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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2011

A4.7 Teilnahmen an Abschlussprüfungen sowie Berufsabschlüsse

In anerkannten Ausbildungsberufen finden am Ende der Ausbildungszeit Abschlussprüfungen (Gesellenprüfungen) statt. Sie dienen dem Nachweis der erreichten beruflichen Qualifikation, indem festgestellt wird, ob der Prüfling die für den Berufsabschluss und die qualifizierte Ausübung des erlernten Berufes erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat (BBiG § 38). Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, kann sie zweimal wiederholt werden (BBiG § 37 Abs. 1) (Wiederholungsprüfungen).

Zur Prüfung zugelassen werden Auszubildende, die die reguläre bzw. vertraglich festgelegte Ausbildungszeit absolviert haben (reguläre Zulassung). Bei besonders guten Leistungen der Auszubildenden ist die Zulassung auch vor Ablauf der Ausbildungszeit möglich (vorzeitige Zulassung). Ferner ist es in Ausnahmefällen möglich, die Ausbildungszeit zu verlängern, um das Ausbildungsziel zu erreichen (Zulassung nach Verlängerung).

Darüber hinaus können auch Personen zur Abschlussprüfung zugelassen werden, die in keinem Ausbildungsverhältnis stehen. Zulassungsbedingungen sind hier, dass die Personen entweder eine Mindestdauer einschlägiger praktischer Berufstätigkeit haben oder auf andere Weise nachweisen können, die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen, oder aber einen einem anerkannten Ausbildungsberuf gleichgestellten schulischen Bildungsgang abgeschlossen haben (BBiG § 45 Abs. 2 und 3 bzw. BBiG § 43 Abs. 2). Über den Weg dieser sogenannten Externenprüfung können sich Personen die erworbenen beruflichen Qualifikationen auf eine in der Arbeitswelt anerkannte Weise zertifizieren lassen und darüber ihre beruflichen Handlungs- und Entwicklungsmöglichkeiten verbessern.

Die folgenden Ergebnisse zu den 2009 durchgeführten Abschlussprüfungen und ihrer Entwicklungen seit Mitte der 1990er-Jahre wurden im Rahmen der amtlichen Berufsbildungsstatistik erhoben.130 Für das Berichtsjahr 2007 waren vom Statistischen Bundesamt keine Angaben zu Abschlussprüfungen veröffentlicht worden (Statistische Bundesamt 2008, S. 11; Schmidt 2008).131

E Statistik über Abschlussprüfungen

Bis 2006 wurden mit der Aggregatdatenerfassung der Berufsbildungsstatistik (Erhebung zum 31. Dezember) ausschließlich die während des Kalenderjahres (= Berichtszeitraum) in den dualen Ausbildungsberufen abgelegten Abschlussprüfungen und damit die Zahl der Prüfungsteilnahmen und nicht die Zahl der Prüfungsteilnehmer erhoben. Seit der Umstellung auf Individualdaten im Jahr 2007 lassen sich sowohl Teilnahmen als auch Teilnehmer ausweisen.

Die Zahl der Prüfungsteilnahmen setzt sich wie folgt zusammen:

  • Teilnahmen von Prüflingen, die im Berichtsjahr zum ersten Mal an der Abschlussprüfung teilnehmen (Erstprüfung),
  • Teilnahmen von Prüflingen, die an Wiederholungsprüfungen zu der im Berichtsjahr nicht bestandenen Abschlussprüfung teilnehmen (Wiederholungsprüfung),
  • Teilnahmen von Prüflingen, die im Berichtsjahr an Wiederholungsprüfungen zu einer in einem früheren Jahr nicht bestandenen Abschlussprüfung teilnehmen (ebenfalls Wiederholungsprüfung).

Damit werden Teilnehmer / -innen, die eine im Berichtsjahr durchgeführte Abschlussprüfung nicht bestanden haben und im Berichtsjahr an Wiederholungsprüfungen zu dieser nicht bestandenen Prüfung teilnehmen, bei den Prüfungsteilnahmen mehrfach gezählt; das wird für die Berechnung und Beurteilung von Erfolgsquoten entsprechend berücksichtigt (vgl. Werner 1998). Allerdings wird seit der Umstellung auf die Individualstatistik bei den Wiederholungsprüfungen nur maximal eine Wiederholungsprüfung im Kalenderjahr erfasst, bis 2006 wurden auch Wiederholungsprüfungen mehrfach gezählt.

Bei der Zahl der Prüfungsteilnehmer handelt es sich im Unterschied zur Zahl der Prüfungsteilnahmen, die eine fallbezogene Größe ist, um eine personenbezogene Größe. Entsprechend wird jede Person, die sich im Berichtsjahr prüfen lässt, unabhängig von der Anzahl ihrer Prüfungsteilnahmen, nur einmal gezählt. Somit ist die Zahl der Prüfungsteilnehmer in der Regel kleiner als die der Prüfungsteilnahmen in einem Kalenderjahr. Eine Ausnahme besteht bei alleiniger Betrachtung der Erstprüfungen, hier ist die Zahl der Teilnehmer identisch mit der der Teilnahmen.

Mit der Umstellung der Berufsbildungsstatistik auf Individualdaten hat sich auch die Erfassung der sogenannten Externenprüfung geändert. Bis zum Jahr 2006 sind Teilnahmen an der Externenprüfung in der Statistik der Abschlussprüfungen enthalten (für den Bereich Handwerk auch die Umschulungsprüfungen). Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Externenprüfungen sind jedoch keine Auszubildenden; sie werden daher nicht bei den Auszubildenden nachgewiesen. Für einzelne Ausbildungsberufe kann deshalb die Zahl der Teilnahmen an Prüfungen ggf. die der Auszubildenden übersteigen. Die Meldung zu Externenprüfungen erfolgt differenziert nach der Art der Zulassung.

Bis zum Berichtsjahr 2006 meldete der Bereich Handwerk im Gegensatz zu den anderen Zuständigkeitsbereichen die Externenprüfungen nicht gesondert, sodass sie aus den Abschlussprüfungsdaten nicht extrahiert werden können. Seit 2007 werden Umschulungsprüfungen und Externenprüfungen generell gesondert erfasst; bei Externenprüfungen werden jedoch nach wie vor nur Teilnahmen gezählt.

Die Umstellung der Berufsbildungsstatistik von einer Aggregatdatenerhebung zu einer Individualdatenerfassung bietet grundsätzlich erweiterte Analysemöglichkeiten. Beispielsweise können erstmalige Teilnahmen an der Abschlussprüfung separat ausgewertet sowie Erfolgsquoten differenziert nach höchstem allgemeinbildenden Schulabschluss der Auszubildenden betrachtet werden. Zudem kann die Berechnung des Indikators Erfolgsquote auf Basis von Individualdaten grundsätzlich verbessert werden. So kann die Erfolgsquote nicht nur wie bisher bezogen auf die Prüfungsteilnahmen (fallbezogene Erfolgsquote), sondern jetzt auch bezogen auf die Prüfungsteilnehmer (personenbezogene Erfolgsquote) berechnet werden. Bei Zeitreihen wird aus Vergleichsgründen die bisherige Berechnungsweise auf Basis der Prüfungsfälle beibehalten. Die fallbezogene Erfolgsquote liegt dabei in der Regel etwas niedriger als die personenbezogene Erfolgsquote.

 

Tabelle A4.7-1 zeigt die Entwicklung der Prüfungsteilnahmen an Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung anhand ausgewählter Zeitpunkte seit Mitte der 1990er-Jahre.132 In den Jahren 1995, 2000 und 2002 war die Zahl der durchgeführten Abschlussprüfungen mit jeweils rund 600.000 Fällen relativ konstant; im Jahr 2004 sank die Zahl der Prüfungsteilnahmen auf knapp 575.000, im Jahr 2006 um weitere 15.000 Prüfungsfälle auf knapp 560.000 Prüfungsteilnahmen. Im Jahr 2008 wurden rund 505.000 Teilnahmen an Abschlussprüfungen gezählt, wobei hierbei – nach der Umstellung der Statistik im Jahr 2007 – nun erstmals die durchgeführten Externenprüfungen nicht mehr enthalten sind. Für das Jahr 2009 ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg der durchgeführten Abschlussprüfungen um rund 15.000 Fälle auf annähernd 520.000 Teilnahmen zu verzeichnen. In beiden Jahren entfielen gut 41 % der durchgeführten Abschlussprüfungen auf Prüfungsteilnahmen von Frauen.

 Im Berichtsjahr 2009 haben knapp 470.000 Männer und Frauen die Abschlussprüfung bestanden und damit ihre Berufsausbildung mit einem qualifizierten Berufsabschluss beendet. Bezogen auf alle im Berichtsjahr durchgeführten Abschlussprüfungen liegt die Erfolgsquote mit 90,2 % auf dem Vorjahresniveau, aber über den bis 2006 beobachteten Erfolgsquoten. Zurückzuführen ist das auf den allgemein geringeren Prüfungserfolg der Teilnehmer / -innen an den Externenprüfungen, die bis zur Umstellung der Statistik im Jahr 2007 in die Berechnung der Erfolgsquote mit eingingen.133 Legt man nicht die Anzahl der Prüfungsteilnahmen, sondern die derPrüfungsteilnehmer als Bezugsgröße zugrunde134, beläuft sich der Prüfungserfolg im Jahr 2009 auf 92,0 %.135

Tabelle 4.7-2 zeigt die Erfolgsquote (Anteil bestandener Prüfungen an allen durchgeführten Prüfungen) für das Jahr 2009 in den einzelnen Zuständigkeitsbereichen. Im Bereich des öffentlichen Dienstes und der freien Berufe liegt sie über dem Durchschnitt, im Bereich der Landwirtschaft und im Handwerk unter dem Durchschnitt. Im Vorjahresvergleich sind die Erfolgsquoten in den einzelnen Zuständigkeitsbereichen weitgehend konstant geblieben.136

Viele Prüfungsteilnehmer, die nicht erfolgreich waren, wiederholen die Abschlussprüfung, um den gewünschten Berufsabschluss zu erlangen. Im Berichtsjahr 2009 betrug der Anteil der Wiederholungsprüfungen an allen durchgeführten Abschlussprüfungen 5,9 % Tabelle 4.7-1.137 Allerdings tritt nur ein Teil der erfolglosen Prüfungsteilnehmer in dem Jahr zur Wiederholungsprüfung an, in dem die erste Abschlussprüfung (Erstprüfung) nicht bestanden wurde. Im Jahr 2009 war dies bei 9.942 Prüflingen der Fall. Die übrigen rund 20.000 Wiederholungsprüfungen entfallen auf Prüflinge, die in einem vor dem Berichtsjahr liegenden Jahr ohne Berufsabschluss aus der Erstprüfung gingen.

Tabelle A4.7-1: Teilnahmen an Abschlussprüfungen in der beruflichen Ausbildung und Prüfungserfolg 1995 bis 2009

Tabelle A4.7-1

Tabelle A4.7-2: Teilnahmen an Abschlussprüfungen 2009 und Prüfungserfolg nach Zuständigkeitsbereichen

Tabelle A4.7-2

Erste Teilnahme an der Abschlussprüfung

Seit der Umstellung der Berufsbildungsstatistik von Aggregat- auf Individualdaten ist es möglich, nicht nur den Anteil erfolgreicher Prüfungen an allen Abschlussprüfungen zu betrachten, sondern auch zu beziffern, wie viele junge Männer und Frauen die Abschlussprüfung im ersten Anlauf (Erstprüfung) bestehen.

Im Berichtsjahr unterzogen sich rund 285.000 junge Männer und knapp 205.000 junge Frauen zum ersten Mal der Abschlussprüfung im erlernten Ausbildungsberuf Tabelle A4.7-3. Mit 92,8 % wurde die große Mehrheit aller Erstprüfungsteilnehmer nach Ablauf der regulären Ausbildungsdauer zur Abschlussprüfung zugelassen; 5,5 % nahmen aufgrund besonderer Ausbildungsleistungen vorzeitig an der Erstprüfung teil, 1,7 % nach Verlängerung der Ausbildungszeit. 91,2 % aller im Berichtsjahr 2009 absolvierten Erstprüfungen führten unmittelbar zum Erwerb des qualifizierten Berufsabschlusses.

Aus Tabelle A4.7-3 geht zudem hervor, dass zwischen den einzelnen Zuständigkeitsbereichen deut liche Unterschiede sowohl in Bezug auf den Anteil der Erstprüfungsteilnehmer mit vorzeitiger Prüfungszulassung resp. Prüfungszulassung nach Verlängerung der Ausbildungszeit als auch hinsichtlich der Erfolgsquote bei den Erstprüfungen bestehen. In den Bereichen Industrie und Handel, öffentlicher Dienst sowie freie Berufe ist der Anteil vorzeitig zugelassener Erstprüfungsteilnehmer vergleichsweise hoch, und auch die Erfolgsquote liegt um 0,3 bis 4,3 Prozentpunkte über dem Durchschnitt. Umgekehrt weisen die Bereiche Handwerk, Landwirtschaft und Hauswirtschaft vergleichsweise niedrige Anteile an vorzeitig zugelassenen Erstprüfungskandidaten auf, zudem bleiben die Erfolgsquoten in diesen Zuständigkeitsbereichen um 0,5 bis 7,0 Prozentpunkte hinter dem Durchschnitt zurück.

Tabelle A4.7-3: Erste Teilnahme an Abschlussprüfungen 2009 nach Zuständigkeitsbereichen

Tabelle A4.7-3

Externe Prüfungsteilnahmen und Berufsabschluss

Neben der Abschlussprüfung nach einer regulären Ausbildung eröffnet das Berufsbildungsgesetz auch die Möglichkeit, als externer Prüfungsteilnehmer / externe Prüfungsteilnehmerin zur Abschlussprüfung vor der zuständigen Stelle zugelassen zu werden. Diese Möglichkeit steht vor allem Absolventen und Absolventinnen vollzeitschulischer Bildungsgänge und ausbildungslosen Personen mit Berufserfahrung offen (BBiG § 45 Abs. 2 und 3 bzw. BBiG § 43 Abs. 2).

Tabelle A4.7-4 weist die Teilnahmen an Externenprüfungen im Berichtsjahr 2009 insgesamt sowie differenziert nach Zuständigkeitsbereichen aus.138 Mit rund 35.000 durchgeführten Externenprüfungen (einschließlich Wiederholungen) übertrifft die Zahl der Teilnahmen die des Vorjahres um gut 6.000 Prüfungsfälle. 139 Der Anteil der Externenprüfungen an allen in 2009 erfolgten Abschlussprüfungen140 liegt bei 6,4 %. Zwischen den einzelnen Zuständigkeitsbereichen variieren die Anteilswerte der Externenprüfung allerdings erheblich. Mit Abstand die größte Bedeutung für den Erwerb eines Berufsabschlusses kommt der Externenprüfung im Bereich Hauswirtschaft zu. Hier entfallen 48,7 % aller durchgeführten Abschlussprüfungen auf Teilnahmen externer Prüfungskandidaten. Dagegen fällt die Externenprüfung im Bereich der freien Berufe mit knapp 0,01 % so gut wie gar nicht ins Gewicht. Zwischen diesen beiden Extremen liegen die übrigen Bereiche mit Anteilen von 1,8 % im Handwerk, 3,7 % im öffentlichen Dienst, 7,8 % im Bereich Industrie und Handel und 11,5 % in der Landwirtschaft.

 Ferner verdeutlicht Tabelle A4.7-4, dass die beiden Formen der Zulassung zur Externenprüfung eine unterschiedliche Rolle spielen. Bei 70,7 % der externen Prüfungsfälle erfolgte die Zulassung aufgrund der gesetzlich geforderten Mindestdauer einschlägiger berufspraktischer Erfahrung, in den übrigen Fällen (29,3 %) absolvierten die Prüfungskandidaten einen einem anerkannten Ausbildungsberuf gleichgestellten schulischen Bildungsgang. In den einzelnen Zuständigkeitsbereichen kommt den beiden Zulassungsformen allerdings unterschiedliche Bedeutung zu. In Industrie und Handel, im öffentlichen Dienst sowie im Bereich Landwirtschaft dominiert die Berufserfahrung als Zulassungsvoraussetzung. Im Bereich Hauswirtschaft erfolgt die Zulassung zur Externenprüfung überwiegend (60,8 %) nach Abschluss eines schulischen Bildungsgangs. Im Handwerk und in den freien Berufen haben die beiden Zulassungsformen annähernd das gleiche Gewicht.

Gut 28.000 extern zugelassene Prüfungsteilnehmer haben im Jahr 2009 die Prüfung bestanden und somit auf diesem Wege einen qualifizierten Berufsabschluss erworben. Das entspricht einer Erfolgsquote (Anteil bestandener Prüfungen an allen durchgeführten Prüfungen) von 80,2 %. Die Quote liegt damit um 10 Prozentpunkte unter der Erfolgsquote bei regulärer Zulassung zur Abschlussprüfung Tabelle A4.7-1. Auch hier bestehen deutliche Unterschiede zwischen den Zuständigkeitsbereichen: Im Handwerk, im öffentlichen Dienst und in der Landwirtschaft schnitten überdurchschnittlich viele extern zugelassene Prüfungsteilnehmer erfolgreich ab; in den freien Berufen liegt die Erfolgsquote deutlich unter dem Durchschnitt. In diesem Bereich und im öffentlichen Dienst sind zudem die Unterschiede in den Bestehensquoten in Abhängigkeit von der Zulassungsform am größten. Mit 82,1 % im öffentlichen Dienst und 64,0 % in den freien Berufen liegt die Erfolgsquote extern zugelassener Prüflinge mit einem abgeschlossenen schulischen Bildungsgang um 8,2 bzw. 8,3 Prozentpunkte niedriger als bei externen Prüfungsteilnehmern mit einschlägiger Berufserfahrung. Mit Ausnahme des Bereichs Industrie und Handel zeigt sich auch in den anderen Bereichen ein größerer Prüfungserfolg der berufserfahrenen externen Prüfungsteilnehmer; die Differenz zu schulisch qualifizierten Prüflingen fällt allerdings deutlich geringer aus.

(Margit Ebbinghaus)

Tabelle A4.7-4: Teilnahmen an Externenprüfungen 2009 nach Zuständigkeitsbereichen

Tabelle A4.7-4

Fußnoten

130 Von 1993 bis 2006 erfolgten die Erhebungen auf Grundlage der §§ 4 und 5 des Berufsbildungsförderungsgesetzes. Seit dem 1. April 2007 bildet die revidierte Fassung des § 88 des Berufsbildungsgesetzes die Rechtsgrundlage. Damit erfolgte eine Umstellung der Berufsbildungsstatistik auf Individualdaten. Für den betrachteten Zeitraum liegen bis 2006 somit vergleichbare Daten zu Abschlussprüfungen vor; ab 2007 ist ein Vergleich mit den Vorjahren nur eingeschränkt möglich.
131 Bedingt war dies durch die Neukonzeption der Berufsbildungsstatistik mit einer technisch und inhaltlich geänderten Form der Datenlieferung. So waren etwa zusätzliche oder differenzierter erhobene Merkmale für externe Prüfungen erst ab dem 1. April 2007 von den zuständigen Stellen zu erfassen; dagegen galten im ersten Quartal 2007 noch die früheren gesetzlichen Regelungen.
132 Für eine umfassende jahresbezogene Darstellung seit 1993 vgl. BIBB-Datenreport 2009, Kapitel A5.5.
133 Die Erfolgsquote der extern zur Abschlussprüfung Zugelassenen bewegte sich in der Zeit von 1993 bis 2006 zwischen 70 % und 81 %, vgl. BIBB-Datenreport 2009, Kapitel A5.5.
134 Die Zahl der Prüfungsteilnehmer (= Personen, die im Berichtsjahr erstmals zur Abschlussprüfung angetreten sind, und Personen, die im Berichtsjahr eine Wiederholungsprüfung zu einer im einem der Vorjahre nicht bestandenen Abschlussprüfung angetreten haben) betrug im Berichtjahr 509.667 Personen.
135 Bis zur Umstellung der Berufsbildungsstatistik von Aggregat- auf Individualdaten wurde die auf Basis der Prüfungsteilnahmen ermittelte Erfolgsquote (Anteil erfolgreicher Abschlussprüfungen an allen durchgeführten Abschlussprüfungen) um die Zahl der Wiederholungsprüfungen korrigiert (d. h., die Anzahl der Wiederholungsprüfungen wurde von der Anzahl aller Abschlussprüfungen abgezogen), um eine Annäherung an die Zahl der Prüfungsteilnehmer zu erzielen und die Leistungsfähigkeit des dualen Systems genauer beurteilen zu können. Eine solche Korrektur ist seit der Umstellung auf Individualdaten nicht mehr erforderlich, da die Statistik nun auch die Zahl der Prüfungsteilnehmer ausweist. Nimmt man aus Vergleichsgründen dennoch die bisherige Korrektur vor, so ergibt sich für 2009 eine korrigierte Erfolgsquote von 95,9 % (im Vorjahr 95,7 %). Vgl. hierzu auch BIBB-Datenreport 2009, Kapitel A5.5.
136 Vgl. hierzu BIBB-Datenreport 2009, Kapitel A5.5.
137 Seit 2007 werden nicht mehr alle von einem Prüfungsteilnehmer abgelegten Wiederholungsprüfungen gezählt, sondern je Kalenderjahr nur noch maximal eine, und zwar die im Kalenderjahr zuletzt abgelegte. Im Vergleich zu Vorjahren fällt die Anzahl der Wiederholungsprüfungen damit geringer aus.

Bibliographischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2011 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2011).

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