf. im selben Jahr), wurden deshalb mehrfach gezählt und dann als Wiederholer ausgewiesen. Die Revision des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) führte auch zu weitreichenden inhaltlichen und methodischen Umstellungen der Berufsbildungsstatistik; die Bestimmungen traten zum April 2007 in Kraft (vgl. Schmidt 2008; Klaukien 2011). Danach werden ab dem Erhebungsjahr 2007 zu den Fortbildungsprüfungen Individualdatensätze statt Aggregatdaten gemeldet; darüber hinaus werden Merkmale teils neu bzw. differenzierter erfasst. Für die Umstellungsphase galten Übergangsregelungen: Danach konnten die zuständigen Stellen die Angaben zu Fortbildungsprüfungen noch einschließlich Berichtsjahr 2009 auch als aggregierte Summensätze je Fortbildungsberuf übermitteln, auch fehlende Angaben für Merkmale waren zulässig. Mit dem Berichtsjahr 2010 entfielen die Übergangsbestimmungen. Nach der Umstellung der Statistik zeigte sich ein starker Einbruch der gemeldeten Prüfungszahlen. Die Ergebnisse für die Berichtsjahre 2007 und 2008 wurden vom Statistischen Bundesamt aufgrund von Schwierigkeiten bei der Umstellung und erheblicher Meldeausfälle nicht veröffentlicht. Für die Jahre 2009 und 2010 konnte die Vollständigkeit der Meldungen und die Qualität der Daten weiter verbessert werden. Ergebnisse zu den Fortbildungsprüfungen sind vom Statistischen Bundesamt erstmals wieder für das Berichtsjahr 2009 veröffentlicht worden.

Rückblickend war die Entwicklung der Teilnahmen an Fortbildungs- / Meisterprüfungen273 in den Jahren 1992 bis 2002 geprägt durch starke Rückgänge; die Teilnahmezahlen für die Folgejahre bis 2006 waren dagegen relativ stabil (vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2009, S. 277 f.). Im aktuellen Berichtsjahr 2010 sind insgesamt rund 110.000 Prüfungsteilnahmen gezählt worden Tabelle B1.3-1; im Jahr 2009 waren es 106.341 gewesen.274 Die Zahl der Fortbildungsprüfungen im Ausbildungsbereich Handwerk hat sich in 2010 gegenüber dem Vorjahr um ca. 8.500 erhöht. Der Bereich Industrie und Handel verzeichnet für 2010 gegenüber 2009 einen Rückgang von ca. 5.300 Fortbildungsprüfungen. Nach wie vor ist die Zahl der erfassten Fortbildungsprüfungen im Bereich Industrie und Handel in der Tendenz eher überhöht.275

Differenziert nach Geschlecht beträgt die Zahl der Teilnahmen im Jahr 2010 für die Männer 70.758 (Anteil: 64,3 %), die der Frauen liegt bei 39.285, was einem Anteil von 35,7 % entspricht. Von den insgesamt 93.357 bestandenen Prüfungen sind 61.497 oder nahezu zwei Drittel von Männern und knapp 32.000 von Frauen abgelegt worden. Typisch ist auch im Berichtsjahr 2010 der deutlich differierende Anteil von Frauen an den Prüfungsteilnahmen in den einzelnen Ausbildungsbereichen: So legen Frauen danach mehr als 90 % der Fortbildungsprüfungen in den Bereichen Hauswirtschaft bzw. freie Berufe ab. Sie stellen anderseits lediglich ein Fünftel der Prüflinge in den Bereichen Landwirtschaft (19,1 %) bzw. Handwerk (20,3 %). Im Bereich Industrie und Handel sind etwas mehr als zwei Fünftel (42,3 %) der Prüfungsteilnehmer weiblich (23.880); bei den abgelegten Fortbildungsprüfungen im öffentlichen Dienst waren Frauen mit 60,2 % (1.038) in der Überzahl.

Wie Tabelle B1.3-1 zeigt, entfielen die im Jahr 2010 erfassten 110.043 Fortbildungs- / Meisterprüfungen fast vollzählig auf folgende 2 Ausbildungsbereiche: Die zuständigen Stellen von Industrie und Handel meldeten 56.442 Prüflinge, was einen Anteilswert von 51,3 % entspricht. Für den Handwerksbereich errechnet sich ein Wert von 40,6 %; dort hatten sich 44.685 Personen einer Prüfung unterzogen. Es folgt der Bereich freie Berufe mit 4.854 Prüfungsteilnahmen. Etwas weniger als 2.000 Fortbildungsprüfungen wurden in den Bereichen Landwirtschaft (1.935) und öffentlicher Dienst (1.725) gezählt. Die wenigsten Prüfungen führte der Hauswirtschaftsbereich mit 405 Teilnehmenden durch.

Tabelle B1.3-2 enthält die Strukturen und Zahl der Teilnahmefälle sowie der bestandenen Fortbildungs- / Meisterprüfungen in den Ausbildungsbereichen für das Berichtsjahr 2010 für die alten und neuen Länder (einschließlich Berlin). Sichtbar wird für die Ausbildungsbereiche die zahlenmäßig große Spannweite der Fortbildungsprüfungsfälle in den beiden Landesteilen. Bei rund 18.000 Teilnahmen in den neuen Ländern bzw. 92.000 in den alten Ländern sind mehr als vier Fünftel der insgesamt gezählten Fortbildungs- / Meisterprüfungen in Westdeutschland (84 %) durchgeführt worden.276 Der Prüfungserfolg in der geregelten Fortbildung in den beiden Landesteilen stellt sich wie folgt dar: Die Zahl der für das Jahr 2010 gemeldeten bestandenen Prüfungen liegt bei 15.633 in den neuen Ländern und 77.724 Fortbildungsabschlüssen in den alten Ländern. Mit 84,4 % lag der Anteil der insgesamt bestandenen Prüfungen in den alten Ländern nahe dem Anteilswert der neuen Länder von 86,9 %. Auch für den Bereich Industrie und Handel gilt Ähnliches, wobei der Fortbildungsabschluss in den neuen Ländern mit 79,2 % etwas häufiger erreicht wurde als in den alten Ländern (75,4 %). Kaum noch unterscheidet sich der relative Prüfungserfolg im Handwerksbereich zwischen alten und neuen Ländern (95,2 % zu 94,1 %) bzw. in den freien Berufen (89,1 % zu 89,2 %). Größere regionale Unterschiede bei der Erfolgsquote gibt es dagegen in den Bereichen öffentlicher Dienst (alte Länder: 96,8 %; neue Länder: 88,8 %) und Landwirtschaft (80,4 % bzw. 74,3 %).277

Einen Einblick in das Ausmaß und die Strukturen der geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung des Berichtsjahres 2010 nach Ausbildungsbereichen gibt Tabelle B1.3-3. Anhand der Teilnahmezahlen zeigt sich die große Bedeutung einzelner Prüfungsgruppen wie Fachkaufleute (9.360 Teilnahmen) bzw. Fachwirte (21.141) oder Industriemeister / -innen (9.300) an allen Fortbildungsmaßnahmen des Ausbildungsbereichs Industrie und Handel bzw. der Handwerksmeister / -innen (20.343) für den Handwerksbereich. In anderen Bereichen entfiel das Gros der durchgeführten Fortbildungsprüfungen oftmals auf Meisterprüfungen.

Frauen stellten im IH-Bereich fast 70 % der Prüflinge bei den Fachkaufleuten und mehr als die Hälfte bei der Fachwirte-Prüfung (53,5 %); bei den Prüfungen zum Betriebswirt / -in sind allerdings nur ein Fünftel der Teilnehmenden weiblich (20,3 %). Ähnlich gering fällt der Anteil der weiblichen Prüfungsteilnehmer auch vieler gewerblicher Fortbildungsberufe aus: Für die Prüfungsgruppe Handwerkmeister / -in errechnet sich ein Frauenanteil von 18,7 %, bei den Industriemeistern sogar nur von 3,7 %.

Weiterhin wiederholen viele, die im ersten Prüfungsversuch scheitern, die Fortbildungs- / Meisterprüfung, um zum gewünschten weiterführenden Berufsabschluss zu kommen. Insgesamt waren 14.361 der im Jahr 2010 durchgeführten Prüfungen Wiederholungsprüfungen; wie auch im Vorjahr beträgt somit deren Anteil an den Fortbildungsprüfungen rund 13 %. Der Anteil der Wiederholer und die Prüfungserfolgsquote stehen dabei in einem Zusammenhang. So errechnet sich für die Ausbildungsbereiche insgesamt für das Jahr 2010 eine durchschnittliche Erfolgsquote von 84,9 %.278 So übertreffen etwa die Erfolgsquoten im Handwerk (95,6 %) und öffentlichen Dienst (94,1 %) den Durchschnittswert aller Ausbildungsbereiche um rund 10 Prozentpunkte. Der Anteil der Wiederholer dieser Bereiche ist demgemäß eher gering. Prüflinge des Bereichs Industrie und Handel kommen dagegen offenbar seltener im ersten Anlauf zum angestrebten Fortbildungsabschluss. Die Erfolgsquote im Bereich Industrie und Handel fällt also eher unterdurchschnittlich aus;279 es zeigt sich durchaus eine gewisse Spannbreite im Prüfungserfolg der betreffenden Prüfungsgruppen Tabelle B1.3-3. So führen etwa 7 von 10 der Fortbildungsprüfungen bei den Fachkaufleuten bzw. den Fachwirten zum Fortbildungsabschluss, die Erfolgsquote bei Industriemeisterprüfungen beträgt dagegen 84,2 %. Entsprechend verzeichnen Erstere mit 20,2 % bzw. 21,8 % auch die höchsten Anteile von Prüfungswiederholern.

Tabelle B1.3-1: Teilnahmen an Fortbildungs- / Meisterprüfungen 2006 bis 2010 nach Ausbildungsbereichen und Geschlecht1
Tabelle B1.3-1 (barrierefrei)


Tabelle B1.3-1: Teilnahmen an Fortbildungs- / Meisterprüfungen 2006 bis 2010 nach Ausbildungsbereichen und Geschlecht

Tabelle B1.3-2: Teilnahmen an Fortbildungs- / Meisterprüfungen 2010 und Prüfungserfolg nach Ausbildungsbereichen, alte und neue Länder
Tabelle B1.3-2 (barrierefrei)


Tabelle B1.3-2: Teilnahmen an Fortbildungs- / Meisterprüfungen 2010 und Prüfungserfolg nach Ausbildungsbereichen, alte und neue Länder

Tabelle B1.3-3: Fortbildungs- / Meisterprüfungen 2010 – Strukturen und Prüfungserfolg nach Ausbildungsbereich und ausgewählte Prüfungsgruppen
Tabelle B1.3-3 (barrierefrei)


Tabelle B1.3-3: Fortbildungs- / Meisterprüfungen 2010 – Strukturen und Prüfungserfolg nach Ausbildungsbereich und ausgewählte Prüfungsgruppen

Umschulungsprüfungen im Berichtsjahr 2010

Geeignete Maßnahmen der Umschulung sollen Erwachsenen die Möglichkeit bieten, sich beruflich neu zu orientieren, und sie zu einem Übergang oder Aufstieg in eine andere Berufstätigkeit befähigen (§ 1 Abs. 5 BBiG).280 Die Umschulung erfolgt entweder in anerkannten Ausbildungsberufen oder in anderen Berufen.281 Die Umschüler können im dualen System oder in entsprechenden Fördereinrichtungen ausgebildet werden. Durch Bildungsgutscheine für den Einzelnen kann etwa die Bundesagentur für Arbeit die Umschulung fördern. Die jeweiligen Umschulungsregelungen werden gemäß §§ 58 f. BBiG vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bundeseinheitlich oder mit regionaler Wirkung durch zuständige Stellen erlassen und regeln Inhalt, Art, Ziel und Dauer der jeweiligen Umschulungsmaßnahme. Die abschließende Umschulungsprüfung vor der zuständigen Stelle dient dem Nachweis, dass die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben wurden.

Gemäß Tabelle B1.3-4 nahmen im Berichtsjahr 2010 rund 23.000 Personen an Prüfungen im Rahmen von Umschulungsmaßnahmen teil (§ 58 BBiG bzw. § 42e HwO). Im Jahr 2009 zählte man 21.039 Umschulungsprüfungen. Fast durchweg erfolgten die Umschulungen in anerkannten Ausbildungsberufen. In den alten Ländern unterzogen sich im Jahr 2010 rund 15.100 Personen einer Umschulungsprüfung, knapp 7.900 waren es in den neuen Ländern. Frauen stellen mit 8.256 etwas mehr als ein Drittel aller Prüfungsteilnehmer / -innen (35,9 %). Von den Ausbildungsbereichen führten Industrie und Handel mit 19.509 Prüflingen 84,9 % aller durchgeführten Umschulungsprüfungen durch. Mit Abstand folgt der Handwerksbereich mit rund 2.400 oder 10,4 % der abgelegten Prüfungen, die restlichen ca. 5 % der Umschulungsprüfungen wurden in den anderen 4 Bereichen abgenommen.

Der Anteil bestandener Umschulungsprüfungen lag mit insgesamt rund 19.400 bei 84,4 % auf dem Niveau früherer Jahre. Insgesamt gesehen erreichten Frauen wie Männer den Umschulungsabschluss ähnlich häufig; auch in den beiden Landesteilen gab es kaum Unterschiede nach Geschlecht. Des Weiteren übertrifft der Anteil bestandener Prüfungen mit 85,5 % in den alten Ländern den der neuen Länder (82,2 %). In den jeweiligen Ausbildungsbereichen lag der Anteil erfolgreich abgelegter Umschulungsprüfungen durchweg über 80 %. Überdurchschnittlich fällt der Prüfungserfolg in den Bereichen Handwerk (88,1 %) und öffentlicher Dienst (88,3 %) aus. Höchste Erfolgsanteile bei den Umschulungsprüfungen 2010 meldeten dabei: erstens mit 91,6 % das Handwerk in Westdeutschland, wobei dem ein recht niedriger Erfolgsanteil in den neuen Ländern gegenübersteht (81,8 %). Zweitens der öffentliche Dienst in Ostdeutschland mit 93,3 % bestandenen Prüfungen; der vergleichbare Wert in den alten Ländern beträgt dagegen 86,4 %.

(Hermann Herget)

Tabelle B1.3-4: Teilnahmen an Umschulungsprüfungen 2010 und Prüfungserfolg nach Ausbildungsbereichen, alte und neue Länder
Tabelle B1.3-4 (barrierefrei)


Tabelle B1.3-4: Teilnahmen an Umschulungsprüfungen 2010 und Prüfungserfolg nach Ausbildungsbereichen, alte und neue Länder

Fußnoten

269 Vorausgesetzt werden dabei in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine Mindestzeit praktischer Berufstätigkeit. Große Bedeutung haben die gängigen gesetzlichen Fortbildungsabschlüsse wie Fachwirt / Fachwirtin, Fachkaufmann / Fachkauffrau, Betriebswirt / Betriebswirtin oder Meister / Meisterin. Zusätzlich fördern sie die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsbereichen und eröffnen inzwischen gemäß „Beschluss der Kultusministerkonferenz (6. März 2009) Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/-innen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung“ die Aufnahme eines Hochschulstudiums.

270 Vgl. dazu die Ausführungen in § 53 BBiG bzw. § 42 HwO. Sofern keine bundeseinheitliche Regelung vorliegt, können die zuständigen Stellen nach § 54 bzw. § 42a HwO für ihren regionalen Bereich Inhalt, Ziel, Anforderungen, das Prüfungsverfahren sowie die Zulassungsvoraussetzung eigenständig regeln.

271 Diese Maßnahmen müssen den Erfordernissen beruflicher Erwachsenenbildung entsprechen.

272 Herangezogen wird dazu vorrangig die Veröffentlichung in Fachserie 11 Reihe 3 „Berufliche Bildung 2010“ des Statistischen Bundesamtes (2011b).

273 Vgl. Kapitel B4.4.2 z. B. für weiter gehende sozioökonomische Merkmale von Teilnehmern an Fortbildungsprüfungen sowie zur Verwertbarkeit derartiger Abschlüsse.

274 Generell ist der zeitliche Vergleich der Fortbildungsprüfungsdaten für die Jahre vor und nach 2007 nur bedingt möglich, und zwar infolge der methodischen Neukonzeption und Umstellung der Statistik. Ferner ist für die für 2009 gemeldeten Fortbildungsprüfungsdaten insgesamt eher von einer Untererfassung auszugehen: So hat damals etwa eine Reihe von Kammern dazu überhaupt keine Meldung gemacht; betroffen waren besonders die Bereiche Industrie und Handel sowie Handwerk.

275 So melden laut Statistischem Bundesamt (2011b, S. 110) einige Kammern dieses Bereichs nach wie vor entgegen der statistischen Vorgabe auch Modul- bzw. Teilprüfungen, die keine Endprüfung sind und deshalb nicht zur neuen Berufsbezeichnung berechtigen, als „nicht bestandene Prüfung“. Da dies in die Berechnung der Erfolgsquote eingeht, liegt demzufolge der Anteil bestandener Prüfungen im IH-Bereich mit 75,9 % deutlich unter der Erfolgsquote insgesamt von 84,8 % bzw. der anderer Ausbildungsbereiche.

276 Die Prüfungsteilnahmen der alten Länder liegen anteilsmäßig, vom öffentlichen Dienst (65 %) und der Hauswirtschaft (97 %) abgesehen, für die übrigen Ausbildungsbereiche meist nahe dem Gesamtmittelwert von 84 %.

277 Der Unterschied in der Hauswirtschaft ist aufgrund der geringen Fallzahl für die neuen Länder (n = 9) statistisch nicht aussagekräftig.

278 Die entsprechende rechnerische Erfolgsquote für das Berichtsjahr 2009 lag bei 78,9 %; vgl. BIBB-Datenreport 2011, Kapitel B1.3.

279 Allerdings lässt sich das auch darauf zurückführen, dass laut Hinweis des Statistischen Bundesamts im Jahr 2010 zuständige Stellen dieses Bereiches abweichend von der Vorgabe auch die von ihnen durchgeführten Teilprüfungen und dann „als nicht bestanden“ gemeldet haben. Dadurch wird die Zahl der Teilnahmen und damit der Nenner für die Berechnung des Erfolgsanteils überhöht, was rechnerisch zu einer niedrigeren Erfolgsquote führt.

280 Eine vorherige Berufsausbildung wird nicht vorausgesetzt; so kann der Umschüler / die Umschülerin z. B. vorher auch als Ungelernte / -r tätig gewesen sein. Anders als bei der Nachqualifizierung soll im Rahmen der beruflichen Neuorientierung ein Beruf mit einem anderen Inhalt erlernt werden.

281 Bei einer Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen sind weitere, für die Berufsausbildung geltende Vorschriften heranzuziehen, z. B. Ausbildungsberufsbild, -rahmenplan oder Prüfungsanforderungen (§ 60 BBiG).

Bibliografischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2012 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2012).

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