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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2012

A8.2 Ausgaben der öffentlichen Hand für die berufliche Ausbildung

Tabelle A8.2-1 dokumentiert die Ausgaben der öffentlichen Haushalte für die berufliche Ausbildung in den Jahren 2006 bis 2011, verglichen mit dem Jahr 2001. Es finden alle Aufwendungen Berücksichtigung, welche verursachungsgerecht in Zusammenhang mit der Entwicklung, Verbesserung, Durchführung und Förderung von Ausbildungsgängen nach § 1 Abs. 1 und 2 BBiG stehen. Ausgaben, die zwar einen Bezug zur beruflichen Bildung aufweisen, aber nach dem Verursacherprinzip nicht eindeutig dem Berufsbildungssystem zugerechnet werden können, sind in Tabelle A8.2-1 nicht enthalten. Dies betrifft z. B. die Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe des Bundesministeriums für Familie, Senioren und Jugend (BMFSFJ), die teilweise zwar den Übergang in den Arbeitsmarkt erleichtern sollen, aber mit großer Wahrscheinlichkeit auch stattfinden würden, wenn ein Berufsbildungssystem nicht existierte.

Durch Kreuze wird in Tabelle A8.2-1 angedeutet, ob eine Ausgabenposition eher durch die anerkannten Berufsausbildungen des dualen Systems (DS) und / oder durch die Maßnahmen des Übergangssystems (ÜS) verursacht wird. Die Einteilung ist allerdings nicht exakt; eine Position kann Ausgaben für beide Bereiche enthalten. Zudem existiert keine eindeutige definitorische Abgrenzung des ÜS.237 Weiterhin schließen einige Einzelpositionen Aufwendungen für Weiterbildung in teilweise beträchtlichem Umfang ein (vgl. Kapitel B3.5). Durch Summierung der entsprechend markierten Zeilen der Tabelle erhält man infolge dieser Abgrenzungsschwierigkeiten jeweils lediglich eine Obergrenze der öffentlichen Gesamtausgaben für die berufliche Ausbildung in DS und ÜS. Die tatsächlich den beiden Systemen zurechenbaren Ausgabenvolumina liegen vermutlich etwas niedriger.

Folgende weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Tabelle sowie bei Vergleichen mit Vorjahren zu berücksichtigen:

Für die Bundesministerien sind alle Aufwendungen erfasst, die nach sachlichen Erwägungen der beruflichen Bildung zuzuordnen sind. Aufgrund des Funktionenplans werden sie in der Jahresrechnungsstatistik und im Bildungsfinanzbericht des Statistischen Bundesamtes zwar meist den Bereichen Weiterbildung und Arbeitsmarktpolitik zugerechnet. Faktisch dienen die in Tabelle A8.2-1 ausgewiesenen Positionen aber zu großen Teilen der Ausbildungsförderung. Sie sind an den Haushaltstiteln der Ministerien orientiert und fassen teilweise mehrere Förderprogramme und Maßnahmen zusammen. Detailliertere Informationen zu den jeweiligen Programmen sowie weiteren Fördermaßnahmen, die einen Bezug zur beruflichen Ausbildung aufweisen, finden sich in Kapitel D1. Da sie zum größten Teil vorübergehender Natur sind und es zudem regelmäßig zu Abgrenzungsänderungen in den Haushaltstiteln kommt, kann die Entwicklung der einzelnen Positionen nur schwer vergleichend im Zeitablauf interpretiert werden.

Die Ausgaben der Länder und Kommunen für berufliche Schulen (Teilzeit- und Vollzeitberufsschulen, Berufsaufbauschulen, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen, berufliche Gymnasien) sind der Jahresrechnungsstatistik des Statistischen Bundesamtes entnommen. Da die Belastung der öffentlichen Haushalte dargestellt werden soll, ist das Konzept der Grundmittel anzuwenden. Hier werden die Nettoausgaben mit den unmittelbaren Einnahmen der öffentlichen Hand verrechnet. Die vorläufigen Ist-Ausgaben im Jahr 2010 betrugen gut 7,8 Mrd. €.238 Für das Jahr 2011 wurden in den öffentlichen Haushalten ebenfalls knapp 7,8 Mrd. € veranschlagt. Zwischen 2001 und 2010 nahmen die öffentlichen Ausgaben damit nominal um 13,8 % zu. Je Schüler an beruflichen Schulen beträgt der Anstieg etwa 11,6 %. Bezogen auf die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex sind die Ausgaben sogar leicht rückläufig. Insgesamt gingen sie seit 2001 um gut 0,6 % zurück, je Schüler sogar um 2,5 %. Von den für das Jahr 2011 eingestellten Haushaltsmitteln entfallen geschätzte 3,1 Mrd. € auf die Teilzeitberufsschulen. Dies folgt aus der Verwendung von Schülertagen des Ausbildungsjahres 2010 / 2011 als Verteilungsschlüssel. Mit den verbleibenden 4,7 Mrd. € werden weitere Schularten im beruflichen Bildungswesen finanziert, wie z. B. Berufsfachschulen, Fachgymnasien, Fachoberschulen, das Berufsvorbereitungsjahr und das Berufsgrundbildungsjahr.

Die landeseigenen Ausbildungsförderungsprogramme können nicht genau quantifiziert werden. Wie die Bundesprogramme werden sie in der Jahresrechnungsstatistik vermutlich größtenteils zum Bereich der Weiterbildung oder der Arbeitsmarktpolitik gezählt. Einen Überblick über die Förderprogramme zur Berufsausbildung sowie Informationen zu Fördergegenstand, -berechtigten und -bedingungen gibt Kapitel D1. Die Fördermittel in den einzelnen Programmen wurden durch eine vom BIBB beauftragte Erhebung bei den zuständigen Ministerien für das Jahr 2010 ermittelt. Das gesamte Volumen kann mithilfe dieser Studie allerdings nur sehr grob geschätzt werden. Einerseits liegen nicht für alle Programme Informationen vor. Andererseits führt die Studie auch Programme auf, die zwar einen Bezug zur Berufsbildung aufweisen, aber nicht ursächlich durch das Berufsausbildungssystem bedingt sein müssen. Größenordnungsmäßig lag das geplante Fördervolumen der Länder im Jahr 2010 im Bereich einer halben Milliarde €. Hierin sind auch Mittel des Europäischen Sozialfonds enthalten.239

Die berufsbildungsbezogenen Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) betreffen neben der Berufsausbildung auch die Berufsvorbereitung. Nicht berücksichtigt ist in Tabelle A8.2-1 die Förderung der Integration an der zweiten Schwelle, welche eine beschäftigungspolitische Maßnahme darstellt. Ein Großteil der BA-Mittel fließt in die Unterstützung besonders benachteiligter Auszubildender und Behinderter. Allerdings ist zu beachten, dass es – je nach Aussagezweck – eventuell nicht sinnvoll ist, die in der Tabelle ausgewiesenen Kosten der Maßnahmen für Behinderte vollständig dem Berufsausbildungssystem zuzurechnen, da sie nicht ursächlich mit ihm in Zusammenhang stehen müssen. Auf eine Zuordnung zum dualen System oder dem Übergangssystem wird daher gänzlich verzichtet. Die sozialpädagogische Betreuung bei der Berufsausbildungsvorbereitung endete 2008 und wies in den letzten Jahren nur noch Restbeträge auf. Ebenso wurde die seit Jahren rückläufige institutionelle Förderung 2009 abgeschafft.

Der Finanzierungsbeitrag der öffentlichen Hand wird durch den Beitrag der ausbildenden Betriebe in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst ergänzt. Deren Aufwendungen werden traditionell durch das Bundesinstitut für Berufsbildung geschätzt. Nach den neuesten Berechnungen, welche auf einer repräsentativen Erhebung für das Jahr 2007 basieren, betrugen die Bruttokosten, d. h. die Ausbildungskosten ohne Berücksichtigung der Ausbildungserträge, rd. 23,8 Mrd. €. Die Nettokosten der Betriebe für die Ausbildung im dualen System lagen bei rd. 5,6 Mrd. € (vgl. Schönfeld u. a. 2010), wobei zu bedenken ist, dass auch den Nettokosten noch Erträge gegenüberstehen, die allerdings schwer zu quantifizieren sind, wie z. B. eingesparte Personalgewinnungskosten oder ein Imagegewinn. Durch den produktiveren Einsatz der Auszubildenden in den Betrieben sind die Nettokosten seit der letzten Erhebung stark gesunken (vgl. Beicht / Walden 2002, S. 42).

(Normann Müller, Ulrike Azeez)

Tabelle A8.2-1: Öffentliche Aufwendungen für die berufliche Ausbildung (Teil 1)
Tabelle A8.2-1 (barrierefrei)


Tabelle A8.2-1: Öffentliche Aufwendungen für die berufliche Ausbildung (Teil 1)

Tabelle A8.2-1: Öffentliche Aufwendungen für die berufliche Ausbildung (Teil 2)
Tabelle A8.2-1 Teil 2 (barrierfrei)


Tabelle A8.2-1: Öffentliche Aufwendungen für die berufliche Ausbildung (Teil 2)

Fußnoten

237 Die Elemente des Übergangsbereichs bilden nach Meinung vieler Experten keine abgestimmte, zweckgebundene Einheit, sodass auch der Begriff „Übergangssystem“ umstritten ist.

238 Dieser Wert beinhaltet auch die Fachschulen, die eher der Weiterbildung als der Ausbildung zuzurechnen sind (vgl. Kapitel B3.5). Zum Vergleich: Die in der Finanzstatistik für das Jahr 2010 ausgewiesenen Grundmittel für das gesamte Bildungswesen lagen bei ca. 103 Mrd. €, wobei es sich hierbei aber noch um vorläufige Ist-Angaben handelt (siehe Statistisches Bundesamt 2011e).

239 Vgl. auch die in Kapitel B3.5 beschriebene Problematik bei der Berücksichtigung von ESF-Mitteln.

Bibliografischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2012 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2012).

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