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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2009

A5.6 Vorzeitige Lösung von Ausbildungsverträgen

Wird das Ausbildungsverhältnis vor Ablauf der im Berufsausbildungsvertrag bestimmten Ausbildungszeit gelöst, handelt es sich um eine vorzeitige Vertragslösung. Zur Lösung des Vertrags (§ 15 BBiG) kann es kommen: durch Kündigung während der Probezeit, durch Kündigung nach der Probezeit aus wichtigem Grund sowie durch Kündigung infolge Berufsaufgabe oder Betriebs- und Berufswechsel, unter Umständen einschließlich regionaler Mobilität.148 Außerdem kann das Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet werden im gegenseitigen Einvernehmen ohne Angabe von Gründen oder aus Gründen, die beim Ausbildenden liegen.

Ursächlich für vorzeitige Vertragslösungen können, neben nicht übereinstimmenden Erwartungen der Vertragsparteien auch wirtschaftliche Probleme oder Änderungen der Rechts- und Eigentumsverhältnisse der Ausbildungsbetriebe sein. Keinesfalls jedoch kann die vorzeitige Auflösung des Ausbildungsverhältnisses mit dem (endgültigen) Ausbildungsabbruch gleichgesetzt werden (vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2008a, S. 150).149 Zudem sind die hier betrachteten Auflösungen einer betrieblichen Ausbildung keine Besonderheit des dualen Systems; im Durchschnitt liegen sie sogar unterhalb derjenigen des Hochschulbereichs (vgl. Konsortium Bildungsberichterstattung 2006, S. 92).

Im Folgenden werden Ergebnisse zu vorzeitig gelösten Ausbildungsverträgen für den Zeitraum Mitte der 1990er-Jahre bis 2006 berichtet, die im Rahmen der Berufsbildungsstatistik des Statistischen Bundesamtes erhoben wurden. Die Statistik zählt alle vorzeitigen Vertragslösungen (§ 15 BBiG) von Ausbildungsverhältnissen im Laufe eines Kalenderjahres. Allerdings kann aus datentechnischen Gründen nicht unterschieden werden in Abbrecher150 (Verzicht auf eine weitere Ausbildung) oder Personen, die ihr bisheriges Ausbildungsverhältnis lösen und die Ausbildung in einem anderen Beruf oder anderen Betrieb fortführen (Wechsler) oder die sich beruflich umorientieren (z. B. weiterer Schulbesuch, Studium). Für das Berichtsjahr 2007 liegen keine veröffentlichungsfähigen Ergebnisse zu vorzeitig gelösten Ausbildungsverträgen vor (vgl. Statistisches Bundesamt 2008c, S. 11).151

Die Anzahl der vorzeitigen Vertragslösungen und die Höhe und Entwicklung der Vertragslösungsquoten können als Signale für die Effizienz des Ausbildungssystems gesehen werden. Die Quote zeigt an, wie viele neue Ausbildungsverhältnisse eines Ausbildungsjahrgangs voraussichtlich im Laufe der Lehrzeit vorzeitig gelöst werden. Die Vertragslösungsquoten haben somit einen aktuellen wie prognostischen Aussagewert. Berechnet wird hier die Lösungsquote nach dem Schichtenmodell (Berechnung der Lösungsquote) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), das erstmals für den Berufsbildungsbericht 2002 eingesetzt wurde (vgl. Werner 2003; Althoff 2002).

E Gelöste Ausbildungsverträge in der Berufsbildungsstatistik

Die Berufsbildungsstatistik des Statistischen Bundesamtes erhebt jährlich die vorzeitig gelösten Ausbildungsverhältnisse während des Kalenderjahres (= Berichtsjahr) zum Stichtag 31. Dezember, gegliedert nach Geschlecht und Ausbildungsjahren, darunter gesondert die Lösungen in der Probezeit. Die Statistik ist eine Vollerhebung mit Auskunftspflicht für die zuständigen Stellen.152 Nicht mitgezählt werden die bereits vor Ausbildungsbeginn gelösten Ausbildungsverträge. Neu geschlossene Ausbildungsverhältnisse, die zwar angetreten, aber bis zum Erhebungsstichtag wieder gelöst wurden, zählen grundsätzlich als vorzeitige Lösungen, nicht jedoch als neu abgeschlossene Ausbildungsverträge. Die Daten liegen in festen Merkmalskombinationen für einzelne Ausbildungsberufe auf der Ebene des Bundes, für Bundesländer oder Ausbildungsbereiche vor.

Mit der Revision der Berufsbildungsstatistik (vgl. in Kapitel A5.2)153 werden etwa zusätzlich Monat und Jahr der vorzeitigen Auflösung des Ausbildungsvertrages gemeldet, sofern der Ausbildungsplatz tatsächlich angetreten wurde. Bei mehrfachen vorzeitigen Auflösungen im Kalenderjahr ist nur die letzte zu melden.

Berechnung der Lösungsquote (Schichtenmodell des BIBB)

Da zum aktuellen Berichtsjahr nicht bekannt ist, wie viele der Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Vertrag in den folgenden Ausbildungsjahren den Vertrag vorzeitig lösen werden, wird die Lösungsquote für ein bestimmtes Berichtsjahr näherungsweise bestimmt. Die Quote wird aus den Lösungen entsprechender Ausbildungsjahre früherer Ausbildungsanfänger/-innen nach folgender Methode berechnet: Die Zahl der vorzeitigen Lösungen wird nach den Lösungsjahren (1–4) unterschieden und auf die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge (Stand 31.12.) dieser jeweiligen Vorjahre unter Berücksichtigung der Probezeitlösungen bezogen. Das heißt, die in den Neuabschlüssen nicht mehr enthaltenen Lösungen in der Probezeit werden hinzuaddiert.154 Die Gesamtquote des Schichtenmodells ist eine Addition der schichtweise berechneten „Jahrgangsquoten“. Da die vorzeitigen Lösungen in der Probezeit bzw. für die einzelnen Ausbildungsjahre nicht nach Geschlecht vorliegen, lässt sich die Quote des Schichtenmodells nur insgesamt, nicht aber für Frauen und Männer berechnen.

Anzahl und Quote vorzeitig gelöster Ausbildungsverhältnisse differieren im Betrachtungszeitraum 1996 bis 2006 mehr oder minder stark im Zeitverlauf, nach Ausbildungsbereich und -beruf, der Region oder dem Geschlecht. Festzustellen ist im Zeitverlauf eine beachtliche Stabilität der Vertragslösungsquote insgesamt wie auch in der Struktur der Ausbildungssektoren Übersicht A5.6-1. Gleichwohl kam es seit 1996 (21,3 %) zum Anstieg der Quote mit Höchstwerten um die Jahre 2000 bis 2002 (Werte um 24 %); die Quote sank seitdem und lag mit 19,8 % im Jahr 2006 unter dem Niveau des Jahres 1996. Die Entwicklung in der Anzahl gemeldeter vorzeitiger Vertragslösungen verlief im Untersuchungszeitraum ähnlich: Ausgehend von rund 130.000 Lösungen im Jahr 1996, erreichten sie zwischen 2000 und 2002 Höchststände von über 150.000. Danach gingen sie deutlich zurück und unterschritten in den Jahren 2005 und 2006 erstmals die Marke von 120.000 gelösten Ausbildungsverträgen (rund -24 % zu 2000).155

Auffällig ist der Anstieg der Lösungsquote in der Hauswirtschaft um rund 5 Prozentpunkte nach der Jahrtausendwende, besonders aber im ausbildungsstarken Handwerksbereich mit Werten um 30 %. Das Handwerk nahm ab 2002 eine positive Entwicklung und konnte seine Quote rasch wieder reduzieren (2006: 23,7 %). Im Jahr 2006 ergeben sich für die Ausbildungsbereiche durchweg niedrigere Vertragslösungsraten als 1996 mit Ausnahme von Hauswirtschaft und öffentlichem Dienst. Gemäß Berechnungsmodell156 ist zu erwarten, dass ein Fünftel (20 %) der neu geschlossenen Ausbildungsverträge des Jahres 2006 schon vor Ausbildungsabschluss gelöst wird. Überdurchschnittlich oft wird die neu begonnene Ausbildung im Handwerk und der Hauswirtschaft (rund 23 %) vorzeitig beendet. Es folgen die freien Berufe mit einer Quote von ca. 21 %. In Industrie und Handel ist davon auszugehen, dass 18 % der in 2006 neuen Ausbildungsverträge vor der Prüfung gelöst werden. Mit ca. 6 % weist der öffentliche Dienst die niedrigste Auflösungsquote im Berichtsjahr 2006 auf.

Hinsichtlich der Änderungen der Lösungsquote in regionaler Sicht ist festzustellen, dass die der neuen Länder stets die der alten Länder im gesamten Betrachtungszeitraum übertrifft; außerdem bewegen sich die Quoten auseinander Übersicht A5.6-2: So errechnet sich für die neuen Länder im Jahr 2006 ein Wert von 23 %, das sind fast 30.000 vorzeitig gelöste Verträge, und damit eine etwa 22 % höhere Auflösungsquote als für die alten Länder (18,9 %), wo allerdings das Dreifache an Lösungen gezählt wurde (ca. 90.000). Dagegen lagen die Quoten ein Jahrzehnt früher (1996) nur 1,1 Prozentpunkte auseinander.

Darüber hinaus lässt Übersicht A5.6-2 ein beachtliches bereichsspezifisches Gefälle in der regionalen Verteilung erkennen. Deutlich wird das besonders im IH-Bereich, wo die neuen Länder zwischen 1996 und 2006 durchgängig um rund 6 Prozentpunkte höhere Vertragslösungsquoten aufweisen als die alten Länder. Die Differenz könnte auf die anhaltend schwierige Lage der ostdeutschen Industrie zurückgehen. Dagegen lag die Lösungsquote im Handwerk und freien Berufen vor 2004 in den neuen Ländern etwas niedriger als in den alten; ab 2004 übertrifft dann jedoch die Quote dieser Bereiche im östlichen Landesteil die der alten Länder. In den neuen Ländern sind im betrachteten Jahrzehnt geringere Lösungsraten für die Bereiche Landwirtschaft und öffentlicher Dienst festzustellen. Übersicht A5.6-3 zeigt die Anzahl und Spannweite der Auflösungsquote zwischen den einzelnen Ländern, die in den Jahren 2006 und 1996 ähnlich weit ausfällt. Im Jahr 2006 reicht die Auflösungsquote von jedem sechsten (16 %) neu begonnenen Ausbildungsverhältnis in Baden-Württemberg bis zu knapp drei Zehntel (28 %) in Berlin. Recht niedrige Lösungsquoten im gesamten Betrachtungszeitraum sind typisch für eher wirtschaftsstarke Flächenstaaten wie Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen oder Hessen. Gegenüber dem Jahr 1996 kam es im Berichtsjahr 2006 zu einer deutlich rückläufigen Auflösungsquote auch in den Stadtstaaten Hamburg (24,2 % vs. 20,7 %) und besonders Bremen (25,4 % auf 19,6 %), gefolgt von Sachsen-Anhalt und Nordrhein- Westfalen. Auch in Niedersachsen und Baden-Württemberg hat sich dieser Indikator um rund 3 Prozentpunkte zurückentwickelt. Einen starken Anstieg (6,4 Prozentpunkte) erfuhr dagegen Mecklenburg- Vorpommern, wo voraussichtlich rund 26 % der Neuverträge des Jahres 2006 vor der Abschlussprüfung gelöst werden.

Es gibt Unterschiede im Anteil vorzeitig gelöster Ausbildungsverhältnisse zwischen Frauen und Männern. So übertrifft insgesamt gesehen die Lösungsrate der Frauen seit 1996 stets die der Männer (vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2008, S. 152).157 Dabei ist der Abstand zwischen den Geschlechtern über die Jahre leicht gestiegen. Bei den Frauen ist für die im Jahr 2006 neu begonnenen Ausbildungsverhältnisse davon auszugehen, dass 21,1 % vorzeitig gelöst werden, bei den Männern errechnet sich eine Lösungsquote von 18,9 % Im Vergleich dazu fallen die Unterschiede in der Lösungsquote nach einzelnen Ausbildungsberufen teils noch beträchtlicher aus. Übersicht A5.6-4 verdeutlicht Ausmaß und Relationen der (In-)Stabilität von Ausbildungsverhältnissen für Berufe mit den niedrigsten bzw. höchsten Lösungsquoten. In die Analyse einbezogen wurden Berufe, für die im Jahr 2006 mehr als tausend Neuverträge gezählt worden sind. Der Ausbildungsberuf Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau steht dabei mit einer Lösungsquote von 39 % ganz vorne. Dies ist fast das Zehnfache dessen, was für die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (4,1 %) an vorzeitigen Lösungen erwartet wird. Ähnlich wie schon im Jahr 2004 (vgl. Konsortium Bildungsberichterstattung 2006, S. 93) zählen zur Gruppe mit den höchsten Lösungsquoten vorrangig Berufe des Gast- und Beherbergungsgewerbes. Die Gruppe mit der niedrigsten Auflösungsquote bilden Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes sowie Bank- bzw. Industriekaufleute, aber auch anspruchsvolle industrielle Metall- und Elektroberufe.

(Hermann Herget)

Übersicht A5.6-1: Anzahl und Quote vorzeitig gelöster Ausbildungsverträge 1996 bis 2006 nach Ausbildungsbereichen

Übersicht A5.6-1
1 Die für die Berechnung der Vertragslösungsraten erforderlichen neuen Verträge setzen sich zusammen aus den am 31.12. bestehenden neuen Verträgen sowie den neuen Verträgen, die seit Beginn des Ausbildungsjahres wieder gelöst wurden. Ihre Zahl entspricht in etwa den Lösungen in der Probezeit. Die Lösungsquote insgesamt errechnet sich aus den Lösungsraten der einzelnen Jahrgänge, denen die Lösungen entstammen.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 3, Berufliche Bildung; Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung

Übersicht A5.6-2: Anzahl und Quote vorzeitig gelöster Ausbildungsverträge 1996 bis 2006 nach alten und neuen Ländern und Ausbildungsbereichen

Übersicht A5.6-2
1 Die für die Berechnung der Vertragslösungsraten erforderlichen neuen Verträge setzen sich zusammen aus den am 31.12. bestehenden neuen Verträgen sowie den neuen Verträgen, die seit Beginn des Ausbildungsjahres wieder gelöst wurden; deren Zahl entspricht in etwa den Lösungen in der Probezeit. Die Lösungsrate insgesamt errechnet sich aus den Lösungsraten der einzelnen Jahrgänge, denen die Lösungen entstammen.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 3, Berufliche Bildung; Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung

Übersicht A5.6-3: Anzahl und Quote vorzeitig gelöster Ausbildungsverträge 1996 bis 2006 nach Ländern1

Übersicht A6.6-3
1 Die für die Berechnung der Vertragslösungsraten erforderlichen neuen Verträge setzen sich zusammen aus den am 31.12. bestehenden neuen Verträgen sowie den neuen Verträgen, die seit Beginn des Ausbildungsjahres wieder gelöst wurden; deren Zahl entspricht in etwa den Lösungen in der Probezeit. Die Lösungsrate insgesamt errechnet sich aus den Lösungsraten der einzelnen Jahrgänge, denen die Lösungen entstammen.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 3, Berufliche Bildung; Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung

Übersicht A5.6-4: Ausbildungsberufe mit den niedrigsten und höchsten Vertragslösungsquoten 2006 (in %)1

Übersicht A5.6-4
1 Einbezogen sind Ausbildungsberufe, in denen mehr als 1.000 neue Ausbildungsverträge im Jahr 2006 abgeschlossen worden sind.
2 IH = Industrie und Handel; Hw = Handwerk; ÖD = Öffentlicher Dienst
Quelle: Statistisches Bundesamt, Berufsbildungsstatistik (Erhebung zum 31.12.); Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung

Fußnoten

148 Nach Ablauf der Probezeit müssen die Kündigungsgründe angegeben werden.
149 Auf diese Weise wird ein neues Vertragsverhältnis begründet. Vgl. auch Berufsbildungsbericht 2003, S. 94 ff. zum Spektrum solcher Gründe sowie zu Befunden von Studien des Bundesinstituts für Berufsbildung zum weiteren Verbleib der Beteiligten nach einer Vertragslösung.
150 Eine genaue Ermittlung der „echten“ Abbrecherquoten setzt eine Individualstatistik voraus, die erst nach der Umstellung auf die neue Berufsbildungsstatistik für die Jahre nach 2007 möglich sein wird.
151 Bedingt ist dies durch die Neukonzeption der Berufsbildungsstatistik mit einer technisch und inhaltlich geänderten Form der Datenlieferung.
152 Grundlage der Daten sind die in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragenen Ausbildungsverträge sowie die Prüfungsstatistiken der zuständigen Stellen.
153 Die Daten können dann anders als früher frei kombiniert werden, was die Analysemöglichkeiten und Aussagekraft der Statistik verbessern wird. Allerdings wird durch die Umstellung die zeitliche Vergleichbarkeit für Ergebnisse ab Berichtsjahr 2007 zu früheren Jahren eingeschränkt.
154 Eine Berechnung mit Bezug zu den Beständen der Auszubildenden würde dagegen die Lösungsquote unterschätzen, da in den Bestandszahlen der Auszubildenden im 2., 3. oder 4. Lehrjahr ja nur noch jene enthalten sind, die nicht schon das Ausbildungsverhältnis gelöst haben.
155 Damit ist der niedrigste Stand vorzeitig gelöster Ausbildungsverhältnisse seit 1991 erreicht worden.
156 Die Zahl der vorzeitigen Lösungen wird differenziert nach den Lösungsjahren (1–4) und bezogen auf die jeweiligen Neuabschlüsse der Vorjahre, wobei die Probezeitlösungen berücksichtigt werden.
157 Dies könnte insgesamt geringere Chancen von Frauen widerspiegeln, eine Ausbildungsstelle im gewünschten Ausbildungsberuf oder Unternehmen zu erhalten. Oder aber Frauen beenden dann eher als Männer eine unbefriedigende Ausbildungssituation. Zudem verfügen Frauen wegen der insgesamt höheren schulischen Vorbildung über Ausbildungsalternativen in Bezug auf ein Fachhoch- oder ein Hochschulstudium.

Bibliographischer Hinweis

Internetversion des BIBB Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2009 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2009).

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