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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2011

B1.3 Fortbildungsprüfungen und Umschulungsprüfungen

Die berufliche Fortbildung ist zentraler Bestandteil der Berufsbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Berufliche Fortbildung hat zum Ziel, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen. Die mittels Fortbildungsordnungen „geregelte“ Fortbildung ist eine besondere Form der beruflichen Weiterbildung, sie weiter auszubauen ist eine wichtige berufsbildungspolitische Aufgabe (vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2009, S. 43; Bundesinstitut für Berufsbildung 2003). Die geregelte Fortbildung baut auf der beruflichen (Erst-)Ausbildung auf, soll vorhandene berufspraktische Kenntnisse und Fertigkeiten des Einzelnen erweitern bzw. neuen Entwicklungen anpassen und führt zu einem weiteren anerkannten qualifizierten Abschluss mit neuer Berufsbezeichnung.225 Die Abschlüsse qualifizieren für gehobene Sach- und Führungsaufgaben in den Betrieben und sind auch im Bildungssystem anschlussfähig. Gemäß §§ 53 f. BBiG können Inhalte der beruflichen Fortbildung einschließlich der Prüfungsregelungen durch Fortbildungsordnungen des Bundesministers für Bildung und Forschung oder, soweit solche bundeseinheitlichen Reglungen nicht erlassen sind, regional durch Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen festgelegt werden. Vorausgesetzt werden dabei in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine Mindestzeit praktischer Berufstätigkeit. Fortbildungsprüfungen werden durchgeführt zum Nachweis der in Maßnahmen der beruflichen Fortbildung fachlich geeigneter Träger (Betriebe, überbetriebliche Zusammenschlüsse, Kammern etc.) erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten. Diese müssen den Erfordernissen beruflicher Erwachsenenbildung entsprechen.

Nachfolgend werden Ergebnisse der Fortbildungsprüfungsstatistik des Berichtsjahrs 2009 vorgestellt.226 Die Daten sind im Rahmen der Berufsbildungsstatistik von den Statistischen Ämtern gemäß geänderter Vorgaben nach Revision des Berufsbildungsgesetzes erhoben und erstmals auch veröffentlicht worden (vgl. Statistisches Bundesamt 2010c).227 Die zuständigen Stellen konnten die Angaben zu Fortbildungsprüfungen aufgrund von Übergangsbestimmungen letztmals für das Berichtsjahr 2009 auch als zusammengefasste Tabellendaten (sog. Aggregatdaten) übermitteln. Ab dem Berichtsjahr 2010 entfällt diese Möglichkeit; künftig ist nur noch die Meldung von Individualdatensätzen zulässig. Die Statistik erfasst sämtliche nach BBiG abgelegten Prüfungen in bundeseinheitlich durch Rechtsverordnung geregelten Fortbildungsberufen sowie nach Regelungen der zuständigen Stellen (vgl. Kapitel B 4.1).228 Ebenfalls zu den Fortbildungsprüfungen zählen Meisterprüfungen der jeweiligen Ausbildungsbereiche.

E Fortbildungsprüfungsstatistik und Umschulungsprüfungen

Die Berufsbildungsstatistik des Statistischen Bundesamtes erhebt unter den sonstigen Prüfungsteilnehmern jährlich u. a. die Teilnahmen an Fortbildungsprüfungen und Umschulungsprüfungen eines Berichtszeitraums (Berichtsjahr ist Kalenderjahr) gegliedert nach weiteren Merkmalen (z. B. Fortbildungsberuf, Ausbildungsbereich, Prüfungserfolg, Geschlecht und Geburtsjahr der Teilnehmer, Wiederholungsprüfung, regionale Merkmale). Die Statistik ist eine Vollerhebung, für die Auskunftspflicht besteht. Gemeldet werden die während des Kalenderjahres abgelegten Fortbildungs- / Meisterprüfungen bzw. Umschulungsprüfungen durch die zuständigen Stellen. Besteht die Fortbildungsprüfung aus mehreren Teilen (z. B. Kursen), werden Prüfung und Teilnehmer / -innen nur dann statistisch erfasst und nachgewiesen, wenn sie sich in der letzten Stufe befinden, nach deren erfolgreichem Abschluss die neue Berufsbezeichnung geführt werden darf. Gezählt werden aber auch jene Prüflinge, die nicht bestanden haben, sofern keine Wiederholungsmöglichkeit gegeben ist. Es wird zudem erfasst, ob es sich bei der Prüfung um eine Wiederholungsprüfung handelt. Der Prüfungserfolg wird danach unterschieden, ob die Prüfung bestanden oder nicht bestanden bzw. endgültig nicht bestanden worden ist.

Die Rechtsgrundlage der Statistik (§§ 4 und 5 Berufsbildungsförderungsgesetz) blieb für die Erhebungen der Jahre von 1993 bis 2006 unverändert; für diesen Zeitraum liegen somit vergleichbare Daten vor auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kammern. Erhoben wurden danach die Anzahl der Prüfungsfälle, nicht jedoch Prüfungspersonen. Prüflinge, die die Fortbildungsprüfung nicht bestanden haben und später an einer Wiederholungsprüfung teilnahmen (ggf. im selben Jahr), wurden deshalb mehrfach gezählt und dann als Wiederholer ausgewiesen.

Die erfolgte Revision des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) führte zur inhaltlichen und methodischen Umstellung der Berufsbildungsstatistik, die zum April 2007 in Kraft trat (Schmidt 2008). Danach werden ab dem Erhebungsjahr 2007 insbesondere Individualdaten statt Aggregatdaten und teils neue oder Merkmale differenzierter erfasst. Grundsätzlich sind danach die Fortbildungsprüfungen als Einzeldaten zu melden. Während der Umstellungsphase gelten jedoch Übergangsregelungen: So konnten die Angaben zu Fortbildungsprüfungen noch bis zum Berichtsjahr 2009 als aggregierte Summensätze je Fortbildungsberuf gemeldet werden, auch fehlende Angaben für Merkmale sind zulässig.

Da demnach derzeit noch keine Individualdaten zu Fortbildungsprüfungen vorliegen und in der Durchführung der Berufsbildungsstatistik noch Probleme bestehen, sind vorerst tiefer gehende Analysen nicht möglich. Weiterhin ist die Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der für 2009 ermittelten Fortbildungsprüfungsdaten eingeschränkt: So dürfte z. B. für die durchgeführten Prüfungen eher eine Untererfassung vorliegen, da eine Reihe von Kammern dazu keine Meldung gemacht haben. Das gesamte Ausmaß lässt sich erst nach Durchführung weiterer Erhebungen (Berichtsjahre 2010 bzw. 2011) besser einschätzen.

Insgesamt war die Entwicklung der Teilnahmen an Fortbildungsprüfungen gekennzeichnet durch starke Rückgänge in den Jahren 1992 bis 2002 und eine relative Stabilität in den Folgejahren bis 2005 (vgl. BIBB-Datenreport 2009, Kapitel B5.1). Im Berichtsjahr 2009 wurden insgesamt 106.341 Prüfungsteilnahmen gezählt. Die Zahl der männlichen Prüflinge betrug 68.502 (Anteil: 64,4 %), die der Frauen 37.839, was einem Anteil von 35,6 % ergibt. Damit liegt der Anteil der Teilnahmen von Frauen an den Fortbildungsprüfungen im Jahr 2009 ähnlich wie auch 2006 (35,7 %) geringfügig über dem des Jahres 2005 (34,8 %). Von insgesamt 83.950 bestandenen Prüfungen entfallen mit 55.385 nahezu zwei Drittel auf Männer und 28.565 auf Frauen Tabelle B1.3-1.

Deutlich auseinander lagen im Berichtsjahr 2009 auch die Anteile von Frauen an den Prüfungsteilnahmen der einzelnen Ausbildungsbereiche. Frauen stellen einerseits mehr als 90 % der Fortbildungsprüflinge in den Bereichen Hauswirtschaft oder freie Berufe, aber nur rund ein Fünftel im Landwirtschafts- (24,1 %) bzw. Handwerksbereich (19,5 %). Differenziert nach Ausbildungsbereichen wurden im Jahr 2009 rund 98.000 oder mehr als 90 % aller Fortbildungsprüfungen in den Bereichen Industrie und Handel (61.734 bzw. 58,1 %) sowie Handwerk (36.113 bzw. 34,0 %) abgelegt. Es folgen die freien Berufe mit 4.653 durchgeführten Prüfungen, gefolgt vom öffentlichen Dienst (1.978); 1.659 Fortbildungsteilnahmen meldeten die zuständigen Stellen des Bereichs Landwirtschaft, in der Hauswirtschaft waren es nur 214 Teilnahmen.

Dabei liegen die für das Berichtsjahr 2009 insgesamt gemeldeten Teilnahmen an Fortbildungsprüfungen um rund 14.000 Prüfungsfälle unter denen des Jahres 2006 (120.433), dem letzten Jahr vor der Umstellung der Statistik. Besonders große relative Differenzen errechnen sich für die Bereiche Hauswirtschaft (-55 %) und öffentlicher Dienst (-31 %). Liegt der Rückgang in diesen Bereichen noch im dreistelligen Bereich, fällt das Minus mit rund 12.600 gemeldeten Prüfungsteilnahmen im Handwerk auch absolut deutlich aus (-26 %). Grundsätzlich zu beachten ist allerdings beim zeitlichen Vergleich der Fortbildungsprüfungsdaten: Stets nur eingeschränkt gegeben ist infolge der Neukonzeption der Statistik die Vergleichbarkeit der Ergebnisse bis Berichtsjahr 2006 und nach der Umstellung für die folgenden Jahre ab 2007. Außerdem dürfte im Berichtsjahr 2009 eher eine Untererfassung der insgesamt durchgeführten Fortbildungsprüfungen vorliegen: So hat eine Reihe von Kammern hierzu keine Angaben übermittelt.229 Anderseits ist die Zahl der Prüfungsteilnahmen im Bereich Industrie und Handel teilweise überhöht, da von einigen Kammern dieses Bereichs auch Teilprüfungen (als nicht bestandene Prüfung) gemeldet worden sind.230

Tabelle B1.3-1: Teilnahmen an Fortbildungs- / Meisterprüfungen 2005 bis 2009 nach Ausbildungsbereichen und Geschlecht*

Tabelle B1.3-1

Tabelle B1.3-2 zeigt für das Berichtsjahr 2009 die unterschiedliche Größenordnung bei den Teilnahmen und der bestandenen Fortbildungsprüfungen für die alten Länder und neuen Länder einschließlich Berlin. Mit 19.300 in den neuen Ländern bzw. 87.041 in den alten Ländern sind vier Fünftel (82 %) der insgesamt gezählten Fortbildungs- / Meisterprüfungen in Westdeutschland durchgeführt worden. Derselbe Anteilswert von 82 % ergibt sich auch für die erfolgreich bestandenen Fortbildungsprüfungen, wo die zuständigen Stellen 15.160 Prüfungsabschlüsse für die neuen Länder und 68.790 für die alten Länder übermittelt haben. Abgesehen vom öffentlichen Dienst und Hauswirtschaft, liegen die Anteilswerte der Prüfungsteilnahmen der alten Länder für die meisten Ausbildungsbereiche nahe dem Mittelwert von 82 %, obwohl eine große Spannweite hinsichtlich der Zahl der Teilnahmen sichtbar ist. Überdurchschnittlich ist im öffentlichen Dienst mit 633 Teilnahmen oder 32 % der Anteil der neuen Länder an den Fortbildungs- / Meisterprüfungen; 11 abgelegte Prüfungen in der Hauswirtschaft bedeuten dagegen einen Anteil von lediglich 5 %.

Hinsichtlich des Prüfungserfolgs bei den Fortbildungsprüfungen lässt sich für die Landesteile Folgendes feststellen Tabelle B1.3-2: Im Jahr 2009 liegt der Anteil insgesamt bestandener Fortbildungsprüfungen in den alten Ländern mit 79,0 % und 78,5 % in den neuen Ländern nahe beieinander. Vergleichbares gilt auch für den Anteil der Erfolgreichen der Zuständigkeitsbereiche Industrie und Handel (alte Länder: 68,9 %; neue Länder: 66,8 %), Handwerk (95,1 % zu 92,5 %) und freie Berufe (89,3 % zu 87,2 %). Deutliche regionale Unterschiede in der Erfolgsquote gibt es jedoch in den Bereichen öffentlicher Dienst (alte Länder: 96,6 %; neue Länder: 81,4 %) und Landwirtschaft, wo in den neuen Ländern der Fortbildungsabschluss mit 88,2 % häufiger erreicht wurde als in den alten Ländern (81,2 %).231

Tabelle B1.3-3 gibt weiteren Einblick in Ausmaß und Strukturen geregelter beruflicher Fortbildung (Berichtsjahr 2009) für die Ausbildungsbereiche. Sichtbar wird erstens mit Blick auf die Teilnahmezahlen die große Bedeutung einzelner Prüfungsgruppen, die im fünfstelligen Bereich liegen, wie Fachkaufleute (10.392 Teilnahmen) bzw. Fachwirte (21.654) in Industrie und Handel sowie der Industriemeister / -in bzw. der Handwerksmeister / -in (19.666). In der Gruppe der Fachkaufleute (IHBereich) sind 7 von 10 der Prüflinge weiblich, bei den Fachwirten stellen Frauen die Hälfte (50,7 %). Dagegen fällt der Anteil der Prüfungsteilnehmerinnen vieler gewerblicher Fortbildungsberufe deutlich ab – in der Gruppe Handwerkmeister / -in erreicht der Frauenanteil beispielsweise 19,3 %, bei den Industriemeistern lediglich 3,7 %. Zweitens wiederholten viele Prüfungsteilnehmer / -innen, die beim ersten Versuch scheitern, die Fortbildungs- / Meisterprüfung, um den gewünschten weiterführenden Berufsabschluss zu erreichen. So wurden im Berichtsjahr insgesamt 14.243 Wiederholungsprüfungen gezählt; deren Anteil an allen Fortbildungsprüfungen lag damit bei rund 13 %. Außerdem stehen Anteil der Wiederholer und Prüfungserfolgsquote in einem Zusammenhang. Für sämtliche Ausbildungsbereiche errechnet sich für das Jahr 2009 eine durchschnittliche Erfolgsquote von 78,9 %.232 Dabei liegt 2009 die Erfolgsquote in den Bereichen Handwerk (94,5 %), öffentlicher Dienst (91,7 %) und freie Berufe (89,0 %) deutlich über dem Durchschnittswert der Ausbildungsbereiche. Der Anteil der Wiederholer in diesen Bereichen ist demnach auch recht gering. Seltener erreichen im ersten Anlauf offenbar Prüflinge des Bereichs Industrie und Handel den angestrebten Fortbildungsabschluss. Unterdurchschnittlich fällt demnach auch die Erfolgsquote im Bereich Industrie und Handel233 wie auch der betreffenden kaufmännischen Fortbildungsprüfungsgruppen aus; rund zwei Drittel der Fortbildungsprüfungen führen hier zum Abschluss. Andererseits finden sich hier mit Werten um 20 % auch die höchsten Anteile von Wiederholern.

Tabelle B1.3-2: Teilnahmen an Fortbildungs- / Meisterprüfungen 2009 und Prüfungserfolg nach Ausbildungsbereichen, alte und neue Länder*

Tabelle B1.3-2

Tabelle B1.3-3: Teilnahmen an Fortbildungs- / Meisterprüfungen und Prüfungserfolg 2009 nach Bereich und ausgewählte Prüfungsgruppen

Tabelle B1.3-3

Umschulungsprüfungen im Berichtsjahr 2009

Aufgabe der beruflichen Umschulung ist gemäß § 1 Abs. 5 BBiG, durch geeignete Maßnahmen die berufliche Neuorientierung bereits Berufstätiger zu fördern und sie für eine andere berufliche Tätigkeit zu befähigen.234 Umschulungsregelungen können bundeseinheitlich vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie durch die zuständige Stelle erlassen werden (§§ 58 f. BBiG). Sie regeln Inhalt, Art, Ziel und Dauer der Umschulungsmaßnahme und sollen besonderen Erfordernissen der beruflichen Erwachsenenbildung genügen. Umschüler können sowohl im dualen System als auch in entsprechenden Fördereinrichtungen ausgebildet werden. Die Agentur für Arbeit kann Teilnehmende an Umschulungen etwa durch sog. Bildungsgutscheine fördern. Abschließende Umschulungsprüfungen dienen zur Feststellung von Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch berufliche Umschulung erworben wurden. Sie werden von den zuständigen Stellen entweder in anerkannten Ausbildungsberufen oder in anderen Berufen durchgeführt.235

Im Berichtsjahr 2009 nahmen rund 21.000 Personen an Prüfungen im Rahmen von Umschulungsmaßnahmen teil Tabelle B1.3-4. Einer Prüfung unterzogen sich rund 14.400 Männer und Frauen in den alten Ländern und rund 6.600 in den neuen Ländern. Frauen stellen damit, wie seit Jahren, etwas mehr als ein Drittel der Prüfungsteilnehmer. Fast durchweg erfolgten die Umschulungen in anerkannten Ausbildungsberufen. Mit 18.240 gemeldeten Prüfungen (86,7 %) hat der Bereich Industrie und Handel auch weiter eine Spitzenstellung inne. Als bestandene Prüfungen sind fast 18.000 Umschulungsprüfungen von den zuständigen Stellen gezählt worden; der Anteil Erfolgreicher beträgt somit 84,4 % und liegt auf dem Stand früherer Jahre. Frauen erreichen insgesamt den Umschulungsabschluss ähnlich häufig wie Männer (84,4 %); auch in den Landesteilen gibt es nur geringe Unterschiede nach Geschlecht. Ferner übertrifft der Anteil bestandener Prüfungen mit 85,5 % in den alten Ländern den der neuen Länder (81,9 %). Wie Tabelle B1.3-4 weiter ausweist, liegt der Anteil der erfolgreich abgelegten Umschulungsprüfungen in den einzelnen Ausbildungsbereichen fast durchweg über 80 %. Überdurchschnittliche Erfolgsanteile erzielen hier die Bereiche freie Berufe (88,0 %) und besonders das Handwerk (91,8 %); im Handwerk wird in den alten Ländern mit 94,2 % der Spitzenwert erreicht, in den neuen Ländern liegt der Erfolgsanteil bei 86,5 %. Dagegen wird im öffentlichen Dienst in den neuen Ländern der Umschulungsabschluss deutlich häufiger als in den alten Ländern erreicht (88,1 % zu 80,8 %).

(Hermann Herget)

Tabelle B1.3-4: Teilnahmen an Umschulungsprüfungen 2009 und Prüfungserfolg nach Ausbildungsbereichen, alte und neue Länder*

Tabelle B1.3-4

Fußnoten

225 Große Bedeutung haben die gängigen Abschlüsse wie Fachwirt / Fachwirtin, Fachkaufmann / Fachkauffrau, Betriebswirt / Betriebswirtin oder Meister / Meisterin. Zusätzlich eröffnen geregelte Fortbildungsabschlüsse inzwischen mit Beschluss der Kultusministerkonferenz (6. März 2009) „Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber / -innen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung“ die Aufnahme eines Hochschulstudiums.

226 Herangezogen wird dazu im Wesentlichen die Veröffentlichung in Fachserie 11 Reihe 3 „Berufliche Bildung“ des Statistischen Bundesamtes (2010c).

227 Die zum April 2007 in Kraft getretenen Bestimmungen galten ab Erfassung der Fortbildungsprüfungen der Jahre 2007 und folgende. Allerdings wurden keine Daten zu Fortbildungsprüfungen veröffentlicht für die Erhebungsjahre 2007 und 2008; vgl. Statistisches Bundesamt 2008, S. 11 zu den Gründen.

228 Vgl. dazu die Ausführungen in § 53 BBiG bzw. § 42 HwO. Sofern keine bundeseinheitliche Regelung vorliegt, können die zuständigen Stellen nach § 54 bzw. § 42a HwO für ihren regionalen Bereich Inhalt, Ziel, Anforderungen, das Prüfungsverfahren sowie die Zulassungsvoraussetzung eigenständig regeln.

229 Die Meldeausfälle auf Kammerebene betreffen überwiegend die Bereiche Handwerk sowie Industrie und Handel.

230 Da dies in die Berechnung der Erfolgsquote eingeht, liegt als Folge der Anteil bestandener Prüfungen im IH-Bereich mit 68,6 % deutlich unter der Erfolgsquote von 78,9 % der Fortbildungsprüfungen insgesamt bzw. der anderer Ausbildungsbereiche; vgl. dazu Statistisches Bundesamt 2010c, S. 112.

231 Der Unterschied in der Hauswirtschaft ist vor allem aufgrund der geringen Fallzahl für die neuen Länder (n = 11) statistisch wenig aussagekräftig.

232 Da es sich hierbei um Prüfungsfallzahlen eines Jahres handelt, gibt diese Quote jedoch nicht an, wie viele Personen eine Fortbildungsprüfung erfolgreich abgelegt haben (einige Personen werden aufgrund wiederholter Prüfungen mehrfach gezählt).

233 Allerdings ist dies auch darauf zurückzuführen, dass laut Hinweis des Statistischen Bundesamts die zuständigen Stellen dieses Bereiches ebenfalls für das Jahr 2009 zusätzlich die durchgeführten Teilprüfungen, und zwar „als nicht bestanden“, gemeldet haben. Dadurch wird die Zahl der Teilnahmen und damit der Nenner für die Berechnung des Erfolgsanteils überhöht, was rechnerisch eine geringere Erfolgsquote als Folge hat.

234 Eine vorherige berufliche Ausbildung ist allerdings nicht notwendig, der Umschüler kann z. B. vorher als Ungelernter tätig gewesen sein. Anders als bei der Nachqualifizierung soll im Rahmen einer beruflichen Neuorientierung ein Beruf mit einem anderen Inhalt erlernt werden.

235 Richten sich diese Regelungen auf die Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf, so sind einige für die Berufsausbildung geltende Vorschriften zugrunde zu legen, z. B. Ausbildungsberufsbild, -rahmenplan oder Prüfungsanforderungen (§ 60 BBiG).

Bibliographischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2011 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2011).

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